Unter Branchenbuchabzocke versteht man ein unlauteres Geschäftsgebaren im B2B-Bereich. Unternehmer, Selbständige und Vereine, die nicht unter die Schutznormen des Verbraucherschutzes passen, erhalten Rechnungen zu Verträgen, für die es offensichtlich kein Widerspruchsrecht gibt. Das nutzen Anbieter mit vornehmlich auswärtigen Firmensitzen aus, um durch Trickformulare die Bestellung eines Branchenbucheintrages in einem völlig nutzlosen Online-Verzeichnis - das sogenannte Branchenbuch - zu ergaunern.
So wehren Sie sich gegen Branchenbuchabzocke:
Inhaltsangabe:
Branchenbuchabzocke - Ein Kind der Abo-Falle
Noch vor zehn Jahren konnten Verbraucher recht einfach im Internet mit sogenannten Abo-Fallen abgezockt werden. Die Buttonlösung, neue Regelungen zum Widerrufsrecht und nicht zuletzt die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung versauten den Gaunern nachhaltig das Geschäft. Nach dieser Zeit konzentrierten sich die noch immer vorhandenen Strukturen auf den Business2Business-Bereich, weil es hier - Hauptgrund 1 - kein Widerrufsrecht zu geschlossenen Verträgen gibt, und - Hauptgrund 2 - in Unternehmen viele Entscheidungen automatisiert entschieden werden. Im Ergebnis werden Verträge über jeweils rund 2000 Euro mehr oder weniger verbindlich geschlossen.
Aktuelle Bedrohungen
Aktuell sind es u.a. Anschreiben der Unternehmen
- Digi Medien GmbH LLC
- Global Media GmbH LLC
- ProConcepta GmbH
- Firmenauskunft p.u.r. GmbH
- WeConnect d.o.o
Inkasso:
- City Inkasso GmbH Leverkusen
die darauf schließen lassen, dass durch sogenannte Trickformulare und Trickanrufe der kostenpflichtige Eintrag in ein nutzloses Branchenregister ergaunert werden soll. Wir empfehlen, Rechnungen in diesem Zusammenhang nicht zu begleichen und zur Sicherheit kompetenten Rechtsrat bei einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz einzuholen.
Der Ablauf - Vorsicht Vertragsverlängerung
Branchenbuchabzocke folgt immer dem gleichen Muster. Per email erhalten vornehmlich Gewerbetreibende Post von einem ihnen meisten völlig unbekannten Unternehmen. Hier werden sie aufgefordert, die Richtigkeit eines angeblich schon vorhandenen Branchenbucheintrages zu bestätigen. Wird dies bestätigt, dann akzeptiert man automatisch das Kleingedruckte im Vertrag und schließt einen Vertrag über mindestens 2 Jahre mit Kosten von regelmäßig bis zu 2000 Euro für diesen nutzlosen Branchenbucheintrag. Oft geht in der Tageshektik die Notwendigkeit zur Sorgfalt und zur Vorsicht verloren. Darauf spekulieren die Abzocker, die mit Firmensitzen außerhalb der EU rechtlich kaum antastbar sind. Im Anschluss übergeben die Abzocker ihre Forderungen an ein Inkassounternehmen, das die Vorgänge fakturiert - also die Rechnungen schreibt. Nach zwei Jahren fängt alles von vorne an, weil wahrscheinlich niemand daran gedacht hat, diesen unsinnigen Dienst zu kündigen und laut Vertrag eine automatische Verlängerung ansteht.
Wie die "Gelben Seiten"
Noch immer gelten die "Gelben Seiten" als wichtiger Marketingkanal und den Betreibern ist der Sprung ins Internet gut gelungen. Die grundseriösen Gelben Seiten werden oft genutzt und weisen einen enormen Vertrauensvorschuss auf. Darauf bauen die Abzocker und imitieren das eigentlich rechtlich saubere Vorgehen regulärer Branchenbücher. Allerdings mit folgenden Unterschieden:
- Es gibt keinen Gegenwert
- Es gibt einen Haufen gefährliches Kleingedrucktes
Übrigens: die Abzocker bedienen sich gerne der "Gelben Seiten" um Telefonnummern und Faxnummern abzugreifen oder ihren Opfern vorzugaukeln, es gäbe bereits einen Eintrag.
Weko Media LLC für firmeneintrag.net
Obwohl heute wirklich niemand mehr analoge oder digitale branchenverzeichnisse braucht, boomt das Geschäft damit, aber bevor der Kunde weiß, wie ihm geschieht, hat er einen völlig nutzlosen Eintrag und ein nicht dem Wert entsprechendes Abo am Hals. Aktuelles Beispiel: Die Weko Media LLC versucht auch, sich ein Stück vom Kuchen zu ergattern und versendet Trickformulare.
ES Premium GmbH - teurer Nutzlos-Service aus der Schweiz
Abofallen scheinen ein aktueller Exportschlager der Schweiz zu sein: Mit der ES Premium GmbH taucht ein weiterer Player auf der Bühne auf und sendet Trickanrufe, hohe Rechnungen und unverschämtes Inkasso nach Deutschland.
Premium VFA AG: Bauernfängerei für das Portal best-werbeportal24
Man hat diese Portale kommen und gehen sehen – Webverzeichnisse wie das best-werbeportal24 der Premium VFA AG sind den Cent und die Sekunde nicht wert, mit denen man sich damit befasst. Der Backlink ist wertlos, die Besucherzahlen gleich null. Aber man tut solchen Diensten Unrecht, wenn man ihnen nachsagt, dass sie nicht funktionieren.
Suchmaschinen Service GmbH – Abzocke am Telefon
Wenn das Telefon klingelt und sich am anderen Ende die Suchmaschinen Service GmbH meldet, sollten Gewerbetreibende gewarnt sein. „Dann geht es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht darum, dass Ihre Firmen-Webseite gut von den Kunden im Internet gefunden wird, sondern schlicht und einfach um Abzocke“, sagt Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
ProConcepta GmbH - Der Rechnungschreiber für die Branchenbuchabzocker
Die ProConcepta GmbH, Löwenstraße 4, aus 9239 Flawil in der Schweiz, ist wohl auch der Meinung, dass die sogenannte Branchenbuch-Abzocke ein gutes Geschäftsmodell ist. Gut – darüber lässt sich streiten. Einträglich – sicher schon, denn mit noch weniger Aufwand lässt sich Freiberuflern, Selbständigen und Gewerbetreibende aus sämtlichen Branchen wohl kaum das Geld aus den Firmenkassen ziehen.
SEO Dienstleistungs GmbH und Medienverlag24 – Vorsicht vor Branchenbuch-Abzocke
Bei dieser Rechnung der SEO Dienstleistungs GmbH werden sich Betroffene die Augen reiben: Sie haben angeblich einen Premium Goldpaket Firmeneintrag beim Medienverlag24 gebucht und werden nun zur Kasse gebeten. „Dahinter steckt Abzocke. Die Rechnungen sollten keinesfalls im vorauseilenden Gehorsam ungeprüft bezahlt werden“, warnt Rechtsanwalt Daniel Loschelder, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Global Media GmbH LLC und branchenbuch24.net
Sitz in den USA - das sollte bei einem deutschen Eintragsdienst schon zu denken geben. Eine Global Media GmbH LLC - Sitz in den vereinigten Staaten, 1621 Central Avenue, Cheyenne WY 82001, versendet derzeit massenhaft sogenannte Trickformulare, um einen kostenpflichtigen Eintrag in das von ihr vorgehaltene Branchenverzeichnis unter der Domain branchenbuch24.net zu ergattern. Ziel der Global Media GmbH sind Selbständige, Gewerbetreibende und Freiberufler aus sämtlichen Branchen.