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Risiko und Besteuerung bei Kryptowährungen

Bitcoin, Ethereum, Dogecoin & Co.

Kryptowährungen wie der Bitcoin und andere haben in den vergangenen Jahren eine Achterbahnfahrt erlebt. Höhenflügen folgten rasante Abstürze. Dementsprechend sind es riskante Geldanlagen. Neben anderen rechtlichen Fragen ist auch die Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen nach wie vor umstritten.

Kryptowährungen oder Coins bzw. Token sind digitale Vermögenswerte. Zu den bekanntesten Kryptowährungen zählen u.a. der Bitcoin, Ethereum, Dogecoin oder Monero. Es gibt noch zahlreiche weitere Kryptowährungen. Ihnen gemeinsam ist, dass sie physisch nicht existieren wie z.B. Geldscheine. Sie stellen daher auch keine Währungen im eigentlichen Sinn dar und werden von den meisten Staaten daher nicht als offizielles Zahlungsmittel anerkannt.

Dennoch werden sie von immer mehr Menschen genutzt und dienen vorwiegend als Spekulationsobjekt. In Boom-Zeiten ließen sich durch den Handel mit Bitcoin § Co. schnell große Gewinne erzielen. Andererseits ist auch das Verlustrisiko hoch, weil hinter der Kryptowährung kein physischer Wert wie beispielsweise Gold steht.

Ein typisches Merkmal der meisten Kryptowährungen ist, dass sie mit einer öffentlichen Buchhaltung arbeiten, so dass jeder Teilnehmer Zugriff auf die Transaktionen hat. Banken sind nicht notwendig. Die Teilnehmer arbeiten mit einem Pseudonym, eine Zuordnung der Tätigkeiten kann dennoch über andere Wege wie E-Mail, Lieferadresse, etc. möglich.

Risiko Kryptowährung

Kryptowährungen existieren nur digital. Ein großes Risiko liegt darin, dass Guthaben in Kryptowährungen unwiederbringlich verloren gehen können. Rückforderungsansprüche gibt es in der Regel nicht. Zudem bieten sie ein Ziel für Cyber-Kriminelle. Laut Wikipedia wurden für das Jahr 2020 400.000 vollzogene Betrugsfälle geschätzt. Tendenz steigend.

Ein weiteres Risiko sind die ausgeprägten Schwankungen. Dadurch sind Kryptowährungen anfällig für Manipulationen.

Zudem sind Kryptwährungen längst auch zu einem Spielfeld für Betrüger geworden. Ist das Geld der Anleger erstmal auf dem Konto, machen sich die Betrüger aus dem Staub, sind nicht mehr zu erreichen. In solchen Fällen sollten sich betrogene Anleger unbedingt rechtlichen Rat suchen.

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin warnt bereits seit 2018 gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern vor betrügerischen Online-Handelsplattformen, die Anleger veranlassen z.T. hohe Geldsummen in Geschäfte mit finanziellen Differenzkontrakten (Contracts for Difference – CFDs) auf Rohstoffe, Aktien, Indizes, Währungen („Forex“) oder Kryptowährungen zu investieren.

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Besteuerung von Kryptowährungen

Kryptowährungen wie der Bitcoin haben steile Höhenflüge erlebt und Anleger dementsprechend hohe Gewinne erzielt. Rechtlich umstritten ist, wie die Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen besteuert werden.

Aus steuerlicher Sicht liegt beim privaten Handel mit Kryptowährungen ein privates Veräußerungsgeschäft vor. Das bedeutet, dass sie nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommensteuer unterliegen. Gewinne sind damit gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG nur dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als 12 Monate liegen. Nach Ablauf dieser Spekulationsfrist sind die Gewinne steuerfrei. Anleger müssen hier aber aufpassen: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Spekulationsfrist auf 10 Jahre erhöht werden.

Umstritten ist allerdings, ob Kryptowährung überhaupt ein „anderes Wirtschaftsgut“ darstellen und dementsprechend gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteuert werden. Kritiker verweisen zudem darauf, dass ein strukturelles Vollzugsdefizit vorliegen könnte, da der Handel mit Kryptowährungen zumeist anonym erfolge und die Finanzbehörden darauf angewiesen seien, dass der Steuerpflichtige entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung macht.

Das Finanzgericht Köln hat diese Argumentation jedoch mit Urteil vom 25.11.2021 zurückgewiesen und entschieden, dass Gewinne aus dem Handel mit Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegen (Az.: 14 K 1178/20). Ähnlich hat auch das Finanzgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.06.2021 entschieden (Az.: 5 K 1996/19). Das letzte Wort wird der Bundesfinanzhof sprechen. Zum Verfahren beim FG Köln ist die Revision beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 3/22 anhängig.

Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel mit Kryptowährungen
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Sichern Sie Ihr Kapital mit Kryptowährungen: Ein Blick auf Bitvavo

22.05.2023 | Chaima Louati - Erbrecht

Kapitalschutz in unsicheren Zeiten

In einer Welt, in der die Wirtschaftslage unsicher und die finanzielle Zukunft schwer vorherzusagen ist, wird Kapitalschutz zu einem zentralen Thema. Gerade in diesen Zeiten erweisen sich innovative Finanzinstrumente wie Kryptowährungen als attraktive Möglichkeit, unser Kapital zu schützen und gleichzeitig das Potential für hohe Renditen zu nutzen.

Nach Celsius meldet auch Nuri Bank Insolvenz an

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Neobank Nuri insolvent

10.08.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Die Neobank Nuri ist insolvent. Den Insolvenzantrag hat die Nuri Bank am 9. August 2022 gestellt, nachdem zuvor Gespräche mit potenziellen Investoren offenbar gescheitert sind. Nuri hat etwa 500.000 Kunden und verwaltet nach eigenen Angaben ein Vermögen in Höhe von rund 325 Millionen Euro.

Nuri Bitcoin-Ertragskonto – Geld der Anleger nach Celsius-Insolvenz in Gefahr

02.08.2022 | Chaima Louati - Erbrecht

Es ist ein echter Schock für viele Anleger in Kryptowährungen. Die Celsius Network, ein Verleiher von Kryptowährungen, hat am 14. Juli 2022 in den USA Insolvenz angemeldet, wie das „Manager Magazin“ berichtet. Zuvor waren die Konten bereits eingefroren. Die Insolvenz trifft auch viele Anleger in Deutschland, die bei der Neobank Nuri Kryptowährungen über das sog. Bitcoin-Ertragskonto angelegt haben. Denn ihre Bitcoins wurden an Celsius Network verliehen und könnten nach der Insolvenz des US-Unternehmens verloren sein.

Kryptowährungen: Der Unterschied zwischen legalem und illegalem Mining

09.07.2022 | Chaima Louati - Erbrecht

Das Minen von Kryptowährungen ist enorm zeitaufwendig und ressourcenintensiv - und es wird immer schwieriger, Coins zu minen. War es zu den Anfangszeiten von Bitcoin und Co. noch ausreichend, mit dem eigenen Rechner zu agieren, so ist das heute nicht mehr möglich. Denn das Minen ist so aufwendig geworden, dass das mit einem klassischen Rechner nicht mehr umgesetzt werden kann. Des Weiteren sorgen immer höher werdende Strompreis dafür, dass sich das Minen auch nicht mehr rentiert. Aber das heißt nicht, dass nicht mehr geschürft wird.

BaFin verbietet avachoice.com Bankgeschäfte

12.01.2022 | Chaima Louati - Erbrecht

Die Bundesanstalt für Finanzdiesntleistungsaufsicht (BaFin) wirft einem weiteren Unternehmen unerlaubte Bankgeschäfte vor. Diesmal geht es um die Homepge www.avachoisce.com, die such als Platt form zum Handel mit verschiedensten Basiswerten (Währungen, metalle etc.) aber auch als Ansprechpartner für ETFs und Kryprowährungen präsentiert

Kryptowährungen: nachhaltiger Boom oder kurzfristige Blase?

28.12.2021 | Chaima Louati - Erbrecht

Die zurückliegenden Monate haben die Nerven der Käufer von Kryptowährungen mehrfach heftig strapaziert. So erreichte der Wert der wohl bekanntesten Kryptowährung Bitcoin im Jahresverlauf 2022 einerseits neue Höchststände, doch kam es andererseits auch mehrfach zu dramatischen Kurseinbrüchen. Bei Ethereum, Ripple und etlichen anderen Kryptos sah es nicht wesentlich anders aus. Gleichzeitig war zu beobachten, dass einige Investoren Milliardensummen in Kryptowährungen investierten und immer mehr etablierte Finanzinstitute sich offenbar ernsthaft mit der Materie zu befassen begannen.

Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen FIFO? Wirklich?

17.07.2019 | CLLB Rechtsanwälte

Als der Bitcoin und andere Kryptowährungen boomten, sind viele Anleger auf den Zug aufgesprungen, um von dem Höhenflug zu profitieren. Die Gewinne unterliegen allerdings nicht wie beim Aktienhandel der Abgeltungssteuer von derzeit pauschal 25 %, sondern der persönlichen Einkommensteuer von bis zu 48 % nebst Solidaritätszuschlag. Allerdings ist es keinesfalls sicher, dass der Handel mit Kryptowährungen auch innerhalb eines Jahres ohne Umtausch in reales Geld (FIAT) steuerpflichtig ist. 

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