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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht müssen eine vorgeschriebene Anzahl an Fortbildungsstunden absolviert und eine festgelegte Zahl an Fällen aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht selbst abgewickelt haben, bevor ihnen der begehrte Titel von ihrer Rechtsanwaltskammer verliehen wird. Der zukünftige  Mandant kann aus dem Titel ablesen, dass sein Anwalt sich spezialisiert hat, über die notwendigen Grundkenntnisse verfügt und darüber hinaus auch über Einzelfälle hinaus ausreichend praxiserfahren ist.

Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht sind sowohl auf Anlegerseite tätig, als auch aucf der so genannten Banken- und Initiatorenseite. Aufgrund nicht auszuschließender Interessenskonflikte entscheiden sich die meisten Fachanwälte für Bank- und Kapitamarktrecht für eine Seite. Aber es gibt auch Mischgebiete. So sind z.B. Vermittler in vielen Fällen schadensersatzpflichtig gegenüber ihren Kunden, auf der anderen Seite aber auch Opfer von Kapitalsnlagebetrug.

Haupteinsatzgebiete für im Anlegerschutz engagierter Fachanwälte für Bank- und Kapitamarktrecht unter anderem:

  • Kapitalanlagebetrug, Sicherung von gefährdetem Vermögen
  • Widerruf von Darlehen, sonstiges Bankrecht
  • Nachweis von Prospektfehlern, Haftung von Emittenten & Vermittlern

Wir stellen Ihnen in dieser Rubrik Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht aus unseren Partner-Kanzleien vor.