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Sieben Tipps für das Maximieren der Steuererstattung

19. Juni 2018

Niemand möchte mehr Steuern zahlen als nötig. In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens kassiert der Staat sofort.

Niemand möchte mehr Steuern zahlen als nötig. In vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens kassiert der Staat sofort: Beim Einkaufen, Tanken oder bei der Zahlung von Versicherungsprämien werden diverse Steuern einbehalten. Damit der Fiskus die Einkommensteuer festsetzen kann, ist hingegen die Abgabe einer Steuererklärung erforderlich. Wer seine Steuererklärung nicht pünktlich einreicht oder falsche Angaben macht, muss mit hohen Strafen rechnen. Eine Ausnahme gibt es: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die außer ihrem Lohn beziehungsweise Gehalt keine weiteren Einkünfte beziehen, sind von dieser Pflicht befreit. Bei ihnen wird die Lohnsteuer monatlich vom Einkommen abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt abgeführt. Dennoch ist es auch für diese Personengruppe empfehlenswert, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Nur so ist es möglich, steuermindernde Ausgaben geltend zu machen und eine Steuerrückzahlung zu erhalten. Die folgenden Tipps sollen helfen, legale Steuersparmöglichkeiten auszuschöpfen und die Steuerrückzahlung zu maximieren.

1. Tipp: Steuersoftware nutzen
Das lästige Ausfüllen zahlloser Formulare ist nicht mehr zeitgemäß. Mit einer guten Software geht das Erstellen der Steuererklärung wesentlich schneller von der Hand. Elster heißt das Programm, das die Finanzverwaltung kostenlos zur Verfügung stellt. Programme, die für wenige Euro angeboten werden, sind jedoch hilfreicher. Sie liefern bei jedem Schritt ausführliche Erläuterungen und machen unmittelbar darauf aufmerksam, welche Ausgaben möglicherweise noch zu berücksichtigen sind.

2. Tipp: Alle Werbungskosten geltend machen
Unter der Bezeichnung Werbungskosten werden alle Ausgaben eines Arbeitnehmers zusammengefasst, die erforderlich sind, um Arbeitseinkünfte zu erzielen.

Zu den Werbungskosten zählen unter anderem:

- Fahrtkosten für den Arbeitsweg (pauschal 0,30 Euro pro Entfernungskilometer)
- Kosten für Umschulung oder Weiterbildung
- Kontoführungsgebühren (16 Euro pro Jahr)
- Bewerbungskosten (Fotos, Reisekosten, Porto)
- Kosten für Anschaffung und Reinigung typischer Berufsbekleidung
- Beiträge für Berufsverbände und Gewerkschaften

3. Tipp: Den Staat an der privaten Altersvorsorge beteiligen
Da die gesetzliche Rente in Zukunft allein nicht mehr ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand aufrecht zu erhalten, sollte jeder privat für sein Alter vorsorgen. Die private Altersvorsorge wird staatlich durch Zahlung von Zulagen oder steuerlich begünstigt. In der Anlage Vorsorgeaufwand werden neben den Ausgaben für wichtige Versicherungen auch die Beiträge für Betriebsrenten und Rürup-Renten eingetragen. Wer einen Riesterrenten-Vertrag abgeschlossen hat, füllt zusätzlich die Anlage AV aus, um die staatlichen Zulagen und einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug zu beantragen.

4. Tipp: Krankheitskosten bündeln
Kosten, die durch Krankheit, Unfall oder Pflege von Angehörigen verursacht werden, lassen sich als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nur die Kosten berücksichtigt werden, die eine 'zumutbare Belastungsgrenze' übersteigen. Wie hoch diese Belastungsgrenze ist, hängt von der Höhe des Einkommens, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab. Wenn es möglich ist, sollten Sie zum Beispiel ärztliche Behandlungen und Anschaffung von Hilfsmitteln so planen, dass die Rechnungen für teuren Zahnersatz, orthopädische Schuhe oder eine neue Brille in einem Kalenderjahr fällig werden.

5. Tipp: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuersenkend geltend machen
Seit einigen Jahren ist es möglich, den Staat an den Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen zu beteiligen. Dazu zählen beispielsweise:

- Handwerkerleistungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten am Haus oder der Wohnung
- Kosten für Reinigungs- und Pflegearbeiten im Haus oder im Garten
- Schornsteinfegergebühren
- Kosten für Umzugsdienstleistungen

Anerkannt werden ausschließlich die Lohnkosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten. Die Rechnungen müssen per Überweisung bezahlt werden, damit die Zahlung belegt werden kann. Mieter können die entsprechenden Kosten ebenfalls geltend machen, die ihnen der Vermieter in der Betriebskostenrechnung aufgeschlüsselt hat.

6. Tipp: Ausbildungskosten
Die Kosten für ein Studium können Studenten mit niedrigem Einkommen als Verlust für die Folgejahre vortragen lassen. So sinkt die Steuerlast, wenn der erste Job angetreten wird.

7. Tipp: Zu Beginn des Jahres Freibetrag eintragen lassen
Wer regelmäßig hohe Werbungskosten hat, weil er täglich viele Kilometer zum Arbeitsort zurücklegen muss, sollte sich auf seiner Lohnsteuerkarte einen Freibetrag vermerken lassen. So werden diese Kosten bereits bei der monatlichen Gehaltsabrechnung steuermindernd berücksichtigt.

Fazit: Eine Mühe, die sich fast immer lohnt

Noch immer verzichten zu viele Arbeitnehmer darauf, eine Steuererklärung abzugeben. Laut Statistik erhalten 90 % derjenigen, die diese jährliche Mühe nicht scheuen, eine Steuererstattung. Im Durchschnitt beträgt die Steuerrückzahlung etwa 1.000 Euro. Es lohnt sich also, Belege und Quittungen zu sammeln. Gute Software erleichtert das Erstellen der Steuererklärung und hilft dabei, die Steuerrückzahlung zu maximieren. Um Steuernachzahlungen zu vermeiden, finden Sie hilfreiche Tipps hier in diesem Artikel.