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Verdacht: Falsche Gewichtsangaben bei Hymer Wohnmobilen

Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen Hymer-Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart geht dem Verdacht nach, dass die Hymer-Gruppe falsche Gewichtsangaben beim Verkauf von Wohnmobilen in der Gewichtsklasse bis 3,5 Tonnen gemacht hat. Das Gewicht eines Fahrzeugs ist ein wichtiges Kriterium dafür, welche Führerscheinklasse zum Fahren des Fahrzeugs erforderlich ist und wie viel Zuladung möglich ist.

Ermittlungen gegen Hymer-Mitarbeiter

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 26. Januar 2022 die Geschäftsräume der Hymer-Gruppe in Bad Waldsee durchsuchen lassen. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte, werde ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben beim Verkauf von Wohnmobilen geführt. Mit Unterstützung des LKA Baden-Württemberg habe es noch weitere Durchsuchungen gegeben.

Eine Sprecherin der Hymer-Gruppe bestätigte die Durchsuchungen und gab an, mit den Behörden zu kooperieren.

Weitere Details sind derzeit noch nicht bekannt.

Gewicht und Führerscheinklasse

Wer noch einen „alten“ Führerschein der Klasse 3 hat, hat es gut. Mit dieser Klasse dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden. Nach der Neueinteilung der Führerscheinklassen ist das jedoch nicht mehr möglich. Mit der Fahrerlaubnis Klasse B dürfen Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen bewegt werden. Für alles was schwerer ist, ist ein Lkw-Führerschein erforderlich.

Da nicht vorausgesetzt werden kann, dass Campingfreunde einen Lkw-Führerschein haben oder noch einen Führerschein der Klasse 3 haben, ist es gerade bei Wohnmobilen wichtig, dass sie nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen. Sind die Fahrzeuge schwerer, macht sich der Fahrer ohne den erforderlichen Führerschein strafbar. Ärger ist dann vorprogrammiert. Gerade in der Ferienzeit werden Wohnmobile oft zur Wiegen "eingeladen". Es ist nicht verwunderlich, dass es immer wieder zu teils erheblichen Überladungen kommt.

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Rechte geltend machen

Wie immer gilt die Unschuldsvermutung. Sollte sich jedoch herausstellen, dass bei den Wohnmobilen falsche Gewichtsangaben gemacht wurden, können daraus Rechte der Käufer von Gewährleistungsansprüchen über den Rücktritt vom Kaufvertrag bis hin zu Schadenersatzansprüchen entstehen.

Nicht ganz neu...

Der Spiegel hatte das Thema bei der Beobachtung der Hymer-Marke Laika schon 2018 auf dem Schirm. Eine Untersuchung des saarländischen TÜV hatte bei Laika Wohnmobilen der Baujahre 2011 bis 2017 erhebliche Gewichts- und Sicherheitsprobleme festgestellt. Von insgesamt 304 überprüften Wagen sollen 76,8 Prozent das zulässige Gesamtgewicht oder die Achslast teilweise erheblich überschreiten. Sicherheitsbedenken habe es bei 70 Prozent der geprüften Wohnmobile in Bezug auf Bremssystem, Lenk- und Fahrverhalten gegeben. Geprüft worden waren Laikas des Typs Kreos. Dieses Wohnmobil gehört in der 3,5 Tonnen-Klasse zu den attraktivsten und umfangreichst ausgebauten Wohnmobilen.

Gewicht spielt bei Wohnmobilen wichtige Rolle
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Razzia bei Hymer - Verdacht falscher Gewichtsangaben

04.02.2022 | Kanzlei Brüllmann

Wenn die Ermittler bei einem Autobauer oder Wohnmobil-Hersteller vorfahren, kommt schon fast reflexartig die Vermutung auf, dass es um Abgasmanipulationen geht. Beim Wohnmobil-Hersteller Hymer ist das jedoch anders. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft Stuttgart zwar auch wegen Betrugsverdachts, diesmal geht es allerdings nicht um Abgaswerte, sondern um falsche Gewichtsangaben bei den Wohnmobilen. In diesem Zusammenhang wurden Ende Januar die Geschäftsräume am Firmensitz in Bad Waldsee (Kreis Ravensburg) durchsucht.

 

Zuladung von Wohnmobilen

Auch wenn Fahrer, Kraftstofftank und Frischwasser in vielen Berechnungen schon inkludiert sind, kommt man bei der theoretisch möglichen Zuladung schnell an die Grenzen des Wohnmobils. Hier mal eine Liste_

  • Markise - 50 Kg
  • Anhängerkupplung - 40 Kg
  • wei E-Bikes kommen inklusive Träger auf etwa 80 kg.
  • Zwei Gasflaschen (40 kg),
  • Campingtisch und -stühle (20 kg),
  • TV-SAT-Anlage (20 kg)
  • Gepäck und Verpflegung 100 KG pro Person
  • Abwassertank 120 Liter/Kg
  • Hund 10 kg
  • Ausrüstung (Grill, Werkzeug, Geschirr, Töpfe - 100 kg)

Hier sind wir schon bei einer Zuladung von 700 kg, die zum Eigengewicht des Wohnmobils zugerechnet werden müssen. An den Transport von Surfbrettern, einem Boot oder einem Motorroller ist hier nicht mehr zu denken. Es geht im vorliegenden Zusammenhang auch gar nicht darum, ob Hymer Wohnmobile irgendwelche Phantasiedaten nicht einhalten sondern darum, dass in der Werbung u.U. vorgegaukelt wird, man könne sehr viel mehr an Zuladung mitnehmen, als es gesetzlich zulässig ist. Wer z.B. darüber nachdenkt, einen Thermomix im Wohnmobil mit auf Reisen zu nehmen, der muss inkl. der notwendigen Einrichtungen zur Stromgewinnung rund 300 Kilogramm "mehr" einberechnen. Das lässt aber kaum ein Wohnmobil zu.

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 Norm DIN EN 1646-2 . Das ist das Wohnmobil-Leergewicht

Alles andere ist Zuladung

  • Fahrer (75 kg)
  • 90% gefüllter Dieseltank
  • 100% gefüllter Frischwassertank
  • Gas-Mindestvorrat
  • Kabeltrommel
  • Anschlusskabel für Strom
Zuladung Hymer Wohnmobile
Logo Hymer

...und was sagt Hymer?

Die Erwin Hymer Group SE mit Sitz in  Bad Waldsee will den Vorwurf aufklären und zeigt sichoffiziell kooperationsbereit. Die Tatsache der stattgefundenen Durchsuchung wurde bestätigt, weitere Infos gab es vorerst nicht. Man werde im Sinne der vollständigen Klärung mit den Behörden kooperieren, so Pressesprecherin Theresa Hübschle.

"Die Erwin Hymer Group hat großes Interesse daran, dass der Vorwurf vollumfänglich aufgeklärt wird, und befindet sich im Austausch mit den Behörden."

 

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Infos der Staatsanwaltschaft

Gegenüber von Medien erklärte die zuständige Staatsanwaltschaft Stuttgart, dass die Durchsuchungen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitarbeiter der Erwin Hymer Group SE wegen des Verdachts des Betrugs und der strafbaren Werbung im Zusammenhang mit Gewichtsangaben bei dem Verkauf von Wohnmobilen stattgefunden haben. Weiter soll es im Rahmen eines laufenden Ordnungswidrigkeitenverfahrens gegen die Erwin Hymer Group SE um das Gewinnen weiterer Erkenntnisse gegangen sein.


 

Häufig gestellte Fragen

Mache ich mich strafbar?

Grundsätzlich hat das nichts mit dem Thema zu tun, denn jeder Wohnmobil-Besitzer ist auf Reisen selbst dafür verantwortlich, dass er das zulässige Gesamtgewicht einhält. Man darf also nicht das Leergewicht des Autos so lange aufladen, bis theoretisch die Grenze erreicht ist. Im Fall einer Kontrolle interessiert das Leergewicht niemanden. Die Folgen einer Anzeige trägt allein der Fahrzeugführer.