Und wieder mal die perfekte Arbeitsteilung: Die Opfer dieser Abofalle bekommen ein Fax aus den USA: Die Olea Marketing LLC bietet Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Selbständigen angeblich attraktive Marketingdienstleistungen an. Einmal unterschrieben stecken die Opfer in der Kostenfalle, die wiederum von einem Inkasso-Unternehmen aus der Schweiz - der Proconcepta GmbH - zugeschnürt wird.
wer oder was sich hinter der Olea Marketing LLC mit der Anschrift 1621 Central Ave Cheyenne, WY 82001 Wyoming/USA verbirgt, mag mal, mag ruhig reine Nebensache bleiben, den das Unternehmen dürfte nicht mehr als eine Briefkastenadresse darstellen. Dass man sich hier nicht beschweren kann, keine Antworten bekommt und auch niemanden für falsche Versprechen verantwortlich machen kann, ist Teil des Abzockesystems. In Amerika ist es möglich, Gesellschaften zu gründen, ohne die dafür verantwortlichen Geschäftsführer in ein öffentlich einsehbares Register eintragen zu müssen. Rein theoretisch kann der Chef des Inkassounternehmens auch Geschäftsführer der Olea Marketing LLC sein.
Die per Mail versendeten Trickformulare werden per E-Mail versandt. Die Angeschriebenen sollen Ihren Eintrag überprüfen und Korrekturen per Fax übermitteln. Wer sich an dieser Stelle nicht die Zeit nimmt, das Kleingedruckte zu lesen, hat einen Vertrag am Hals mit hohen Kosten von 1800 Euro für das erste und für das zweite Jahr. Offiziell kündigen kann man das erst nach Ablauf des Vertragszeitraums. Wer das auch noch verschläft, bucht ein 3. Jahr dazu.
Das Unternehmen bedient sich dabei wohl ganz bewusst sehr alter Datensätze, denn falsche Adressen sollen die Angeschriebenen animieren, Korrekturen zu melden und damit in die Abofalle zu stolpern. Das Portal, in dem die Unternehmen dann gelistet sind, ist absolut wertlos und wird keinesfalls die versprochenen Erfolgsversprechen erfüllen.
Ähnlich dürfte sich das versprochene SEO-Marketing, Dataset-Trading und die Möglichkeit, B2B-Adressen zu nutzen, lediglich als Auflistung von Nutzlosdiensten erweisen.
Rechtsanwalt Loschelder, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus München, vertritt Abofallenopfer und meint: "Wir können uns beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Eintrag in dem Portal der Olea Marketing LLC irgendwelche Vorteile mit sich bringt!" Problem ist aber, dass man den Dienstleistungsvertrag nicht so einfach aufkündigen kann, da das Inkassounternehmen nicht müde wird, auf den Unternehmercharakter der Beziehung hinzuweisen, der ein Widerrufsrecht ausschließt.
Loschelder: "Viele Betroffene meinen, dass sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Rechnung von einem Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Ein solches Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, da es sich hier um einen vermeintlichen Vertrag im geschäftlichen Verkehr handelt und kein Verbraucher involviert ist. Eine Forderungsabwehr muss auf anderen Wegen erfolgen."
Wer die Rechnung bekommt und nicht bezahlt, muss sich mit Inkassoforderungen auseinandersetzen. Allerdings: Eine Rechnung, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen ist, lässt sich abwehren. Rechtsanwalt Loschelder steht zur Forderungsabwehr gern zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://ll-ip.com/aktuelles/olea-marketing-llc-anwalt-de/