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Widerruf Autofinanzierung

13. September 2017

Der Widerruf von Autofinanzierungen ist eine interessante Option insbesondere für Opfer des Diesel-Skandals. Bei Nachweis einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können durch die Autobank finanzierte PKW zurückgegeben werden.

Finanziert eine Autobank einen PKW des kooperierenden Herstellers, dann nennt man das ein verbundenes Geschäft. Für Banken wie die Porsche-Bank hat das unter Umständen unbequeme Folgen, denn im Fall eines erfolgreichen Widerrufs muss die Bank nicht nur alle gezahlten Raten rückerstatten, sondern auch anstelle des Autohauses oder des Herstellers das Auto zurücknehmen.

In vielen Fällen finden sich fehlerhafte Widerrufsbelehrungen die für nach Juni 2014 geschlossene Verträge eine interessante Option bieten, um den Abgasskandal ohne Wertverlust zu überstehen. Kann der widerruf durchgesetzt werden, müssen sich Autobsitzer den gewonnenen Nutzen nicht anrechnen lassen und bekommen quasi den kompletten Neuwert des Wagens erstattet. Das ist insbesondere für PKW interessant die gerade in den ersten Jahren unter hohen Wertverlusten leiden.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind die geeigneten Ansprechpartner für den Widerruf von Fahrzeugfinanzierungen. Kostenlose Erstgesprächsangebote gibt es z.B. bei

    www.wertverlust-diesel.de
    www.pkw-rueckgabe.de
    www.widerruf-autofinanzierung.de

Die Widerrufsmöglichkeit sollte von Besitzern teurer Oberklasse-Limousinen und ganz besonders von SUV-Fahreren intensiv geprüft werden. In vielen Fällen ist es sinnvoller, den Widerrufsjoker zu ziehen, als auf eine Mängelbeseitigung innerhalb der Gewährleistungspflicht zu pochen, denn hier wird im Fall einer Fahrzeugrücknahme der gewonnene Nutzen pro gefahrenem Kilometer berechnet.