Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diesen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert sie allerdings, wenn sie den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat. Da Banken die Berechnungsmethode oftmals nicht transparent und für den Verbraucher verständlich dargestellt haben, haben Darlehensnehmer gute Chancen, ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung aus dem Kreditvertrag auszusteigen oder eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen.
Wird ein Darlehen vorzeitig abgelöst kann die Bank quasi als Ersatz für die entgangenen Zinsen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Gerade bei Immobiliendarlehen kann die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung schnell im fünfstelligen Bereich liegen. Diesen Betrag können sich Darlehensnehmer aber ggf. sparen, wenn die Bank nicht ordnungsgemäß über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat.
Kreditnehmer haben unter gewissen Umständen das Recht, ein Immobiliendarlehen schon vor Ablauf der Zinsbindung zurückzuzahlen. Ein wichtiger Grund dafür kann z.B. der Verkauf der Immobilie sein.
Bei der Vergaben von Darlehen haben Banken Zinsen in der Regel für zehn Jahre berechnet. Durch die vorzeitige Beendigung des Darlehens entgehen der Bank Zinsen und sie kann als Ausgleich eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Damit der Kreditnehmer eine Vorstellung hat, welche finanzielle Belastung dadurch auf ihn zukommt, muss die Bank die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verständlich erläutern.
Über folgende Punkte muss die Bank ausreichend informieren, um einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu haben:
- Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
- Angaben zur Laufzeit des Darlehensvertrags
- Angaben zum Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Darüber hinaus kann auch die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft sein. So hat eine 2019 veröffentlichte unabhängige Studie der Marktwächter ergeben, dass eine unabhängig errechnete Vorfälligkeitsentschädigung in 77 Prozent der Fälle geringer ausfällt als von der Bank berechnet. Im Durchschnitt betrug sie 5 Prozent weniger als die Bank gefordert hat.
Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung
Zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es verschiedene Berechnungsmethoden. Am häufigsten erfolgt die Berechnung nach der sog. Aktiv-Aktiv-Methode oder der Aktiv-Passiv-Methode. Dabei nehmen verschiedene Faktoren Einfluss auf die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung. Dazu zählen u.a.
- Zinsverschlechterungsschaden
- Risikoprämie
- Verwaltungskosten
- Sondertilgung
Immobiliendarlehen ab 21. März 2016
Bei Immobiliendarlehen, die nach der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie am 21. März 2016 abgeschlossen wurden, muss die Bank dem Kunden genau erklären, wie sich die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnet. Hier sind aber viele Banken gescheitert und ihre Angaben sind unzureichend. Das führt dazu, dass kein Anspruch auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung besteht.
BGH zur Vorfälligkeitsentschädigung - XI ZR 320/20
Auch der BGH hat deutlich gemacht, dass die Bank keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat, wenn sie nicht ordnungsgemäß dargestellt hat, wie sich die Entschädigung berechnet. Eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank gegen ein entsprechendes Urteil des OLG Frankfurt vom 1. Juli 2020 (Az.: 17 U 810/19) wies der BGH zurück (Az.: XI ZR 320/20). Wurde die Berechnungsmethode nicht klar und verständlich dargestellt, fehlt es der Bank nach der Entscheidung des BGH an der rechtlichen Grundlage für den Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung. Auch andere Gerichte - darunter zahlreiche Oberlandesgerichte - haben schon Urteile gesprochen und Sparkassen, Volksbanken und Direktbanken zur Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt.
Bank verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Ist die Bank ihren Aufklärungspflichten nicht nachgekommen, haben Kunden gute Chancen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 6. September 2023, das eine Volksbank zur Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung verurteilt hat (Az.: 2 O 129/23).
Volksbank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen
Für die vorzeitige Ablösung eines Immobiliendarlehens zahlte ein Darlehensnehmer eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Hamburger Volksbank. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 6. Juli 2023 entschieden, dass die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen muss (Az.: 302 O 24/23). Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Bank keinen Anspruch auf die Entschädigung habe, weil sie den Darlehensnehmer nicht korrekt über die Berechnungsweise der Vorfälligkeitsentschädigung informiert habe.
Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung - OLG Karlsruhe 17 U 446/21
Der Widerruf des Darlehensvertrags kann eine Möglichkeit sein, die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Immobiliendarlehens zu umgehen. Das zeigt ein Urteil des OLG Karlsruhe vom 24. Januar 2023 (Az.: 17 U 446/21). Das OLG entschied, dass der Kläger eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung von der Bank zurückverlangen kann, weil er den Kreditvertrag erfolgreich widerrufen habe.
Bank verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Weil eine Bank ihren Kunden nicht ordnungsgemäß über die Kündigungsmöglichkeiten seines Immobiliendarlehens aufgeklärt hat, hat sie ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung des Darlehens verloren. Das hat das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 21. März 2023 entschieden (Az.: 2 O 277/22). Der Kreditnehmer erhält damit seine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 11.000 Euro zurück.
Sparkasse hatte keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden seit dem 21. März 2016 über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens ordnungsgemäß aufklären. Ohne die entsprechende Information verlieren Kreditinstitute ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung, wie schon zahlreiche Gerichte entschieden haben.
Bank verliert Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung - Saarländisches OLG 4 U 134/21
Verschiedene Gerichte haben zuletzt bereits entschieden, dass eine Bank bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens ihren Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung verliert, wenn sie nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Entschädigung aufgeklärt hat. In diese Rechtsprechung hat sich nun auch das Saarländische Oberlandesgericht mit Urteil vom 26. Januar 2023 eingereiht (Az.: 4 U 134/21).
LG Bonn: Vorfälligkeitsentschädigung von Volksbank zurückholen
Eine Volksbank hat nach einem Urteil des Landgerichts Bonn vom 22. Dezember 2022 keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein vorzeitig abgelöstes Immobiliendarlehen (Az.: 17 O 89/22). Grund ist, dass die Volksbank den Darlehensnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode einer Vorfälligkeitsentschädigung aufgeklärt hat.
LG Limburg: KfW Bank hat keinen Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung
Bei der vorzeitigen Ablösung eines Darlehens verlieren Banken und Sparkassen ihren Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung, wenn sie den Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß über die Berechnungsmethode der Entschädigung informiert haben. Ein Urteil des Landgerichts Limburg vom 22.12.2022 dürfte nun insbesondere Immobilienbesitzer aufhorchen lassen (Az.: 1 O 32/22). Demnach hat auch die KfW-Bank bei unzureichender Aufklärung keinen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Vorfälligkeitsentschädigung - Sparkasse verliert nach Urteil des LG Kiel ihren Anspruch
Wer ein Darlehen vorzeitig ablöst, wird dafür von der Bank oder Sparkasse in der Regel zur Kasse gebeten. Als Ausgleich für die entgangenen Zinsen verlangen sie die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Einen Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung hat das Kreditinstitut aber nur, wenn es den Kreditnehmer ausreichend über die Laufzeit des Darlehens, das Kündigungsrecht und auch die Berechnung einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung informiert hat.
Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobiliendarlehen gespart
Vorfälligkeitsentschädigung gespart: Für die vorzeitige Beendigung eines Immobiliendarlehens verlangte die Bank von dem Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von rund 14.600 Euro. Nach einem Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14. Juni 2022 muss der Verbraucher die Vorfälligkeitsentschädigung nicht zahlen (Az. 13 O 6/22). Grund ist, dass die Bank die Berechnungsmethode für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht korrekt dargestellt hat.