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Umweltstrafrecht - Umweltrecht

Strafverterteidigung in Umweltstrafsachen

Umweltstrafrecht regelt die Verteidigung von Mandanten nach Vergehen gegen aktuelles Umweltrecht und bei Schadenersatz nach erfolgten Umweltvergehen. Umweltstrafrecht verteidigt Verursacher und schützt Betroffene. Je nach Positionierung sollte ein mit Umweltstrafrecht befasster Rechtsanwalt für eine Seite entscheiden, um keine Berührungspunkte mit möglichen Verfahrensgegner zu vermeiden und Befangenheit auszuschlließen. Auf das Umweltstrafrecht wird angesichts der Fülle von Gesetzen und Verordnungen, die die Energiewende mit sich bringt, in den kommenden Jahren viel Arbeit zukommen.

Das Umweltstrafrecht befasst sich mit Straftaten gegen die Umwelt, die nicht mit einfachen ordnungsgeldern, Verwarnungen oder Erstzleistungen aus der Welt geschaftt werden können. Umweltstrafrecht ahndet vergehen gegen das Allgemeinwaohl und schützt  Wasser, Luft und Boden als allen Menschen zustehenden Rechtsgütern

Die das Umweltstrafrecht regelnden rechtsnormen finden sich im Abschnitt 29 des Strafgesetzbuches. Es zählt die rechtswidrige Verunreinigung

Da das Umweltstrafrecht aber auch noch den Ordnungswidrigkeitenkatalog umfasst und einige weitere in unterschiedlichen Gesetzbüchern gelistete Verordnungen, vereint Strafrecht ALLE Vergehen gegen die Umwelt, auch wenn sie nicht Teil der Strafgesetzbuches sind. Im Rahmen der angehenden Energiewende darf mit Spannung erwartet werden, wie sich der Fokus des Umweltstrafrechtes erweitern wird. So ist z.B. das  sogenannte Greenbashing von angeblich nachhaltigen Kapitalanlagen sicherlich ein Punkt, der in Zukunftzur Expertise von Strafverteidigern gehören muss.

Umweltstrafrecht richtet sich gegen Personen, nicht gegen Unternehmen, sodass auf das Management von Unternehmen, die sich Umweltstraftaten schuldig machen, neue Verantwortlichkeiten zukommen. wichtig dabei: Im Umweltstrafrecht geht es nicht nur um konkrete Vergehen: auch Verstöße gegen Aufsichtspflichten sind schon strafbar, wenn sie überhaupt keine fassbare Schädigung nach sich ziehen.

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Schutz schon im Vorfeld

Die großen Umweltstraftaten der Zukunft werden von großen und mittleren Unternehmen verübt werden und man wird die Vorstände und sonstige verantwortliche Management-Parteien zur Verantwortung ziehen. Damit das niicht passiert, müssen sich alle für ein Unternehmen Tätigen an Regeln halten. Diese werden in sogenannten Compliance Programmen dokumentiert und erschweren den Durchgriff auf das Management, wenn Fehler nachweislich auf anderen Ebenen und vor allem gegen die Anordnungen der Geschäftsführung eingetreten sind. Ein CEO kann sich selten von aller Schuld freisprechen, aber ein funktionierendes Compliance-Programm, an das sich alle halten, verkleinert das Risiko der alleinigen Geschäftsführerhaftung doch enorm.

 

Funktionierende Compliance schützt CEOs auch in zivilrechtlichen Klagen, die meist mitr strafrechtlicher Aufarbeitung einer Falles einhergehen - für die Auswarbeitung eines Compliance Programmes ist ist eein juristischer Experte für Umweltstrafrecht der richtige Ansprechpartner.

 

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