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Kirchliches Arbeitsrecht

Arbeitsrecht für Kirchen-Beschäftigte und Kirchliche Arbeitgeber

Kirchliches Arbeitsrecht unterliegt dem regulären Arbeitsrecht, beinhaltet aber eine Vielzahl von Regelungen, die nur für Kirchenbeschäftigte gelten. Die Bedeutung dieser Sonderregelungen nimmt kontinuierlich ab und das kirchliche Arbeitsrecht geht und mehr oder weniger im weltlichen Arbeitsrecht auf. Trotzdem gibt es dieses Regelwerk, es wird angewendet und ständig fortgeschrieben,

Die beiden großen Kirchen sind in Deutschland nach dem öffentlichen Dienst - also dem Staat - die zweitgrößten Arbeitgeber. Die evangelische oder die katholische Kirche bzw. ihre untergeordneten Organisationen Diakonie und Caritas beschäftigen ca. 1,3 Millionen Mitarbeiter, für die das kirchliches Arbeitsrecht gilt. In Verhandlungen und im Streit mit kirchlichen Arbeitgebern sollten betroffene Arbeitnehmer auf Rat und rechtliche Unterstützung eines auf kirchliches Arbeitsrecht spezialisierten Juristen zurückgreifen.

Kirchen setzen im Umgang mit ihren Mitarbeitern voraus, dass diese sich mit Grundsätzen ihres Arbeitgebers in Bezug auf christliche Weltanschauung und Werte zumindest loyal verhalten. Früher war es üblich, dass Mitarbeiter von katholischen Unternehmen nicht evangelischen Glaubens sein durften und umgekehrt oder gar konfessionslos sein. Aus der sehr rigiden Regelung, die nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war, wurde über die Jahre das sogenannte Loyalitätsgebot. Was aber Loyalität im Endeffekt ausmacht, ist noch heute in einem besonderen Kirchlichen Arbeitsrecht verankert.

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Was beutet Loyalitätsgebot?

Früher war das eine ganz einfache Geschichte, wer bei der Caritas oder beim Diakonischen Werk arbeiten wollte, musste katholisch oder evangelisch sein - das musste passen. Heute bezieht sich das Loyalitätsgebot auf die sogenannten Christlichen Werte, die man aber unter Umständen auch als Muslim oder Buddhist loyal zum Arbeitgeber ausgestalten kann. Kirchliches Arbeitsrecht kommt dann zum Tragen, wenn es z. B. zum Kopftuchverbot zu Streit mit dem Arbeitgeber Kirche kommt, oder wenn kirchenferne Stellungen bezogen werden

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