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Widerruf von Immobilienkrediten

13. November 2014

Die Zinsen sind auf einem historischen Tief. Darüber können sich diejenigen, die jetzt ein Haus bauen oder kaufen möchten freuen, diejenigen die aber vor Jahren einen Kredit zur Immobilienfinanzierung aufgenommen haben, ärgern sich über ihren viel höheren Zinssatz.

Die vorzeitige Ablösung des Immobiliendarlehens ist in der Regel auch keine Lösung. Denn dann werden in der Regel hohe Vorfälligkeitsentschädigungen fällig, mit denen das Kreditinstitut den entgangenen Zinsgewinn ausgleicht. Einen Ausweg kann der Widerruf des Immobilienkredits bieten. Denn bei einem erfolgreichen Widerruf wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig und der Verbraucher kann doch noch von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren.

Entscheidend für einen erfolgreichen Widerruf ist in der Regel, ob der Verbraucher ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Das war oftmals nicht der Fall und die Widerrufsfrist wurde erst gar nicht in Gang gesetzt. Dann kann der Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss noch rückabgewickelt werden. Selbst wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst und eine entsprechende Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt wurde, kann diese dann von dem Kreditinstitut zurückverlangt werden.

 

Oft entsprechen nur kleine Formulierungen in der Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben. Doch das reicht bereits aus, um die Widerrufsfrist nicht in Gang zu setzen. Der Haken: Für den Laien ist es oft kaum durchschaubar, wann eine Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist und wann nicht.