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E-Mobilität und Recht

Elektrisch unterwegs - Neue Themen für Juristen

e-Mobilität ist das Schlüsselthema für den Verkehr der Zukunft. Aus juristischer Sicht deckt "E-Mobilität und Recht" die komplette Bandbreite aller Themen ab, die den Lebensalltag eines Nutzers batteriegetriebener Fahrzeuge ausmacht. Beginnend beim Kauf eines Elektro-Fahrzeuges über die Nutzung bis zur Verschrottung. Es geht aber auch um Themen, die "E-Mobilität und Recht" in der Peripherie berühren, z.B. kommunales Verwaltungsrecht oder Mietrecht, wenn es um die Vorhaltung und Sicherung einer geeigneten Infrastruktur geht, ohne die ein vollständiger Ersatz der Verbrenner-Technologie durch elektrisch betriebene Motoren nicht möglich ist.

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Tesla - Kaufvertrag kann widerrufen werden

20.09.2023 | Kanzlei Brüllmann

Tesla hat einen kleinen Fehler mit großer Wirkung gemacht. In Kaufverträgen, die bis zum 17. April 2023 geschlossen wurden, hat der US-amerikanische Hersteller in der Widerrufsbelehrung keine Telefonnummer angegeben. Das führt dazu, dass sich die ursprünglich 14-tägige Widerrufsfrist um ein Jahr verlängert. „Tesla-Kunden haben damit gute Chancen, den Widerruf noch fristgerecht zu erklären. Vorausgesetzt, der Kauf ist im Wege des Fernabsatzes, also telefonisch oder online erfolgt“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Tesla 3 - Anspruch auf Nacherfüllung wegen Mangel

15.03.2023 | Kanzlei Brüllmann

Moderne Technik hat so ihre Macken. Das zeigte sich auch bei einem Tesla 3, den ein Verbraucher 2022 bestellt hatte. Das Modell wurde nicht wie gewünscht mit Ultraschallsensoren geliefert, sondern stattdessen sollte auf die kamerabasierten Sensoren „Tesla Vision“ zurückgegriffen werden. Es zeigte sich jedoch, dass Tesla Vision den Ultraschallsensoren technisch hinterherhinkt. „Wir haben für unseren Mandanten gegenüber Tesla daher Anspruch auf Nacherfüllung geltend gemacht“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Tesla Rückruf - Überhitzung des CPU-Prozessors droht

07.09.2022 | Kanzlei Brüllmann

Der Rückruf für verschiedene Tesla-Modelle hat es in sich: Eine ungenügende Kühlung der Prozessoren könne zum Ausfall diverser Fahrzeugsysteme führen, teilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 26. August mit. Betroffen ist die gesamte Modellpalette, also Modelle des Tesla S, X, Y und 3 der Baujahre 2021 bis 2022.

Tesla vom LG Darmstadt zu Schadenersatz verurteilt

09.08.2022 | Kanzlei Brüllmann

Das hatte sich der Käufer eines Tesla 3 wohl anders vorgestellt, als er zu dem E-Auto die Pakete „Autopilot“ und „Volles Potential für autonomes Fahren“ dazu buchte. Ob beim teilautomatisieren Fahren auf der Autobahn oder beim Erkennen von Ampeln und Stoppschildern zeigte die Software so ihre Macken. Als Tesla nicht nachbessern wollte, zog er vor Gericht und hatte Erfolg. Mit Urteil vom 21. Februar 2022 entschied das Landgericht Darmstadt, dass das Fahrzeug mangelhaft ist und Tesla Schadenersatz leisten muss (Az.: 26 O 490/20).

Tesla zu Schadenersatz verurteilt - LG Darmstadt 26 O 490/20

04.08.2022 | Rechtsanwalt Schwering

Tesla muss einem Kunden Schadenersatz in Höhe von rund 67.000 Euro zahlen. Das hat das LG Darmstadt mit Urteil vom 21.02.2022 entschieden (Az.: 26 O 490/20). Der Tesla 3 des Klägers sei mangelhaft und der Kaufvertrag könne deshalb rückabgewickelt werden, stellte das Gericht fest. Tesla muss das Fahrzeug daher zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten – unterm Strich rund 67.000 Euro.

E-Mobilität und Rechte der Verbraucher

23.07.2022 | Rechtsanwalt Schwering

Schöne neue e-Mobil-Welt – und alle möchten mitmachen bei der Energiewende. Aber: Ganz so einfach ist der Umstieg von Benziner oder Diesel zum E-Auto nicht, denn vor der ersten Fahrt ist erst einmal die große und vor allem ärgerliche Warterei angesagt, denn der Neuwagenmarkt hat aktuell Probleme und Lieferzeiten von bis zu einem halben Jahr sind eher die Regel als die Ausnahme.

Aber auch, wenn Hersteller und Händler am Ende am längeren Hebel sitzen, haben Autokäufer verbindliche Rechte, die eingefordert werden können.  

Verstoß gegen Datenschutz - Verbraucherzentrale klagt gegen Tesla

22.07.2022 | Kanzlei Brüllmann

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den E-Autohersteller Tesla. Tesla verschweige den Kunden, dass sie bei der Nutzung des sog. „Wächter-Modus“ zur Einhaltung der  Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet sind und bei Verstößen ein Bußgeld riskieren. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale Tesla Greenwashing vor.  Die Werbeaussagen des Autobauers zur CO2-Ersparnis beim Kauf seiner E-Autos seien irreführend.

Tesla - Verlust an Reichweite durch Akku-Drosselung

22.07.2022

Reichweite ist beim Kauf von E-Autos ein wichtiges Kriterium. Umso ärgerlicher ist es, wenn die Batterie schon deutlich vor den angegeben Werten schlapp macht oder nach einem Software-Update sogar an Leistung verliert. Das mussten Tesla-Kunden erleben. In Norwegen wurde der amerikanische Autobauer 2021 daher dazu verurteilt, an die betroffenen Kunden umgerechnet rund 13.000 Euro zu zahlen, wie die norwegische Zeitung Dagens Naeringsliv (DN) berichtete.

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