Die Trade Republic Betrugswelle: Rekordschäden durch perfides Social Engineering
Eine beispiellose Phishing-Welle rollt über die Kunden des Neobrokers Trade Republic hinweg. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sah sich bereits gezwungen, eine offizielle Verbraucherwarnung herauszugeben.
BaFin-Warnung vor Trade Republic-Masche: Wenn Kriminelle Depots leerräumen – So holen Sie Ihr Geld zurück
Aktuell rollt eine hochprofessionelle Betrugswelle über Kunden des Neobrokers Trade Republic hinweg. Die Täter nutzen eine perfide Kombination aus gefälschten Systemnachrichten und fingierten Support-Anrufen, um Depots komplett zu plündern. Mittlerweile hat sogar die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine offizielle Warnung herausgegeben.
S-Neo vs.Trade Republic - Was kann der Sparkassenbroker?
Die Sparkassen greifen mit „S-Neo“ direkt in ihrer App die Neobroker an. Doch kann das neue Sparkassen-Depot mit dem Marktführer Trade Republic mithalten? Der große Konditionen-Check zeigt die Stärken, Schwächen und potenziellen Kostenfallen beider Welten im Fließtext.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Pflichten bei der Orderausführung
Neobroker sind rechtlich dazu verpflichtet, Kundenaufträge im Rahmen eines Kommissionsvertrages mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen.
Einstweilige Verfügung gegen Trade Republic
Das Landgericht Berlin II untersagt dem NEO-Broker Trade Republic per Einstweiliger Verfügung vom 05.12.2025 im Beschlusswege, durch Aktienverkäufe oder sonstige Verwertungshandlungen einen behaupteten Negativsaldo in Höhe von knapp 300.000 Euro durchzusetzen. „Die Salden des betroffenen Anlegeraccounts sind zwar weiter strittig zwischen den Parteien, werden nun aber bis zum Ergebnis der Hauptsacheverhandlung eingefroren, damit meinem Mandanten nicht weitere Nachteile entstehen!“ so Rechtsanwalt Fabian Fritsch, der den Privatanleger betreut.
Bafin ermittelt gegen kryptod
Über die Handelsplattform kryptod.com können Anleger mit Differenzkontrakten (CFDs) oder fixen Spreads handeln. Anleger dürften jedoch beunruhigt sein, denn die BaFin ermittelt gegen kryptod. Nach Mitteilung der Finanzdienstleistungsaufsicht vom 3. Januar 2023 hat weder die Kryptod (Europe) Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto Holding Ltd. eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Mit Trading Geld verdienen: So einfach ist es wirklich
Die Zahl der Menschen steigt immer mehr an, welche sich intensiv mit dem Trading befassen, um damit Geld zu verdienen. Doch wie schwer ist es tatsächlich, mit dem Trading echte Gewinne zu erzielen? Ist eine permanente Gewinnerzielung möglich, ohne dabei auf zu große Verluste zu stoßen? Jene Fragen werden im Nachfolgenden aufgeklärt, ebenso wird näher auf die Trade Republic App eingegangen.
Seriöse Trading-Apps
BaFin ermittelt gegen die New Generation Market SIA zu den Handelsplattformen investfuturenow.co und invest-wallet.com
Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die New Generation Market SIA keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Inhalt der Webseiten investfuturenow.co und invest-wallet.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die New Generation Market SIA unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
BaFin ermittelt gegen die verantwortlichen Betreiber von citadelex.co
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der oder die Betreiber der Handelsplattform citadelex.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Bafin untersagt unicorn-fx.com Forex-Trading und Handel mit CFDs
Die BaFin weist darufhin, dass die Forex-Broker UnicornFX (Europe) Ltd., Zürich, Schweiz, und Businesoft Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, die gemeinsam als Betreiber der Internetseite unicorn-fx.com auftreten, sind keine nach § 32 KWG zugelassenen Institute sind und deshalb in Deutschland ihre dienste nicht anbieten dürfen.
