Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diesen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert sie allerdings, wenn sie den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat. Da Banken die Berechnungsmethode oftmals nicht transparent und für den Verbraucher verständlich dargestellt haben, haben Darlehensnehmer gute Chancen, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kreditvertrag auszusteigen oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen.
Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst kann die Bank quasi als Ersatz für die entgangenen Zinsen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gerade bei Immobiliendarlehen kann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Diesen Betrag können sich Darlehensnehmer aber ggf. sparen, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat.
Kreditnehmer haben unter gewissen Umständen das Recht, ein Immobiliendarlehen schon vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen. Ein wichtiger Grund dafür kann z.B. der Verkauf der Immobilie sein.
Bei der Vergaben von Darlehen haben Banken Zinsen in der Regel für zehn Jahre berechnet. Durch die vorzeitige Beendigung des Darlehens entgehen der Bank Zinsen und sie kann als Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Damit der Kreditnehmer eine Vorstellung hat, welche finanzielle Belastung dadurch auf ihn zukommt, muss die Bank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verständlich erläutern.
Über folgende Punkte muss die Bank ausreichend informieren, um einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu haben:
- Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Angaben zur Laufzeit des Darlehensvertrags
- Angaben zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Darüber hinaus kann auch die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft sein. So hat eine 2019 veröffentlichte unabhängige Studie der Marktwächter ergeben, dass eine unabhängig errechnete Vorfälligkeitsentschädigung in 77 Prozent der Fälle geringer ausfällt als von der Bank berechnet. Im Durchschnitt betrug sie 5 Prozent weniger als die Bank gefordert hat.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. Am häufigsten erfolgt die Berechnung nach der sog. Aktiv-Aktiv-Methode oder der Aktiv-Passiv-Methode. Dabei nehmen verschiedene Faktoren Einfluss auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Dazu zählen u.a.
- Zinsverschlechterungsschaden
- Risikoprämie
- Verwaltungskosten
- Sondertilgung
Immobiliendarlehen ab 21. März 2016
Bei Immobiliendarlehen, die nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, muss die Bank dem Kunden genau erklären, wie sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Hier sind aber viele Banken gescheitert und ihre Angaben sind unzureichend. Das führt dazu, dass kein Anspruch auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht.


BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung - XI ZR 320/20
Auch der BGH hat deutlich gemacht, dass die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, wenn sie nicht ordnungsgemäß dargestellt hat, wie sich die Entschädigung berechnet. Eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt vom 1. Juli 2020 (Az.: 17 U 810/19) wies der BGH zurück (Az.: XI ZR 320/20). Wurde die Berechnungsmethode nicht klar und verständlich dargestellt, fehlt es der Bank nach der Entscheidung des BGH an der rechtlichen Grundlage für den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Auch andere Gerichte - darunter zahlreiche Oberlandesgerichte - haben schon Urteile gesprochen und Sparkassen, Volksbanken und Direktbanken zur Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.
Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden oder zurückholen
Beim Vorliegen eines sog. berechtigten Interesses (z.B. Verkauf der finanzierten Immobilie) kann ein Immobiliendarlehen vorzeitig gekündigt werden. Aber: der Darlehensnehmer muss dem Darlehensgeber eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. In Abhängigkeit von der noch offenen Restschuld und anderen Faktoren kann es hierbei zu Forderungen im hohen fünfstelligen Bereich kommen. Für den Darlehensnehmer, der bei einem berechtigten Interesse zu einer vorzeitigen Rückzahlung oftmals gezwungen ist, bedeutet dies eine enorme finanzielle Einbuße.
Darlehensnehmer können Vorfälligkeitssteuer zurückholen
Darlehensnehmer haben gute Chancen, eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückzuverlangen, wenn die Bank sie nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat. Das hat der Bundesgerichtshof im Sommer klargestellt (Az.: XI ZR 320/20) und damit praktisch ein Urteil des OLG Frankfurt bestätigt.
Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen zurückholen
Auch wenn die anstehende Weihnachtszeit die Zeit für Geschenke ist, wollen Verbraucher ihrer Bank oder Sparkasse sicher keine Vorfälligkeitsentschädigung von meist vielen tausend oder zehntausend Euro schenken. Verbraucher, die seit 01.01.2018 für die vorzeitige Ablösung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung ("VFE") gezahlt oder steht eine solche an, sollten sie deren Rückforderung oder Vermeidung durch einen versierten Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen.
Achtung Verjährung: Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen zurückholen
Verbraucher, die ein nach dem 20. März 2016 abgeschlossenes Immobiliendarlehen gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig abgelöst haben, können in vielen Fällen die Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückfordern. Grund ist, dass die Bank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung häufig nicht hinreichend verständlich für den Darlehensnehmer dargestellt hat.
Vorfälligkeitsentschädigung nach Entscheidung des BGH zurückfordern - XI ZR 320/20
Kreditnehmer haben zum Teil gute Chancen, eine gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Ablösung eines Darlehens zurückzufordern. Wie aus einer aktuellen Entscheidung des BGH hervorgeht, fehlt es den Banken an der rechtlichen Grundlage für den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn die Berechnungsmethode nicht ordnungsgemäß dargestellt wurde (Az.: XI ZR 320/20). Daher wies der BGH eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein Urteil des OLG Frankfurt zurück.