Sie befinden sich hier:
Startseite KfW-Förderung

Rückrufservice

KfW-Förderung

Programme zu energieeffizientem Bauen und CO2-Vermeidung

Im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums vergibt die bundeseigene KfW-Bank Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Ziel der Förderungen ist der Klimaschutz, denn geförderte Maßnahmen sollen Energieverbrauch und CO2-Ausstoß massiv einschränken. So steht z.B. das ambitionierteste Programm "EH55" für einen Energierverbrauch, der um 55 niedriger sein muss als der Bedarf an primärenergie eines vergleichbaren Hauses, das den hohen Standards nicht genügt. Eine KfW-Förderung muss dortselbst beantragt werden, zinsgünstige Darlehen werden zum Teil über die Hausbank abgewickelt, Zuschüsse von der KfW-Bank abgewickelt

Die KfW-Bank zahlt im Rahmen zeitlich befristeter Förderprogramme zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse für Baumaßnahmen aus, die dem Klimaschutz dienen. Die Vergabe ist an die Einhaltung bestimmter Förderziele gebunden, die sich bislang an der Energieeffizienz eine Gebäudes orientierten. In Zukunft soll allein der Umfang der CO2-Vermeidung Maßstab zur gewährung von KfW-Förderung sein. Die Förderprogramme stehen gewerblichen und privaten Antragstellern zur Verfügung.

Nach der Ankündigung des zuständigen Ministeriums und der KfW-Bank Mitte Januar 2022, keine EH55- und EH40-Projekte für energieefizientes Bauen mehr zu fördern, drohte dem Bund zum Thema “KfW Förderstopp”  eine Klagewelle. Viele Bauprojekte hatten auf die Förderung gesetzt und die Zuschüsse in die Rentabilität ihrer Projekte eingeplant. Der KfW-Förderstopp setzte Unternehmen und private Bauherren in eine missliche Lage, denn vielfach schienen  aufgrund des Wegfalls der Förderung Projekte nun “gestorben” zu sein. Auch die aktuell rund 20.000 eingereichten und noch nicht bewilligten Anträge, sollten abgelehnt werden. Der Bundeswirtschaftsminister rückte aber ebenso überraschend wieder vom Förderungsstopp ab, als er Mitte Februar 2022 neu Neustart von Förderungen erklärte.

Insbesondere Wohnungsbaugesellschaften und große Wohnungsunternehmen waren (und sind zukünftig) von einem KfW Förderstopp betroffen. So hat zum Beispiel der bayerische Wohnungswirtschaftsverband VdW seinen 490 Partnern empfohlen, in Sachen KfW Förderstopp,Schadenersatzforderungen rechtlich prüfen zu lassen. Auch der norddeutsche Verband VNW schloss sich an und empfahl seinen Mitgliedern ebenso wie der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) rechtliche Schritte wegen des KfW Förderstopps zu prüfen (Quelle: tagesschau.de zu KfW Förderstopp ). Die Vorstände der Verbände sind der Meinung, dass ihre Mitglieder Millionen in die Planung neuer Wohnungen und Gebäude gesteckt hätten, die ohne Fördermittel wahrscheinlich nicht gebaut werden können. Baukosten können nicht anfallen, da mit dem Bau von geförderten Projekten im gewerblichen und privaten Bereich erst begonnen werden kann, wenn ein förderfähiger Antrag auch bewilligt wurde und der Bescheid vorliegt.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), verantwortlich für den KfW Förderstopp, hatte kurz vor Ablauf der Antragsfrist erlassen, dass keine neuen Förderanträge durch die  KfW-Förderbank  mehr  angenommen werden sollen. Nach intensivem Protest aus den Verbänden hatte das Ministerium verlauten lassen, dass zumindest alle noch vor dem 24. Januar 2022 abgelieferten Anträge noch bearbeitet werden. Ob sie allerdings bewilligt werden und mit einer Ablehnung auch unter den KfW Förderstopp fallen, ist die große Frage. Ob mit dem am Mitte Februar verlautbarten Anlauf neuer Förderungen die Situation befriedet werden kann, ist aktuell noch unklar.

Kontaktieren Sie uns unter: 0800 000 1961

Maßstab für KfW-Förderung soll CO2-Bilanz sein

Aus der “Grünen Sicht” hat sie Sache auch einen Nachhaltigkeitshaken: Zahlreiche Gebäude, die nur 55 % eines Standardhauses an Energie verbrauchen, werden wohl aufgrund des Förderstopps nicht gebaut werden können. Das kann schlechthin nicht Ziel einer staatlichen Förderungsstrategie sein.

Allein für Bayern rechnet der VdW auf Nachfrage der Tagessschau aus, dass mindestens 535 Wohnungen nicht gebaut werden können, wenn es beim ausgesprochenen Förderstopp bleibt oder es keine Folgeprogramm aufgelegt werden. . “Die Wohnungsunternehmen haben langfristig geplant und bereits 9,4 Millionen Euro in diese Neubauprojekte investiert”, wird Verbandsdirektor Hans Maier zitiert. Die Zukunft der Förderprogramm bleibt zwar ungewiss, aber mit Habecks Ankündigung, zu den Standards der Energieeffizienz weitere Mittel zur verfügung zu stellen, dürfte sich die Situation zumindest entschärft haben. Aus Klimaschutzsicht, macht eine Mittelkürzung nun mal absolut keinen Sinn - das wird gerade ein Grüner Minister schnell erkannt haben.

Minister Habeck strukturiert derzeit den Wohnungsbau und die staatlichen Förderungen um. Im Rahmen dieser Neuaufstellung soll auch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) geändert werden. Fördermittel sollen sich künftig an der Höhe der erreichten Co2-Einsparung messen lassen. Laut Habeck waren die Mittel für weitere Förderungen erschöpft und mit leeren Töpfen können man keine weiteren Anträge mehr bedienen, daher der KfW Förderstopp.

Schreiben Sie uns eine Nachricht: zum Kontaktformular

Kontaktformular

Mit dem Versand dieses Formulars beauftragen Sie uns, eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem beschriebenen Fall einzuholen und an Sie weiterzuleiten. Ihnen entstehen keine Kosten. Unter Umständen - und wenn eine Telefonnummer angegeben ist - wird sich der für Sie zuständige Experte direkt bei Ihnen melden.

Aktuelles zum Thema „KfW-Förderung“.

Unsere Experten veröffentlichen regelmäßig zum Thema „KfW-Förderung“. Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Artikel direkt Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Schadenersatz nach Stopp der kfw-Förderung

08.06.2022 | Kanzlei Dr. Späth

Nach wie vor besteht bei vielen Bauherren, d.h., privaten Bauherren aber auch z.B. Wohnungsbauunternehmen, großer Verdruss wegen des plötzlichen KfW-Förderstopps für das energieeffiziente Bauen -die "Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG" war ab 24.01. plötzlich eingestellt worden. Viele Bauherren hatten mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen auch für den Neubau gerechnet und gehen nun leer aus.

Sie möchten sofort einen Kontakt? 0800 000 1961
Kontaktieren Sie uns für ein Telefongespräch: Jetzt Rückruf anfordern