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Hilfe bei Branchenbuchabzocke - Nutzlose Einträge

2000 Euro für nutzlosen Eintrag

Unter Branchenbuchabzocke versteht man ein unlauteres Geschäftsgebaren im B2B-Bereich. Unternehmer, Selbständige und Vereine, die nicht unter die Schutznormen des Verbraucherschutzes passen, erhalten Rechnungen zu Verträgen, für die es offensichtlich kein Widerspruchsrecht gibt. Das nutzen Anbieter mit vornehmlich auswärtigen Firmensitzen aus, um durch Trickformulare die Bestellung eines Branchenbucheintrages in einem völlig nutzlosen Online-Verzeichnis - das sogenannte Branchenbuch - zu ergaunern.

So wehren Sie sich gegen Branchenbuchabzocke:

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Der Ablauf

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Branchenbuchabzocke - Ein Kind der Abo-Falle

Noch vor zehn Jahren konnten Verbraucher  recht einfach im Internet mit sogenannten Abo-Fallen abgezockt werden. Die Buttonlösung, neue Regelungen zum Widerrufsrecht und nicht zuletzt die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung versauten den Gaunern nachhaltig das Geschäft. Nach dieser Zeit konzentrierten sich die noch immer vorhandenen Strukturen auf den Business2Business-Bereich, weil es hier - Hauptgrund 1 - kein Widerrufsrecht zu geschlossenen Verträgen gibt, und - Hauptgrund 2 - in Unternehmen viele Entscheidungen automatisiert entschieden werden. Im Ergebnis werden Verträge über jeweils rund 2000 Euro mehr oder weniger verbindlich geschlossen.

 

Aktuelle Bedrohungen

Aktuell sind es u.a. Anschreiben der Unternehmen

  • Digi Medien GmbH LLC
  • Global Media GmbH LLC
  • ProConcepta GmbH
  • Firmenauskunft p.u.r. GmbH
  • WeConnect d.o.o

Inkasso:

  • City Inkasso GmbH Leverkusen

die darauf schließen lassen, dass durch sogenannte Trickformulare und Trickanrufe der kostenpflichtige Eintrag in ein nutzloses Branchenregister ergaunert werden soll. Wir empfehlen, Rechnungen in diesem Zusammenhang nicht zu begleichen und zur Sicherheit kompetenten Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz einzuholen.

 

Kontaktieren Sie uns unter: 0800 000 1961

Der Ablauf - Vorsicht Vertragsverlängerung

Branchenbuchabzocke folgt immer dem gleichen Muster. Per email erhalten vornehmlich Gewerbetreibende Post von einem ihnen meisten völlig unbekannten Unternehmen. Hier werden sie aufgefordert, die Richtigkeit eines angeblich schon vorhandenen Branchenbucheintrages zu bestätigen. Wird dies bestätigt, dann akzeptiert man automatisch das Kleingedruckte im Vertrag und schließt einen Vertrag über mindestens 2 Jahre mit Kosten von regelmäßig bis zu 2000 Euro für diesen nutzlosen Branchenbucheintrag. Oft geht in der Tageshektik die Notwendigkeit zur Sorgfalt und zur Vorsicht verloren. Darauf spekulieren die Abzocker, die mit Firmensitzen außerhalb der EU rechtlich kaum antastbar sind. Im Anschluss übergeben die Abzocker ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen, das die Vorgänge fakturiert - also die Rechnungen schreibt. Nach zwei Jahren fängt alles von vorne an, weil wahrscheinlich niemand daran gedacht hat, diesen unsinnigen Dienst zu kündigen und laut Vertrag eine automatische Verlängerung ansteht.

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Mit dem Versand dieses Formulars beauftragen Sie uns, eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem beschriebenen Fall einzuholen und an Sie weiterzuleiten. Ihnen entstehen keine Kosten. Unter Umständen - und wenn eine Telefonnummer angegeben ist - wird sich der für Sie zuständige Experte direkt bei Ihnen melden.

Aktuelles zum Thema „Branchenbuchabzocke“.

Unsere Experten veröffentlichen regelmäßig zum Thema „Branchenbuchabzocke“. Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Artikel direkt Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Premium VFA AG: Bauernfängerei für das Portal best-werbeportal24

18.09.2022 | Kanzlei Loschelder Leisenberg - München

Man hat diese Portale kommen und gehen sehen – Webverzeichnisse wie das best-werbeportal24 der Premium VFA AG sind den Cent und die Sekunde nicht wert, mit denen man sich damit befasst. Der Backlink ist wertlos, die Besucherzahlen gleich null. Aber man tut solchen Diensten Unrecht, wenn man ihnen nachsagt, dass sie nicht funktionieren.

Suchmaschinen Service GmbH – Abzocke am Telefon

29.03.2022 | Kanzlei Loschelder Leisenberg - München

Wenn das Telefon klingelt und sich am anderen Ende die Suchmaschinen Service GmbH meldet, sollten Gewerbetreibende gewarnt sein. „Dann geht es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht darum, dass Ihre Firmen-Webseite gut von den Kunden im Internet gefunden wird, sondern schlicht und einfach um Abzocke“, sagt Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

ProConcepta GmbH - Der Rechnungschreiber für die Branchenbuchabzocker

28.01.2022 | Kanzlei Loschelder Leisenberg - München

Die ProConcepta GmbH, Löwenstraße 4, aus 9239 Flawil in der Schweiz, ist wohl auch der Meinung, dass die sogenannte  Branchenbuch-Abzocke ein gutes Geschäftsmodell ist. Gut – darüber lässt sich streiten. Einträglich – sicher schon, denn mit noch weniger Aufwand lässt sich Freiberuflern, Selbständigen und Gewerbetreibende aus sämtlichen Branchen wohl kaum das Geld aus den Firmenkassen ziehen.

SEO Dienstleistungs GmbH und Medienverlag24 – Vorsicht vor Branchenbuch-Abzocke

20.01.2022 | Kanzlei Loschelder Leisenberg - München

Bei dieser Rechnung der SEO Dienstleistungs GmbH werden sich Betroffene die Augen reiben: Sie haben angeblich einen Premium Goldpaket Firmeneintrag beim Medienverlag24 gebucht und werden nun zur Kasse gebeten. „Dahinter steckt Abzocke. Die Rechnungen sollten keinesfalls im vorauseilenden Gehorsam ungeprüft bezahlt werden“, warnt Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.

Global Media GmbH LLC und branchenbuch24.net

18.01.2022 | Kanzlei Loschelder Leisenberg - München

Sitz in den USA - das sollte bei einem deutschen Eintragsdienst schon zu denken geben. Eine Global Media GmbH LLC - Sitz in den vereinigten Staaten, 1621 Central Avenue, Cheyenne WY 82001, versendet derzeit massenhaft sogenannte Trickformulare, um einen kostenpflichtigen Eintrag in das von ihr vorgehaltene Branchenverzeichnis unter der Domain branchenbuch24.net zu ergattern. Ziel der Global Media GmbH sind Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler aus sämtlichen Branchen.

Weitere Bedrohungen

Neben der klassischen Branchenbuchabzocke gibt es im B2B-Bereich weitere Fallen für Unternehmer und Selbständige. Ganz aktuell warnen wir aktuell für der sogenannten Coaching-Abzocke und der Abzocke rund um "Erste Hilfe Tafeln". Wer in diese Fallen getappt ist kann sich auch über die Kontaktmöglichkeiten auf dieser Seite an unsere Experten wenden.

Sie möchten sofort einen Kontakt? 0800 000 1961

Tipps für den Alltag

Folgende Tipps helfen, Branchenbuchabzocke zu vermeiden: Grundsätzlich sollten für Verwaltung und Rechnungswesen zuständige Personen geschult werden und auch anschließend die Kompetenz haben, solche betrügerische Ansinnen ohne großes Federlesen zu entsorgen. Je eher diese Sachen unerledigt vom Tisch sind, je besser ist das. Eigentümer oder Führungspersonal sollten ihre Mitarbeiter auf die Gefahren von Vertragsfallen hinweisen und Bespiele für Branchenbuchabzocke z.B. ans "Schwarze Brett" hängen. Wenn das Kind denn schon mal in den Brunnen gefallen ist, dann sollten kurzfristig mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz die Abwehr-Strategien durchgegangen werden. Rechnungen sollten auf keinen Fall voreilig bezahlt werden, es sollte auch keine Brieffreundschaften mit den Abzockern geben.

Abzocke Branchenbuch
Wichtige Tipps Branchenbuchabzocke

Wichtige Tipps

Das Internet ist voll von Warnungen - so berichtet unser Partnerportal verbraucherschutz.tv regelmäßig über Branchenbuchabzocke - halten Sie ihr Geld beisammen. Unser Anwaltempfehlung: Daniel Loschelder ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und vertraut mit der Abwehr von Forderungen der aktuellen Branchenbuchabzocker.

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Häufig gestellte Fragen

Muss ich zahlen?

Unsere Experten sagen "nein" - allerdings kann man solche Forderungen auch nicht gänzlich ignorieren, denn irgendwann könnte aus Fristversäumnissen ein Mahnbescheid erwachsen und wird damit nicht richtig umgegangen, dann haben die Abzocker einen pfändbaren Titel - und dann müssen die Sie zahlen.

Muss ich klagen?

In aller Regel nicht - die Strategien dieser Abzocker sind nicht auf festem juristischem Boden entwickelt. Meist reicht ein entsprechendes Anschreiben und ein Widerspruch gegen eventuelle Mahnbescheide.