Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass Fitnessstudios keinen grundsätzlichen Anspruch auf Beitragszahlungen haben, wenn der Betrieb z.B. im Corona-Lockdown behördlich untersagt ist
Inhaltsangabe:
Geld zurück: Fitnessstudios müssen Beiträge aus dem Corona-Lockdown erstatten
BGH zu Corona: Fitnessstudios müssen Beiträge erstatten
Die Statistik spricht Bände: über 10 Millionen Menschen hatten in Deutschland vor Ausbruch der Corona-Pandemie einen Vertrag mit einem Fitnessstudio. Dann kam das Virus und nichts war mehr wie zuvor. Während die Studius nach Kräften versuchten, Konzepte zu erarbeiten und die Existenz zu sichern, sorgten die Lockdowns zum endgültigen Aus für die beliebten Trainingsmöglichkeiten. In den allermeisten Fällen verzichteten die Studios nicht auf die Zahlungen, denn es mussten Mieten bezahlt und Mitarbeiter entlohnt werden.