Bafin ermittelt gegen kryptod
Über die Handelsplattform kryptod.com können Anleger mit Differenzkontrakten (CFDs) oder fixen Spreads handeln. Anleger dürften jedoch beunruhigt sein, denn die BaFin ermittelt gegen kryptod. Nach Mitteilung der Finanzdienstleistungsaufsicht vom 3. Januar 2023 hat weder die Kryptod (Europe) Ltd., noch die Kryptod LL.C oder die Krypto Holding Ltd. eine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen. Die Unternehmen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Mit Trading Geld verdienen: So einfach ist es wirklich
Die Zahl der Menschen steigt immer mehr an, welche sich intensiv mit dem Trading befassen, um damit Geld zu verdienen. Doch wie schwer ist es tatsächlich, mit dem Trading echte Gewinne zu erzielen? Ist eine permanente Gewinnerzielung möglich, ohne dabei auf zu große Verluste zu stoßen? Jene Fragen werden im Nachfolgenden aufgeklärt, ebenso wird näher auf die Trade Republic App eingegangen.
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BaFin ermittelt gegen die New Generation Market SIA zu den Handelsplattformen investfuturenow.co und invest-wallet.com
Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die New Generation Market SIA keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Der Inhalt der Webseiten investfuturenow.co und invest-wallet.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die New Generation Market SIA unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
BaFin ermittelt gegen die verantwortlichen Betreiber von citadelex.co
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der oder die Betreiber der Handelsplattform citadelex.co keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Bafin untersagt unicorn-fx.com Forex-Trading und Handel mit CFDs
Die BaFin weist darufhin, dass die Forex-Broker UnicornFX (Europe) Ltd., Zürich, Schweiz, und Businesoft Ltd., Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, die gemeinsam als Betreiber der Internetseite unicorn-fx.com auftreten, sind keine nach § 32 KWG zugelassenen Institute sind und deshalb in Deutschland ihre dienste nicht anbieten dürfen.
BaFin ermittelt gegen die LLC „Fort Securities BLR“ - Handelsplattform invest365.global
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die LLC „Fort Securities BLR“, Weißrussland, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der von LLC „Fort Securities BLR“ betriebenen Website invest365.global sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.
BaFin verbietet avachoice.com Bankgeschäfte
Die Bundesanstalt für Finanzdiesntleistungsaufsicht (BaFin) wirft einem weiteren Unternehmen unerlaubte Bankgeschäfte vor. Diesmal geht es um die Homepge www.avachoisce.com, die such als Platt form zum Handel mit verschiedensten Basiswerten (Währungen, metalle etc.) aber auch als Ansprechpartner für ETFs und Kryprowährungen präsentiert
globchains.com: BaFin ermittelt
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Globchains, Wien, Österreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
unionmarkets.com - Bafin verbietet Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Dip Exelio LLC, St. Vincent und die Grenadinen, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Die Inhalte auf der von der Dip Exelio LLC betriebenen Webseite unionmarkets.com rechtfertigen die Annahme, dass die Gesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.
Ausgespielt: Verlustnutzung für Trader seit 1. 1. Juli 2021 uninteressant
Wer an der Börse, beim Traden oder Termingeschäften auf fette Gewinne spekuliert, muss auch immer auf satte Verluste eingestellt sein. Verluste steuerlich abzusetzen ist in diesem Jahr etwas komplizierter geworden und viele Anleger, Trader oder von Insolvenzen geschädigte Kapitalanleger wissen noch gar nichts von ihrem „Glück“. Das Finanzministerium hat die Verrechnungsregeln für Termingeschäfte wie bereits vielfach angekündigt nun konkretisiert.