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Infos zur Familienstiftung

Zulverlässig und effektiv in der Vermögenssicherung

Eine Familienstiftung ist eine Gesellschaftsform, die als juristische Person Eigentümer des unter dem Dach der Stiftung angelegten oder von ihr verwahrten Vermögens ist. Hier verwaltetes Vermögen ist sicher vor dem Zugriff durch Dritte. Eine Familienstiftung ist ein legales Mittel im Rahmen einer erfolgreichen Strategie zur Asset Protection. Gesetzlich festgelegte Steuerabführungen an das Finanzamt finden statt, so wird in regelmäßigen Abständen eine Übertragungssituation auf die Erben simuliert und auf die errechnete Summe Steuern gezahlt.

Eine Familienstiftung dient im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen keinem gemeinnützigen Zweck. Ziel  einer Familienstiftung ist die langfristige Sicherung des Familienvermögens und die Sicherstellung der Versorgung der einzelnen Familienmitglieder die Generationen übergreifend.

Definition Familienstiftung

Eine Familienstiftung verwaltet eigenes Vermögen als juristische Person. Wenn große Kapitalmengen in einer Familienstiftung angelegt sind, oder von einer solchen verwaltet werden, dann ist die Familienstiftung Eigentümer und Verwalter zugleich. Sie zahlt die anfallenden Steuern und entscheidet in Anlehnung an die Satzung, was mit dem Vermögen passiert. Dabei kommen der Satzung und hier insbesondere der grundsätzlich Sinn und Zweck erklärenden Präambel große Bedeutung zu.

Das Interesse der Familie und der mit ihr verbundenen Unternehmungen steht im Fokus der Stíftungsarbeit. Eine Familienstiftung, bzw. von ihr beauftragte Personen oder Dienstleister,  kann zum Beispiel die Finanzen für ein Familienunternehmen übernehmen, anfallende Steuern bezahlen undfällige Ausschüttungen begleiten. Der große Vorteil: Rutschen einzelne Familienmitglieder in die Insolvenz, ist kein Durchgriff auf dessen Anteile in der Firma möglich, das gleiche gilt z..B. für von der Familie genutzte Immobilien im Stiftungsvermögen. Solange die Stiftung als jurstische Person nicht selbt anreifbar ist, bleibt das Vermögen der Familie sicher. Eine Familienstiftung ist selbstständig und gehört sich selbst. Zur Verwaltung und zum Treffen von Entscheidungen braucht es hat eine klare Linie in der Satzung. Hier müssen alle Antworten und zu erwartende Fragestellungen vorbereitet sein. Die juristische Person "Stiftung" kann keine Eintscheidungen treffen, allenfalls die Möglichkeiten ausnutzen, die die Satzung zulässt.

 Eine Familienstiftung hat im Gegenteil zu Kapitalgesellschaften oder Vereinen keine Mitglieder oder Gesellschafter. Die Stiftung selbst organisiert sich ausschhließlich über die Vorgaben und Entscheidungskriterien, die in der Satzung der Stiftung festgehalten sind. Änderungen sind hier ganz so einfach nicht durchsetzbar, weil jedes Satzungsänderung ihren offiziellen Weg gehen muss - und das ist aufwändig - ebenso wie die Gründung einer Familienstiftung.

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Das Vermögen der Familienstiftung

In aller Regel bringt ein Stifter bringt Lebzeiten Vermögen in die Stiftung ein. Möglich ist aber auch, dass ein Erbe komplett in eine Stiftung einfliesst und diese dann im Erbfall gegründet wird. Dies hat den Vorteil, dass sich der Stifter zu Lebzeiten intensiv um die ausgestaltung des Stiftungszweckes und der insbesondere der Satzung Gedanken machen kann.Die Begünstigten der Stiftung, die auch als Destinatäre bezeichnet werden, stehen dabei in einem familiären oder zumindest verwandtschaftlichen Verhältnis zum Stifter. Destinatäre können Zuwendungen aus den laufenden Erträgen des Stiftungsvermögens erhalten. Hierzu zählen beispielsweise Mieten, Kapitalerträge oder Unternehmensgewinne. Damit bietet die Familienstiftung steuerliche Vorteile, die sowohl dem Stiftungsinhaber als auch seiner Familie zu Gute kommen. Grundsätzlich werden Familienstiftungen in private und unternehmensbezogene Formen unterteilt. Dabei erfreut sich die unternehmensbezogene Familienstiftung besonders großer Beliebtheit.

Stiftungskapital besteht in aller Regell aus Anlagevermögen, Immobilien oder sonstigen an eine juristische Person übertragbare Gütern. Aber auch Kunstgegenstände, Sammlungen können eingebracht werden. . Klar sollte auch gruppe der Begünstigten sein - also der familienmitglieder, die im Rahmen der Satzung Vorteile aus dem Vermögen ziehen sollen. Diese sogenannten Destinatäre profitieren von Kapitalerträgen und ihnen stehen auch - wenn vereinart - Ausschüttungen zu., aber auch Wohn- und Nutzungsrechte. Destinaäre können auch aus den laufenden Einnahmen der Stifzung bedacht werden. Rein private Familienstiftungen haben nicht diese unternehmerische Komponente. Die unternehmensbezigene Unternehmerstiftung ist auf wirtschaftlichkeit und Vermögenssicherung ausgelegt.

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Familienstiftungen und Steuern

Als privatnützige Stiftung ist die Familienstiftung natürlich steuerpflichtig und muss als jurisrtische Person auf Kapitalerträge Mieten und sonstige Einkünfte Steuern bezahlen. Schon im Moment der Gründung müssen Steuern gezahlt werden. Allerdings ist die Besteuerung von Stiftungskapital nicht so hoch, als wenn regulär auf das Familienvermögen regulär versteuert würde.

bei der anfänglichen Übertragung von Vermögen in den besitz der Stiftung fällt Schenkungssteuer an. Wie bei üblichen schenkungen richtet sich diese nach dem Verwandschaftsverhältnis des Stifters zu den Nutznießern der Stiftung.

Privatstiftungen. So richtet sich die Besteuerung zum Beispiel nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Stifter und begünstigten Familienmitgliedern. bei Ehepaaren, eigenen Kindern und Enkeln ist eine Einlagevermögen von bis zu 500.000 Euro steuerfr. Spätere . Bei späteren Erweiterungen - so genannten Zustiftungen - gibt es ind der sogenannten Stuerklasse 3 kaum noch Möglichkeiten, Freibaträge einzusetzen.. Eine familienstiftung splklte also von Anfang an das Gesamte Vermögen der familie umfassen, weil spätere zubuorden von Kapital sehr teuer werden kann.

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Stiftungsvermögen & Ausschüttungen - welche Steuern fallen an?

Die Besteuerung von Familienbesteuerungen ist komplex. Ertragssteuerlich wird § 1 des Körperschaftssteuergesetzes (KStG) herangezogen. Körperschaftssteuer wird in Höhe von 15 %  im Rahmen von § 23 KSt berechnet. Es gibt nach § 24 KStG einen Freibetrag von bis zu 5.000 Euro, der auch für die Gewerbesteuer in Anspruch genommen werden kann. Nicht vergessen darf man die so genannte Erbersatzsteuer, mi der der Gesetzgeber verhindern will, dass durch Familienstiftungen im Erbfall die Erbschaftssteuer vermieden wird. § 1 Abs. 1 des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes (ErbStG) stellt fest, dass das Vermögen einer Familienstiftung alle 30 Jahre mit der Erbersatzsteuer belastet wird. Dabei wird von einem fiktiven Erbfall an zwei Kinder ausgegangen. Bei Steuersätzen zwischen 7 und 30 % kann ein Freibetrag von bis zu 800. 000 angesetzt werden.  Auch hier: Die Berechnung ist komplex und jegliche Prognose sollten von einem darauf spezialisierten Fachanwalt oder Steuerberater vorgenommen werden. Nur ausgewiesene Experten können entscheiden, wie mit dem Thema Erbersatzsteuer umgegangen wird. So ist es unter Umständen möglich und empfehlenswert, nicht nur eine Stiftung für die gesamte Familie zu gründen, sondern jeweils eine Gesellschaft  pro Kind.

Nach § 43 des Einkommensteuergesetzes (EstG)  wird für Ausschüttungen zu Händen der Destinatäre als Einkommen versteuert.  Hier liegt der eigentliche Vorteil der Stiftung, denn die Besteuerung kommt die Beteiligten deutlich günstig als andere Formen der Vermögensübertragung. An Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge müssen 25 % gezahlt werden , wobei Zahlungen ans Finanzamt mit der  Körperschaftssteuer verrechnet werden.  Alles zusammengerechnet werden Familienstiftungen mit 16,35 % versteuert  - hinzu kommt die Gewerbesteuer, falls neben Kapitalerträgen noch Gewerbeerträge erwirtschaftet werden.  Destinatäre müssen auf ihre Ausschüttungen aus der Stiftung keine Sozialbeiträge zahlen. Diese entspricht dem Stiftungszweck nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG. An dieser Stelle nochmals der Hinweis: Es macht wenig Sinn, sich auf eigene Faust über vor und Nachteile einer Familienstiftung zu machen – dazu ist das Thema viel zu komplex. Wir wollen an dieser Stelle das Thema nur oberflächlich berühren und empfehlen dringend, die Entscheidung und die Gründung einer Familienstiftung nur im Rahmen einer kompetenten juristischen Beratung anzugehen.

Vorteile und Nachteile einer Familienstiftung

Der größte Nachteil einer Familienstiftung ist der relativ hohe Kapitalbedarf, der sich schon bei der Gründung abzeichnet, denn in eine Familienstiftung müssen mindestens 50.000 Euro eingelegt werden, bevor eine Gründung möglich ist. Damit entfällt dieses Gesellschaftsform als Werkzeug der Asset Protection schon mal für kleine und mittlere Vermögen.

 Weiterer Nachteile

  • Eine einmal verabschiedete und genehmigte Satzung kann icht mehr ohne großen Aufwand verändert werden
  • Es sind grundsätzlich nur regelmäßig wiederkehrende Ausschüttungen erlaubt. Damit wird jeder Kreativität dbei der Kapital-Nutzung ein Riegel vorgeschoben Der Stiftungszweck muss genau definiert werden und ist nur äußerst bedingt veränderbar
  • Begünstigte erhalten lediglich wiederkehrende Zahlungen entsprechend der Satzung, Weitere Ausschüttungen sind nicht möglich.
  • .Eine Familienstuftung ist unkündbar
  •  Erbersatzsteuer wird alle30 Jahre fällig, das ist planbar und in vielen Föllen günstiger, als reguläre erbschaftssteuer - aber halt nicht in jedem Fall.
  • Familienangehörige können ihre Anteile ohne Absprache mit dem rest der Familie auf Dritte übertragen
  • Die Familienstiftung haftet grundsätzlich für Nachlassverbindlichkeiten des Stifters
  • Das Auslagern wirtschaftlich nicht mehr eräglicher Unternehmensbestandteule ist nicht möglich
  • Eine Familienstiftung wird staatlich beaufsichtigung.

Vorteile einer Familienstiftung

Auch nach der relativ einfachen Gründung bleibt eine Familienstiftung in der Führung recht einfach, da die Satzung eigentlich alles regelt und kaum Entscheidungen getroffen werden müssen, die nicht in der Satzung verbrieft sind. Größter Vorteil ist, dass der lebende Stifter weiterhin alle Fäden in der Hand hat. Er kann zu Lebzeiten einen ausgewogenen und funktionierenden Plan ausarbeiten und vermeidet damit nicht nur den Anfall hoher Erbschaftssteuer, sondern auch Streitigkeiten innerhalb der Familie.

 

Größter Vorteil bleibt aber neben der erbrechtlichen Planbarkeit über einen längeren Zeitraum hinweg der Vermögensschutz. Familienstiftungen können so angellegt sein, dass die Begünstigten ihren Vorteil haben, ohne dass das Vermögen des Erblassers und Stifters in der nächsten Generation aufgebraucht oder verwirtschaftet wird.


Weitere Vorteile der Familienstiftung

  • Es besteht keine Bilanzpflicht
  • Eine Zerspitterung des Vermögens innerhalb der Familie ist nicht möglich
  • Pflichtteilsansprüche können bei rechtzeitiger Gründung umgangen werden
  • Allgemeine Steuer-Vorteile (z.B. Ausschluss der Gewerbesteuer)

 

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