Die UDI-Gruppe hat sich auf Investitionen in nachhaltige grüne Geldanlagen spezialisiert. Anleger konnten sich z.B. in Form von Nachrangdarlehen an Investitionen in Windkraft, Solar und Bioenergie oder auch Green Buildings beteiligen. Allerdings sind zuletzt verschiedene UDI-Gesellschaften in finanzielle Schwierigkeiten geraten, mussten auf Anordnung der BaFin abgewickelt werden und / oder haben Insolvenz beantragt. Dementsprechend steht das Geld der Anleger im Feuer.
Die Fakten:
UDI wurde 1998 gegründet und zählt nach eigenen Angaben im Bereich ökologische Kapitalanlagen zu den Marktführern in Deutschland. Investiert wird beispielsweise in Projekte zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien wie Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen oder Biogasanlagen. Anleger konnten sich beteiligen und den UDI-Gesellschaften u.a. Nachrangdarlehen gewähren.
Die Nachrangdarlehen sind nun zum Problem geworden, da die BaFin offenbar zu der Auffassung gekommen ist, dass die vereinbarte Nachrangklausel unwirksam ist. Das hat zur Folge, dass die Gesellschaften auf Grundlage von Darlehensverträgen unbedingt rückzahlbare Anlegergelder angenommen und damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin betrieben hat. Daher muss das Geschäft abgewickelt und die Gelder unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden.
Die betroffenen UDI-Gesellschaften sind dadurch in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten geraten und haben Insolvenzantrag gestellt.
UDI-Gesellschaften insolvent
Das Amtsgericht Leipzig hat am 31. August 2021 bzw. 1. September 2021 die Insolvenzverfahren über verschiedene UDI-Gesellschaften eröffnet.
Betroffen sind:
- UDI Energie Festzins III UG & Co. KG – Az.: 401 IE 989/21
- UDI Energie Festzins IV GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 971/21
- UDI Energie Festzins V GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 999/21
- UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG – Az.: 401 IE 775/21
- UDI Energie Festzins VII GmbH & Co. KG – Az.: IE 991/21
- UDI Energie Festzins VIII GmbH & Co. KG – Az.: IE 1000/21
- UDI Energie Festzins IX GmbH & Co. KG – Az.: IE 1021/21
- UDI Energie Mix Festzins GmbH & Co. KG – Az.: IE 1001/21
Schlechte Nachrichten gab es auch für weitere UDI-Gesellschaften. So veröffentlichte die BaFin im Juni 2021 Mitteilungen weiterer UDI-Gesellschaften, dass sie ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern vermutlich nicht erfüllen können. Betroffen sind die UDI-Gesellschaften UDI Immo Sprint Festzins I und UDI Immo Sprint Festzins II sowie UDI Energie Festzins 13 und UDI Energie Festzins 14. Auch die zur UDI-Gruppe zählende te energy sprint Festzins I hat bereits auf einen drohenden Forderungsausfall hingewiesen.
Mit Bescheid vom 24. März 2022 hat die BaFin außerdem der UDI Energie Festzins 11 UG & Co. KG die Einstellung und Abwicklung ihres ohne Erlaubnis betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.
Riskante Nachrangdarlehen
Nachrangdarlehen sind hochriskante Geldanlagen. Das zeigt sich insbesondere im Insolvenzfall, denn aufgrund der vereinbarten Nachrangs droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Geldes. UDI-Anleger können sich allerdings Hoffnung machen, dass die Nachrangklausel nicht wirksam vereinbart wurde. Darauf deuten auch die Abwicklungsanordnungen der BaFin hin.
Ist die Nachrangklausel unwirksam, werden die Forderungen der Anleger im Insolvenzverfahren gleichrangig behandelt, d.h. sie müssen sich nicht hinter allen anderen Gläubigern anstellen.
Möglichkeiten der Anleger
Dennoch müssen die Anleger auch im Insolvenzverfahren mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen. Denn es ist nicht davon auszugehen, dass die Insolvenzmasse ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu befriedigen.
Unabhängig vom Insolvenzverfahren haben die Anleger aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ansprüche können z.B. gegen die Anlageberater und -vermittler entstanden sein, wenn diese nicht ausreichend über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufgeklärt haben. Wurde die Nachrangklausel nicht wirksam vereinbart, kommen zudem Ansprüche gegen die UDI-Verantwortlichen wegen Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz in Betracht.
UDI - Schadenersatz wegen Prospektfehler möglich
Zahlreiche Anleger, die in Nachrangdarlehen der UDI-Gruppe investiert haben, haben viel Geld verloren. Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Dresden macht den Anlegern neue Hoffnung auf Schadenersatz. Das OLG stellte fest, dass der ehemalige Geschäftsführer der UDI-Gruppe auf Schadenersatz haftet (Az.: 8 U 493/23).
Verschiedene UDI-Gesellschaften mussten in der Vergangenheit Insolvenz anmelden. Anleger konnten ihre Ansprüche zwar beim Insolvenzverwalter anmelden, dennoch müssen sie mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.
Insolvenzverfahren über UDI Immo Sprint Festzins I und II und UDI Sprint Festzins IV eröffnet
Das Amtsgericht Leipzig hat am 7. bzw. 12. September 2022 über drei weitere UDI-Gesellschaften das Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger ist es damit zur traurigen Gewissheit geworden, dass ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen. Ein Silberstreif am Horizont ist, dass die vereinbarte Nachrangklausel in den Darlehensverträgen unwirksam sein dürfte, so dass wohl auch die Anleger über die Insolvenzquote an der Insolvenzmasse beteiligt werden können.
Eröffnet wurden die Insolvenzverfahren über die Gesellschaften
UDI Energie Festzins 10, 12, 13, 14 - Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden
Über vier weitere UDI-Gesellschaften hat das Amtsgericht Leipzig am 5. und 6. September 2022 die Insolvenzverfahren regulär eröffnet. Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen bis zum 28. Oktober 2022 beim Insolvenzverwalter anmelden. Betroffen sind folgende Gesellschaften:
UDI Energie Festzins 10, 12, 13 und 14 insolvent
Die Reihe der Insolvenzen bei UDI setzt sich fort. Am 5. und 6. September 2022 hat das Amtsgericht Leipzig die Insolvenzverfahren über die Gesellschaften
Sieben UDI Gesellschaften in der Insolvenz
Wegen drohender Zahlungsunfähigkeit haben sieben weitere UDI-Gesellschaften Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Leipzig hat daraufhin Ende Juli 2022 die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Für die Anleger, die den UDI-Gesellschaften Nachrangdarlehen gewährt haben, bedeutet die Insolvenz, dass sie nicht mehr mit Zins- und Rückzahlungen rechnen können und ihnen erhebliche finanzielle Verluste drohen.
Über folgende UDI-Gesellschaften hat das AG Leipzig jetzt die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet:
Vorläufige Insolvenzverfahren über weitere UDI-Gesellschaften eröffnet
Weitere UDI-Gesellschaften sind insolvent. Das Amtsgericht Leipzig hat zwischen dem 20. und 22. Juli 2022 die vorläufigen Insolvenzverfahren über folgende Gesellschaften eröffnet:
UDI Energie Festzins 10 und 13 – AG Leipzig eröffnet vorläufige Insolvenzverfahren
Weitere UDI-Gesellschaften sind insolvent. Das Amtsgericht Leipzig hat am 20. Juli 2022 die vorläufigen Insolvenzverfahren über die UDI Energie Festzins 10 UG & Co. KG (Az.: 401 IN 1241/22) und UDI Energie Festzins 13 UG & Co. KG (Az.: 401 IN 1251/22) eröffnet. Anleger der UDI-Gesellschaften müssen mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen.
Forderungen im Insolvenzverfahren über te Solar Sprint IV bis 22. August anmelden
Schon Anfang Mai hat die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG Antrag auf Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Nun hat das Amtsgericht Leipzig das Insolvenzverfahren am 4. Juli 2022 eröffnet und die Anleger können ihre Forderungen bis zum 22. August 2022 anmelden (Az.: 401 IN 800/22).
te Solar Sprint IV insolvent
Das Amtsgericht Leipzig hat am 4. Juli 2022 das Insolvenzverfahren über die te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG eröffnet (Az.: 401 IN 800/22). Gläubiger und Anleger können ihre Forderungen bis zum 22. August 2022 schriftlich beim Insolvenzverwalter anmelden.
Insolvenzverfahren UDI Energie Festzins 11 - Anleger können Forderungen anmelden
Nachdem die UDI Energie Festzins 11 UG & Co. KG Anfang April Insolvenzantrag gestellt hat, hat das Amtsgericht Leipzig das Insolvenzverfahren am 8. Juni 2022 regulär eröffnet (Az.: 401 IN 665/22). Anleger können ihre Forderungen nun bis zum 9. August 2022 beim Insolvenzverwalter schriftlich anmelden.