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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Autokredit bei Mercedes Bank erfolgreich widerrufen

Der Widerruf eines bei der Mercedes-Bank geschlossenen Autokredits war vor dem Landgericht Stuttgart erfolgreich. Das Landgericht verurteilte die Mercedes Bank zur Rückabwicklung des Darlehensvertrags und zur Rücknahme des Fahrzeugs (Az.: 25 O 73/18).

"Für Fahrer eines Mercedes-Diesel kann dieses Urteil angesichts von drohenden Fahrverboten und Wertverlust des Fahrzeugs gerade recht kommen und einen Ausweg aus dem Dilemma zeigen", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im August 2014 einen Mercedes gebraucht gekauft und zum Teil über einen Kredit bei der Mercedes-Benz Bank finanziert. Drei Jahre später erklärte er den Widerruf, den die Bank abwies. Die Klage vor dem Landgericht Stuttgart hatte allerdings Erfolg. Die Widerrufsfrist sei noch nicht abgelaufen, weil die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet habe.

In der Widerrufsbelehrung heißt es u.a., dass im Falle des Widerrufs das Darlehen innerhalb von 30 Tagen zurückgezahlt werden müsse und für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens ein Sollzins zu zahlen sei. Dieser lag bei 4,17 Prozent. Wenig später heißt es in der Widerrufsbelehrung allerdings, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Inanspruchnahme des Darlehens pro Tag ein Zinsbetrag in Höhe von 0,00 Euro zu zahlen sei. Dadurch sei die Belehrung widersprüchlich und für den Verbraucher irreführend, so das LG Stuttgart. Aufgrund der fehlerhaften Widerrufsbelehrung sei die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt worden und der Widerruf auch noch nach drei Jahren möglich gewesen. In der Praxis bedeutet dies, dass der Kunde seinen Mercedes an die Bank gibt und im Gegenzug seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurückbekommt. Lediglich einen Nutzungsersatz darf die Bank einbehalten.

"Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, könnte aber wegweisend für den Widerruf von Autofinanzierungen sein. Denn vergleichbare Fehler wie der Mercedes Bank sind auch anderen Banken bei der Vergabe von Autokrediten unterlaufen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Der Widerruf eines Autokredits ist grundsätzlich möglich, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Diesel oder Benziner handelt, spielt keine Rolle. Allerdings kann der Widerrufsjoker gerade für Dieselfahrer angesichts der Wertverlusts ihrer Fahrzeuge eine interessante Option sein.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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