DUH-Klage gegen KBA erfolgreich – Dem Diesel-Golf 6 droht die Stilllegung
Der Abgasskandal kommt wohl wieder in Schwung: Die DUH geht als Sieger aus einer komplexen juristischen Auseinandersetzung mit dem Kraftfahrtbundesamt hervor. Das Verwaltungsgericht Schleswig fordert das KBA mit Urteil vom 20. Februar 2023 auf, die 2016 erteilte Genehmigung zum Softwareupdate eines Golf 6 aufzuheben.
Für das Auto – und damit auch für alle anderen Fahrzeuge, denen ein Software-Update aufgespielt wurde - liegt also aktuell keine wirksame Typengenehmigung vor. VW muss nun nachbessern mit Soft- und Hardware. Gelingt das nicht, dann müssen die zurückgerufenen Autos endgültig still gelegt werden.
Aktuell hatten die Gebrauchtwagenpreise etwas Fahrt aus dem Abgasskandal genommen. Autos wie der Golf 6 wurden am Markt höher gehandelt als ein einzuklagender Schadenersatz ausgefallen wäre.
Rechtsanwalt Dr. Späth: „Das kann und wird sich jetzt schlagartig ändern, denn ein Auto , dem die Zwangsstilllegung droht, dürfte sich schlecht verkaufen lassen. Schadenersatz nach Rückgabe wird so wieder zu einer guten Option!“
Entscheidend ist, ob die Hersteller sich der Aufgabe stellen, funktionale Updates und geeignete Hardware zu entwickeln – das ist kostspielig. Und, so Dr. Späth: „Frage ist ja auch, ob es überhaupt möglich ist, Diesel-Motoren nachträglich so zu bearbeiten, dass Grenzwerte zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit ohne Leistungsverluste eingeladen werden können.“
Nach Auffassung der DUH sind insgesamt 10 Millionen Autos betroffen. Sie wurden in den letzten Jahren durch Software-Updates an die Rahmenbedingungen der Schadstoffklassen 5 und 6 angepasst durch die umstrittene Steuerung durch das Thermofenster. Wie beim aktuell in Schleswig verhandelten Golf 6 und dem Motor EA189 ist nun davon auszugehen, dass alle mit dem Thermofenster aufgerüsteten Motoren die Grenzwerte nicht einhalten und grundsätzlich zurückgerufen werden müssen.
Die Kanzlei Dr. Späth aus Berlin ist erfahren im Abgasskandal und steht Besitzern von zurückgerufenen Diesel-Fahrzeugen als juristischer Ansprechpartner und anwaltlicher Begleiter von Klageverfahren gehen die Hersteller zur Verfügung.
Die Kanzlei bietet eine Erstberatung und eine kostenlose Abfrage der Rechtsschutzversicherung an.