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Schadenersatz für Wohnmobile im Abgasskandal

Ansprüche bestehen gegen Händler, Hersteller und Umrüster

Der Wohnmobil-Abgasskandal betrifft Motoren von Fiat, Iveco, Volkswagen und Mercedes - Im Grundsatz geht es um die unzulässige Verwendung von Abschaltvorrichtungen, die vornehmlich auf dem Prüfstand für gesetzeskonforme Emissionen sorgen. Im Alltagsbetrieb werden die Grenzwerte insbesondere in Bezug auf NOx deutlich überschritten.

Der Wohnmobil-Abgasskandal - die Fakten

Es gibt bereits diverse Urteile gegen Fiat/Stellantis, Volkswagen und Mercedes. Betroffen davon sind zum einen Wohnmobile, die auf Basis eines Fiat-Ducato oder IVECO Daily als Kastenwagen, bzw. teil- oder vollintegriert zum Wohnmobil ausgebaut wurden, zum anderen Wohnmobile, die mit Motoren von VW oder Mercedes ausgerüstet sind wie Fahrzeuge der VW California-Reihen  oder Mercedes Marco Polo-Ausführungen. Schadenersatz kann gegen Händler, Hersteller und Umrüster durchgesetzt werden. Neben dem Gewährleistungsrecht geht es um Schadenersatz gemäß der Rechtsnorm §826 (BGB) sowie um den sogenannten "Kleinen Schadenersatz"

Abgasskandal erfasst Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato

Der Abgasskandal hat auch Wohnmobile erfasst. Besonders betroffen sind Camper, die auf einem Fiat Ducato oder Iveco Daily basieren. Nach Messungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und auch des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) überschreiten sowohl Modelle mit der Abgasnorm Euro 5 als auch mit der Abgasnorm Euro 6 den gesetzlichen Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich.

Der Verdacht, dass auch Fiat Chrysler Automobiles (FCA) in den Abgasskandal verwickelt ist, besteht schon länger. Erhärtet wurde er auch durch eine Razzia der Staatsanwaltschaft Frankfurt im Sommer 2020. Die Ermittler durchsuchten die Geschäftsräume aufgrund des Verdachts unzulässiger Abschalteinrichtungen bei Fahrzeugen der Marken Fiat, Alfa Romeo, Jeep und Iveco mit der Abgasnorm Euro 5 und Euro 6. In den Fokus sind dabei auch Wohnmobile geraten, die einen Fiat Ducato oder Iveco Daily als Basis nutzen.

Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts für Wohnmobile liegt noch nicht vor, aber die Behörde macht international Druck, dass gegen Fiat wegen der unzulässigen Abschalteinrichtungen vorgegangen wird. Ein Rückruf des KBA kann nicht mehr ausgeschlossen werden.

Auch ohne amtlichen Rückruf können Besitzer eines Wohnmobils auf Basis eines Fiat Ducato Schadenersatzansprüche geltend machen. Erste Urteile gegen Fiat (inzwischen zur Stellantis-Gruppe gehörend) liegen bereits vor.

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Schadenersatz bei Mercedes Marco Polo – OLG Köln 7 U 35/20

Daimler steckt tief im Abgasskandal und musste auf Anordnung des KBA zahlreiche Mercedes-Modelle zurückrufen. Auch wenn Daimler den Einsatz unzulässiger Abschalteinrichtungen weiter vehement bestreitet, sehen die Gerichte dies zunehmend anders und verurteilen Daimler zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Davon ist auch das Wohnmobil Mercedes Marco Polo nicht verschont geblieben. Das OLG Köln sprach einem Käufer des Campers mit dem Dieselmotor des Typs OM 651 und der Abgasnorm Euro 6 mit Urteil vom 5. November 2020 Schadenersatz zu (Az.: 7 U 35/20).

Schadenersatz beim Mercedes Marco Polo.
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BGH VIa ZR 1425/22 - Schadenersatz im Wohnmobil Abgasskandal

28.11.2023 | Kanzlei Brüllmann

Im Abgasskandal haben grundsätzlich auch die Besitzer von Wohnmobilen Anspruch auf Schadenersatz, wenn in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. November 2023 deutlich gemacht (Az.: VIa ZR 1425/22). In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil Sunlight A 68, das auf einem Fiat Ducato basiert.

Thermofenster beim VW T5 - VW kann sich nicht auf unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen

27.11.2023 | Kanzlei Brüllmann

Um Schadenersatzansprüchen im Abgasskandal zu entgehen, berufen sich VW und andere Autohersteller zunehmend auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum bei der Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung. So leicht ist das allerdings nicht, machte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in einem von BRÜLLMANN Rechtsanwälte geführten Verfahren deutlich. An einen unvermeidbaren Verbotsirrtum seien hohe Anforderung geknüpft und die habe VW nicht ausreichend dargelegt, entschied das OLG Hamburg mit Beschluss vom 23. November 2023 (Az.: 5 U 129/22).

Wohnmobil Abgasskandal - 10 Prozent des Kaufpreises zurück

10.11.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Im Wohnmobil-Abgasskandal hat das OLG Naumburg mit Urteil vom 26. September 2023 ein weiteres Mal Schadenersatz zugesprochen. Das Oberlandesgericht kam zu der Überzeugung, dass in einem Wohnmobil des  Typs Sunlight T 65, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Schadenersatz hat (Az.: 8 U 37/23).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Sunlight T 65 im Juli 2020 gebraucht gekauft. Der Camper basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Litern Hubraum, der nach der Abgasnorm Euro 5 zugelassen ist.

Schadenersatz im Wohnmobil Abgasskandal - OLG Naumburg 8 U 37/23

27.10.2023 | Kanzlei Brüllmann

Das OLG Naumburg hat den Fiat-Mutterkonzern Stellantis im Abgasskandal um Wohnmobile auf Basis eines Fiat Ducato ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt. Mit Urteil vom 26. September 2023 entschied das OLG, dass in einem Wohnmobil des Typs Sunlight T 65 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und der Käufer daher Anspruch auf Schadenersatz habe (Az.: 8 U 37/23).

Der Kläger hatte das Wohnmobil Sunlight T 65 im Juli 2020 zum Preis von 48.000 Euro gekauft. Das Modell basiert auf einem Fiat Ducato mit 2,3 Liter Hubraum und der Abgasnorm Euro 5.

Wohnmobil Abgasskandal - Mögliche Verjährung der Schadenersatzansprüche Ende 2023

08.08.2023 | Kanzlei Brüllmann

Im Sommer 2020 erreichte der Abgasskandal auch Wohnmobile, die auf einem Fiat Ducato basieren. Denn die Staatsanwaltschaft Frankfurt hatte eine groß angelegte Razzia bei Fiat wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen durchgeführt. Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist kann das bedeuten, dass Wohnmobil-Besitzer ihre Schadenersatzansprüche bis Ende 2023 geltend machen müssen, damit sie nicht verjähren.

Fiat Abgasskandal - Schadenersatz durchsetzen

12.06.2023 | Rechtsanwalt Schwering

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 für eine bahnbrechende Entscheidung im Abgasskandal gesorgt (Az.: C-100/21). Der EuGH hat deutlich gemacht, dass Autohersteller sich schon dann schadenersatzpflichtig gemacht haben, wenn unzulässige Abschalteinrichtungen nicht in betrügerischer Absicht, sondern nur fahrlässig verwendet wurden.

LG Halle: Schadenersatz im Wohnmobil-Abgasskandal

30.05.2023 | Kanzlei Brüllmann

Der Europäische Gerichthof hat bereits entschieden, dass ein Thermofenster bei der Abgasreinigung eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt und die Autokäufer schon dann Schadenersatzansprüche haben, wenn der Autohersteller auch nur fahrlässig gehandelt hat. Diese verbraucherfreundliche Rechtsprechung des EuGH wirkt sich auch im Wohnmobil-Abgasskandal positiv auf Schadenersatzansprüche der geschädigten Käufer aus, wie ein Urteil des Landgerichts Halle vom 10. Mai 2023 zeigt.

Fiat im Wohnmobil-Abgasskandal vom LG Mannheim zu Schadenersatz verurteilt

27.03.2023 | Kanzlei Brüllmann

Im Wohnmobil-Abgasskandal ist Fiat vom Landgericht Mannheim zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass im Wohnmobil des Typs Dethleffs Advantage, das auch einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Fiat wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss.

LG Berlin: Fiat muss im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz leisten

02.03.2023 | Kanzlei Brüllmann

Fiat ist im Wohnmobil-Abgasskandal ein weiteres Mal zu Schadenersatz verurteilt worden. Das Landgericht Berlin entschied mit Urteil vom 10. Januar 2023, dass in einem Wohnmobil des Typs Hymer Exsis-t 414, das auf einem Fiat Ducato basiert, eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und Fiat als Hersteller des Motors zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az. 26 O 131/22).

Wohnmobil-Abgasskandal – LG Leipzig verurteilt Fiat zu Schadenersatz

13.02.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Fiat muss im Wohnmobil-Abgasskandal Schadenersatz leisten. Das hat das Landgericht Leipzig mit Urteil vom 21. Dezember 2022 entschieden (Az.: 09 O 498/22). In dem Verfahren ging es um ein Capron-Wohnmobil mit einem Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Das LG Leipzig kam zu der Überzeugung, dass Fiat eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und deshalb Schadenersatz leisten muss.

Schadenersatzansprüche gegen Händler und Hersteller

Im Wohnmobil-Abgasskandal können sowohl gegen den Hersteller als auch gegen den Händler Ansprüche geltend gemacht werden. Ansprüche gegen den Händler müssen innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren bei Neufahrzeugen und einem Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen geltend gemacht werden.

Ansprüche gegen den Hersteller kommen in Betracht, wenn er durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung den Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat.

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Großer und kleiner Schadenersatz im Abgasskandal

Der BGH hat mit Urteilen vom 6. Juli 2021 (Az.: VI ZR 40/20) und 24. Januar 2022 (Az.: VIa ZR 100/21) bestätigt, dass im Abgasskandal der geschädigte Käufer die Wahl zwischen dem großen und keinen Schadenersatz hat. Beim großen Schadenersatz wird der Kaufvertrag komplett rückabgewickelt. Der Kläger gibt das Fahrzeug zurück und kann im Gegenzug die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verlangen. Beim kleinen Schadenersatz kann er das Fahrzeug behalten und hat Anspruch auf den Ersatz des Minderwerts, den das Fahrzeug durch die Abgasmanipulationen erlitten hat. Gerade bei Wohnmobilen kann das eine interessante Möglichkeit sein.

Der Anspruch auf den sog. kleinen Schadenersatz kann gerade bei Wohnmobilen interessant sein
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