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Online-Casino muss knapp 39.000 Euro erstatten

25. August 2022 | Glückspielverluste
CLLB Rechtsanwälte hat knapp 39.000 Euro für einen Glücksspieler von der Betreiberin eines Online-Casinos zurückgeholt. Das Landgericht Kaiserslautern entschied mit Urteil vom 4. August 2022, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Daher habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger den
István Cocron
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István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

CLLB Rechtsanwälte hat knapp 39.000 Euro für einen Glücksspieler von der Betreiberin eines Online-Casinos zurückgeholt. Das Landgericht Kaiserslautern entschied mit Urteil vom 4. August 2022, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe. Daher habe sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müsse dem Kläger den Verlust vollständig ersetzen (Az.: 3 O 471/21).

Bis zum 1. Juli 2021 waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Trotz des Verbots machten viele Anbieter über deutschsprachige Webseiten ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie jedoch keinen Anspruch auf die Spieleinsätze. Die abgeschlossenen Spielverträge sind nichtig und die Spieler können die Erstattung ihrer Verluste verlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler das Geld von den Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem LG Kaiserslautern hatte der Spieler zwischen November 2017 und Juni 2018 über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen der beklagten Anbieterin aus Gibraltar teilgenommen. Unterm Strich verlor er dabei knapp 38.700 Euro. „Den Verlust haben wir von der Betreiberin des Online-Casinos zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.

Die Klage hatte Erfolg. Die Beklagte müsse den Verlust vollständig erstatten, entschied das LG Kaiserslautern. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet sei verboten gewesen. Gegen dieses Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe die Beklagte verstoßen. Die abgeschlossenen Spielverträge seien daher nichtig und die Spieleinsätze seien ohne rechtlichen Grund erfolgt. Die Betreiberin des Online-Casinos müsse dem Kläger seinen Verlust ersetzten, so das LG Kaiserslautern.

„Erst mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist für das Anbieten von Glücksspielen im Internet nach wie vor unabdingbare Voraussetzung. Spieler haben daher nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzufordern“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

 

 

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