Inhaltsangabe:
Lange Zeit galt die angebliche Kryptowährung OneCoin als gute Investitionsmöglichkeit für mutige Anleger. Die Krypto-Queen Dr. Ruja Ignatova war das Gesicht von OneCoin - 2017 tauchte die OneCoins-Frontfrau ab, um sich der Verhaftung zu entziehen und hinterließ Anleger, die hunderte Millionen Euro verloren hatten. Dass man der charismatischen Bulgarin mit deutscher Staatsbürgerschaft nicht beikommen konnte, war schnell klar, also galt und gilt es, sich an die Vermittler zu halten.
Heute - 6 Jahre später , ist OneCoin noch immer der größte Betrugsfall der um Skandale nicht armen Kryptoszene - an den Schadenersatzforderungen arbeiten sich Rechtsanwälte deutschlandweit ab und nehmen weiterhin die Vermittler in die Pflicht - andere Verantwortliche stehen kaum zur Verfügung. Die Krypto-Queen bleibt verschwunden. Das FBI hat sie auf die Liste der zehn meistgesuchtesten Verbrecher gesetzt.
Schon 2016 gab es erste handfeste Hinweise und Finanz- und Strafverfolgungsbehörden weltweit nahmen die Spur auf. Die deutsche Bafin wurde aber erst 2017 konkret und verbot OneCoin jegliche Geschäftstätigkeit. Betroffen vom Verbot der Geschäftstätigkeit waren
- OneCoin Ltd.
- OneLife Network Ltd
- IMS International Marketing Services GmbH
Die IMS hatte das eingenommene Anlegergeld an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weitergeleitet. Zugriff darauf war und ist nicht möglich. Das Geld bleibt verloren.
Es dauerte bis Herbst 2021, bis vor dem Landgericht Münster ein Prozess gegen die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters wegen unerlaubter Geschäfte, Beihilfe zum Betrug und Geldwäsche stattfinden konnte.
Mit Urteil vom 07.09.2022 hatte die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Dresden eine Klage gegen eine Vermittlerin von OneCoins bzw. Schulungspaketen gewonnen. Die Klägerin hatte 6.030 € in die angebliche Kryptowährung investiert. Die Vermittlerin wurde nun zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags verurteilt. Zudem hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. In einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel gab es ein Versäumnisurteil gegen einen Vermittler von OneCoins. Dieser wurde - rechtskräftig - in Abwesenheit zur Rückzahlung des Anlagebetrages und die Übernahme der Anwaltskosten verurteilt.
Der Weg des Geldes war so "Krypto-mäßig" nicht. Anleger zahlten ihr Geld an die Vermittler aus, diese leiteten die Anlage an OneCoin weiter. In eine Kryptowährung wurde das Anlagergeld auf jeden Fall nicht investiert. Es wurde schlichtweg in Sicherheit gebracht.
Grundsätzlich gilt, dass Anlagevermittler richtig und vollständig zu informieren haben, eine Falschberatung lässt einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Anleger aus. Vom Vermittler wird auch gefordert, dass er der Rechtmäßigkeit des Angebotes im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung auf den Zahn fühlt. In Sachen OneCoin scheinen die gezahlten Provision so hoch gewesen zu sein, dass Gier offensichtlich blind machte. So wurde vielen Anleger beteuert, dass es sich bei OneCoin wirklich um eine echte Kryptowährung mit großem Entwicklungspotential handelt. Mehr noch: OneCoin sei ein Zahlungsmittel, mit dem man handeln und bezahlen könne