Sie befinden sich hier:
Startseite Bank- und Kapitalmarktrecht

Bank- und Kapitalmarktrecht

Von privaten Bankgeschäften wie Krediten über Schadensersatz nach falscher Anlageberatung bis hin zu Streitigkeiten um den Ablauf von Fremdwährungsgeschäften: Das Bank- und Kapitalmarktrecht bietet Verbrauchern und Kapitalanlegern viele Möglichkeiten, erfolgreich um verlorenes Kapital kämpfen zu können. Wir helfen Ihnen, in einem hoch spezialisierten Rechtsgebiet den richtigen Experten zu finden.

Im Bank- und Kapitalmarktrecht sind zwei im Grunde eigenständige Rechtsgebiete zusammengeführt. Das Bankrecht ist jedem Verbraucher bekannt. Hier geht es z.B. um Kredite und Darlehen, Girokonten, Vermögensverwaltung oder Wertpapiergeschäfte. Das Kapitalmarktrecht ist ein noch junges Rechtsgebiet, das aber zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, besonders da es auch Vorschriften zum Anlegerschutz und zur Emission von Kapitalanlagen umfasst. Beide Rechtsgebiete bieten viele Überschneidungspunkte. Ein wesentlicher Punkt ist dabei der Anlegerschutz und die Pflicht der Banken zur anleger- und objektgerechten Beratung. Denn Verstöße gegen diese Beratungspflicht können zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen.

Kapitalanlagebetrug

Wer Anleger wissentlich falsch informiert, falsche Tatsachen vorspiegelt, oder überlassenes Kapital veruntreut, der macht sich des Kapitalanlagebetrugs strafbar. Die Rekonstruktion verlorenen Vermögens gestaltet sich oft kompliziert, da mit größtmöglicher krimineller Energie daran gegangen wurde das erschwindelte Vermögen dem Zugriff der Opfer zu entziehen. Wer hier mit den Betrügern auf Augenhöhe agieren will, der muss sich von einem juristischen Experten begleiten lassen, der die vorhandenen Möglichkeiten kreativ zu nutzen weiß.

Falschberatung

Bei der Kapitalanlagevermittlung geht es nicht nur um gute Beratung, oft geht es auch um hohe Provisionen. Diese im Beratungsgespräch zu verschweigen, bedeutet, dass der Kunde nicht anlegergerecht beraten wurde. Eine solche Falschberatung verheißt gute Chancen auf eine erfolgreiche Schadensersatzforderung. Falsche Beratung kann auch unwissentlich erfolgen, z.B. wenn Gerichte erst Jahre nach der Vermittlung versteckte Prospektfehler finden. Trotzdem bleibt der Vermittler in der Haftung. Falschberatung ist insbesondere bei der Vermittlung geschlossener Fonds und offener Immobilienfonds ein Thema, aber auch bei Aktien-Geschäften, Zertifikaten, Derivaten oder Mittelstandsanleihen.

Kick-Backs

Banken erhalten in der Regel für die Vermittlung von Kapitalanlagen Rückvergütungen von den Emittenten. Diese so genannten Kick-Backs müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) dem Verbraucher gegenüber offen gelegt werden. Denn die Kick-Backs können ein Hinweis auf das Provisionsinteresse der Banken sein, das wiederum nicht mit den Anlagezielen des Verbrauchers übereinstimmen muss. Auch hier kann es zu Verstößen gegen die anlegergerechte Beratung kommen und das Verschweigen der Kick-Backs kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.

Falsche Widerrufsbelehrungen

Wer nicht richtig über sein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, der hat 10 Jahre lang Zeit, die Zulässigkeit des Vertragsschlusses zu prüfen und einen Widerruf des Vertrages durchzusetzen. Alle vorher geltenden Fristen gelten in diesen Fällen nicht. Renten- und Lebensversicherungen sowie Darlehen sind seit 2003 oftmals mit falschen Widerrufsbelehrungen verkauft worden. Die 10-jährige Widerrufsfrist läuft in einigen Fällen auch "ab Kenntnisnahme", also ab dem Termin, wo z.B. ein Obergericht die Unzulässigkeit einer Widerrufsbelehrung festgestellt hat.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht haben besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht durch verhandelte Fälle und umfangreiche Fortbildungen nachgewiesen.