Sie befinden sich hier:
Startseite Transparenzregister

Rückrufservice

Eintragung ins Transparenzregister

Informationspflichten statt "Anonyme Anleger"

Das GwG ist ein 2021 verabschiedetes Gesetz, das der Geldwäsche in Deutschand einen Riegel vorschieben soll. Die Paragrafen 20 und 21 betreffen die Meldepflichten für Gesellschaften und Trusts. Demnach müssen Personen, die finanzielle Gewinne von Unternehmungen abgreifen, in einem Register eingetragen sein.

Personen, die in deutschen Aktiengesellschaften, GmbHs oder Trusts Geld verdienen, oder verdienen könnten, sind nach den Paragrafen 20 und 21 des WgW verpflichtet, Ihre Position mit Name und Adresse zu melden. Der Gesetzgeber will damit einen weiteren Schlag gegen Geldwäsche, organisierten Betrug, aber auch gegen Steuerbetrug führen. Betreiber von Fonds oder Aktiengesellschaften z..B.. sind verpflichtet, die Namen ihrer Gesellschafter und Aktionäre anzugeben. Hintergrund ist der EU-weite Versuch, dem "anonymen Anleger" das Geldverdienen zu erschweren, um Einkünfte - Kapitalertrag und Einkommen - lückenloser versteuern zu können. Die Meldepflicht gilt nicht für Personen, die z.B. als Geschäftsführer einer GmbH ohnehin schon transparent sind.,

Ein vielversprechender Name: GwG, das steht für das  Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - Kurz: Geldwäschegesetz. Ziel des Gesetzes ist es, wirksam Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung anzugehen und Geldflüsse nachvollziehen zu können.

Man verspricht sich vom neuen Gesetz mehr Transparenz zu den Verantwortlichkeiten, wirtschaftlichen Berechtigungen und personellen Gefügen innerhalb von Gesellschaften, damit z.B. Finanzämter oder Strafverfolgungsbehörden besser und schneller auf wichtige Personendaten zugreifen können. Die entsprechenden Vorgaben kommen von der EU, denn das Auffdecken von Straftaten in den fokussierten bereichen ist schonle nicht mehr nur ein natinales System, sondern muss zumindest im europäischen Kontext gesehen und bewertet werden.

Die Einrichtung eines Transparenzregisters und die Pflicht, dort Eintragungen vorzunehmen sind in Paragraf 18 GwG verankert. Die zur Umsetzung verpflichteten EU-Staaten folgen den Notwendigkeiten der EU-Geldwäscherichtlinie und deren grenzüberschreitendem Anspruch, eine Vernetzung der verschiedenen nationalen Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten zu ermöglichen.

Kontaktieren Sie uns unter: 0800 000 1961

Kritik am Transparenzregister

Natürlich ruft die Transparenzpflicht Kritiker auf den Plan. Größter Kritikpunkt ist, dass jemand, der wirklich weiterhin anonym das große Geld machen will, das auch weiterhin kann. Es gibt immer noch genügend Umwege, z.B. durch anonyme Gesellschaften in Steueroasen oder in Amerika. Diese treten z.B. als Aktionäre von deutschen Aktiengesellschaften auf, können Renditen abgreifen und an die anonymen Anleger weiterleiten, ohne dass der deutsche Fiskus davon etwas mitbekommt. Größter Kritikpunkt ist also: Wer so ehrlich ist, sich in solch ein register einzutragen, nach dem wird auch nicht gefahndet werden müssen.

Kritik am Transparenzregister
Schreiben Sie uns eine Nachricht: zum Kontaktformular

Kontaktformular

Mit dem Versand dieses Formulars beauftragen Sie uns, eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem beschriebenen Fall einzuholen und an Sie weiterzuleiten. Ihnen entstehen keine Kosten. Unter Umständen - und wenn eine Telefonnummer angegeben ist - wird sich der für Sie zuständige Experte direkt bei Ihnen melden.

Aktuelles zum Thema „Transparenzregister“.

Unsere Experten veröffentlichen regelmäßig zum Thema „Transparenzregister“. Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Artikel direkt Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Meldepflicht für Transparenzregister - Bußgeld droht

08.03.2022 | Kanzlei BRBD

Am 10.2.2021 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Geldwäschegesetzes (Gesetz zur europäischen Vernetzung der Transparenzregister und zur Umsetzung der EU-RL 2019/1153 zur Nutzung von Finanzinformationen für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen schweren Straftaten – TraFinG) beschlossen. Damit wurde der Weg für das Transparenzregister als Vollregister bereitet.

Sie möchten sofort einen Kontakt? 0800 000 1961
Kontaktieren Sie uns für ein Telefongespräch: Jetzt Rückruf anfordern