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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge VGH Kassel: Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung dürfen stillgelegt werden

Im Abgasskandal wird die Luft für Dieselfahrer ohne Software-Update immer dünner. Sie müssen damit rechnen, dass die Behörden ihr Fahrzeug aufgrund der illegalen Abschalteinrichtung stilllegen. Diese Zwangsstilllegung sei rechtmäßig, hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit Beschluss vom 20. März 2019 entschieden und wies die Beschwerde eines Fahrzeughalters gegen eine Verfügung des Lahn-Dill-Kreises ab (Az.: 2 B 261/19).

Der Mann hatte ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189, bei dem die Emissionswerte auf dem Prüfstand reduziert, im regulären Straßenverkehr aber deutlich mehr gesundheitsschädliche Stickoxide ausgestoßen wurden. Als der VW-Abgasskandal aufgeflogen war, hatte das Kraftfahrt-Bundesamt angeordnet, dass bei den betroffenen Fahrzeugen der Marken VW, Audi, Seat und Skoda die illegale Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update aufgespielt wurde. Dieses Update hatte der Mann nicht installieren lassen.

Eine ganze Reihe von Fahrzeughaltern sind dem Rückruf nicht gefolgt. „Dafür gab es gute Gründe, z.B. wird befürchtet, dass sich das Update negativ auf den Motor auswirkt oder auch dass sich die eigene Ausgangslage in einem Schadensersatzverfahren gegen VW dadurch verschlechtert“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied dennoch, dass die Fahrzeuge ohne Software-Update stillgelegt werden dürfen. Denn durch die Abgasmanipulationen stellen sie eine Gefahr für die allgemeine Gesundheit und die Umwelt dar, argumentierten die Richter in Kassel. Ähnlich haben z.B. auch schon das Oberverwaltungsgericht NRW oder das Verwaltungsgericht München entschieden. Sie urteilten, dass vom Dieselskandal betroffene Fahrzeuge ohne Nachbesserungen die Zulassung entzogen werden kann.

„Allerdings sind nicht die Fahrzeughalter dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge die Grenzwerte beim Emissionsausstoß nicht einhalten, sondern die Hersteller, die die Fahrzeuge mit der Manipulations-Software in den Verkehr gebracht haben. Dementsprechend kann auch Volkswagen zur Rechenschaft gezogen werden“, so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Zahlreiche Gerichte haben bereits entschieden, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zum Schadensersatz verpflichtet ist. Dem stünde auch nicht entgegen, dass bereits ein Software-Update aufgespielt wurde. „Es bestehen daher gute Aussichten, Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Die Ansprüche können in der Regel noch bis Ende 2019 geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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