München, 17.05.2018 - Die P&R-Pleite weitet sich zu einem der größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik und zu einem Fall für die Staatsanwaltschaft aus. Nach einem Zwischenbericht des vorläufigen Insolvenzverwalters sind etwa eine Million der 1,6 Millionen an die Anleger verkauften Container überhaupt nicht vorhanden.
"Ein erheblicher Teil der Anleger-Gelder hat sich damit in Luft aufgelöst", sagt Rechtsanwalt Franz Braun, CLLB Rechtsanwälte. Zur Erinnerung: Rund 54.000 Anleger hatten etwa 3,5 Milliarden Euro in die P&R-Container investiert. Befürchtungen, dass ein Teil der Container nicht vorhanden ist und frisches Anlegerkapital nur dazu verwendet wurde, die Mietzahlungen und Rückzahlungen an die Investoren zu realisieren, gab es schon länger. Das ganze Ausmaß wird aber erst durch einen Zwischenbericht der vorläufigen Insolvenzverwaltung vom 17. Mai 2018 ersichtlich.
Demnach haben die vier deutschen P&R-Verwaltungsgesellschaften nach derzeitigem Stand rund 1,6 Millionen Container an die Anleger verkauft. Tatsächlich seien aber nur ca. 600.000 Container vorhanden. Diese enorme Differenz habe sich über Jahre hinweg aufgebaut. Schon 2010 habe die Differenz zwischen vorhandenen und verkauften Container rund 600.000 betragen. Wie es zu dieser Differenz kommen konnte, werde weiter geprüft und die Staatsanwaltschaft München I sei informiert, teilt die vorläufige Insolvenzverwaltung mit.
"Es wird immer offensichtlicher, dass sich die P&R-Gruppe schon seit Jahren in einer wirtschaftlichen Schieflage befand und es drängt sich zunehmend der Verdacht auf, dass Anlegergelder zweckentfremdet wurden", so Rechtsanwalt Braun. Durch die nicht vorhandenen Container wird sich auch die Insolvenzmasse weiter schmälern, d.h. die Insolvenzquote der Anleger wird deutlich geringer ausfallen.
Anleger müssen daher mehr denn je mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Neben den Forderungen zur Insolvenztabelle haben sie aber auch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Forderungen können sich gegen die Anlagevermittler bzw. Berater richten, wenn diese nicht ordnungsgemäß über die bestehenden Risiken der Container-Direktinvestments aufgeklärt haben. Sie könnten sich angesichts der neuen Entwicklungen aber möglicherweise auch gegen die Unternehmensverantwortlichen, Wirtschaftsprüfer, etc. richten.
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