Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Zusatzversicherung, die Arbeitnehmer oder selbständig tätige abschließen können, um die Folgen einer Berufsunfähigkeit abzumildern. Versicherungen bearbeiten Anträge erwartungsgemäß mit eier Art professionellem Misstrauen und lehnen Anträge eher ab, als vorschnell zuzustimmen. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen die Begrifflchkeit "Berufsunfähigkeitsversicherung" erklären und die Umstände, unter denen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche aller Vorraussicht nach juristischen Beistand durch einen Fachanwalt für Versicherungsrecht brauchen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine privat abzuschließende und gesetzlich nicht vorgeschriebene bestmögliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit nach Unfall und/oder Krankheit. Während die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur in eher unzureichendem Maß die Folgen von Berufsunfähigkeit finanziell absichert, sorgt eine zusätzliche BU-Versicherung dafür, dass Versicherungsnehmern durch Unfall oder Krankheit kein finanzieller oder gesellschaftlicher Nachteil entsteht. Berufsunfähigkeitsversicherungen werden von diversen Versicherungen angeboten
Probleme mit der Berufsunfähigkeitsrente?
Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit gibt es seit über 100 Jahren, allerdings hat sich der Standard der gesetzlichen Versorgung in Fällen von schwerer Krankheit und/oder Unfall immer wieder gewandelt, sodass sich auch die Rahmenbedingungen für private Berufsunfähigkeitsversicherungen immer wieder geändert haben. Aktuell gibt es z.B. Jahrgangsgrenzen, ab denen eine zusätzliche Versicherung absolut angebracht ist, um im Fall der Fälle bis zum Eintritt der Regelrente gut abgesichert zu sein. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen ist diese Art der Versicherung insbesondere für jüngere Geburtsjahrgänge wichtiger denn je geworden. Daher ist eine Brufsunfähigkeitsversicherung notwendige und zuverlässig Wirksame Maßnahme zum Erhalt des Lebensstandards, wenn sich die Lebensumstände dramatisch ändern. Aber: Eine Brufsunfähigkeitsversicherung ist kein Selbstläufer und vor die Bestätigung zur Grewährung haben Versichererer ein komplexes Regelwerk gesetzt.
- Grundsatz:
Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, die es unmöglich machen, im zuletzt ausgeübten Beruf zu arbeiten, springt die Berufsunfähigkeitsrente ein. - Problemstellung:
Leider kommt es immer wieder, dass der Versicherer im Ernstfall die Leistung verweigert oder es nur zögerlich zu Auszahlungen kommt. „Davon sollten sich die Versicherungsnehmer nicht entmutigen lassen. Oftmals verweigern die Versicherungen die Zahlungen zu Unrecht. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen“, sagt Rechtsanwältin Yulia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht. - Wann besteht ein Anspruch aus der Berufsunfähigkeitsversicherung?
Ein Anspruch auf Leistungen aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird im Versicherungsvertrag genau geregelt. In vielen Policen ist vereinbart, dass der Versicherungsnehmer zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein muss. „In der Praxis ist das Versicherungsvertragsverhältnis von Versicherungsbedingungen geprägt. Jeder Versicherer ist berechtigt, den Inhalt seiner Bedingungen frei zu wählen. Nach der Legaldefinition ist berufsunfähig, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausgestattet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Diese Legaldefinition ist jedoch dispositiv. Es kommt immer auf die vereinbarten Versicherungsbedingungen an.“, erklärt Rechtsanwältin Kleyman. Der Begriff der Berufsunfähigkeit kann von den Versicherern unterschiedlich definiert sein. Darauf sollte nach Möglichkeit schon beim Abschluss der Vertrags geachtet werden. Spätestens wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, können die Unterschiede wichtig sein.
Höhe der Berufsunfähigkeitsrente
Wie hoch die Berufsunfähigkeitsrente ausfällt, hängt von den vereinbarten Konditionen im Versicherungsvertrag ab. Möglich sind auch Vereinbarungen zu einer jährlichen Steigerung (sog. Dynamisierung). Beim Abschluss der Vertrags sollte daher darauf geachtet werden, dass die Berufsunfähigkeitsrente hoch genug ist, um die Kosten für den eigenen Lebensbedarf zu decken. Dabei muss berücksichtigt werden, dass in der Regel der sogenannte Ertragsanteil der Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden muss.
Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente
Ist der Versicherungsfall eingetreten, muss beim Versicherer ein Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente gestellt werden. Das hört sich einfacher an als es in der Praxis oft ist, denn der Versicherer verlangt zumeist äußerst umfangreiche und detaillierte Informationen, um zu prüfen, ob tatsächlich Berufsunfähigkeit vorliegt.
Der Versicherer verlangt in der Regel eine genaue Berufsbeschreibung sowie eine Aufstellung über die Tätigkeiten, die nicht mehr ausgeführt werden können. Dabei ist äußerste Sorgfalt geboten.
Zudem werden von der Versicherung häufig detaillierte Berichte der behandelnden Ärzte verlangt, die die Berufsunfähigkeit begründen sollen. Ist der Versicherer nicht überzeugt, lässt er oft noch ein medizinisches Gutachten erstellen. „Ist ein von dem Versicherer eingeholte Gutachten zu Ungunsten des Versicherungsnehmers ausgefallen, ist es gerade nicht sinnvoll, ein zweites Gutachten von einem unabhängigen Sachverständigen einzuholen. Sog. Privatgutachten sind im gerichtlichen Verfahren nicht bindend, eine Kostenerstattung für ein Privatgutachten ist nicht immer möglich. Vielmehr soll die weitere Vorgehensweise mit einem Fachanwalt für Versicherungsrecht besprochen werden“, so Rechtsanwältin Kleyman.