Verbrauchern steht bei Darlehensverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Die Frist für den Widerruf beträgt 14 Tage. Aus diesem befristeten Widerrufsrecht kann ein sog. ewiges Widerrufsrecht werden, wenn die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet oder nur unzureichende Pflichtangaben gemacht hat. Der Widerrufsjoker sticht auch bei Autokrediten. Der EuGH hat gerade bei Darlehen zur Autofinanzierung mit Urteil vom 09.09.2021 die Tür für den Widerruf weit aufgemacht (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Nach dem Urteil dürften viele Autokredite noch Jahre nach Abschluss widerrufbar sein.
Die Fakten:
Bei Verbraucherdarlehen, zu denen auch Autokredite zählen, besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt allerdings nicht zu laufen, wenn die Bank eine unzureichende Widerrufsbelehrung verwendet oder dem Kreditnehmer nur unzureichende Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB gemacht hat.
Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte der Verbraucher beim Widerruf mit Urteil vom 9. September 2021 erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Der EuGH machte deutlich, dass die Angaben zum Verzugszins oder zur Berechnung des Vorfälligkeitsentschädigung häufig unzureichend sind und die Widerrufsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde, so dass der Widerruf noch Jahre nach Vertragsschluss möglich ist.
Konkret ging es vor dem EuGH um Kreditverträge der VW-Bank, der Skoda-Bank und der BMW-Bank, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllten. Allerdings sind auch den meisten anderen Banken vergleichbare Fehler passiert, so dass der Widerruf von Millionen Kreditverträgen zur Autofinanzierung noch möglich sein dürfte.
Der EuGH hat u.a. entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn der Verzugszins nur abstrakt mit bspw. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basissatz angegeben ist. Der Verzugszins müsse mit einem konkreten Prozentsatz angegeben werden. Außerdem müsse der Mechanismus zur Anpassung des Zinssatzes konkret beschrieben werden.
Darüber hinaus stellte der EuGH klar, dass eine für den Verbraucher verständliche Methode für die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung angegeben werden muss.
Die wichtigsten Punkte des EuGH-Urteils
- Banken müssen konkreten Prozentsatz für Verzugszins angeben
- Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung muss für Kreditnehmer klar und verständlich dargestellt werden
- Keine Verwirkung oder Rechtsmissbrauch beim Widerruf
- Wesentlichen Informationen über außergerichtliche Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren müssen erteilt werden
Sind die Angaben unzureichend oder fehlerhaft, wurde die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt und der Kreditvertrag kann immer noch widerrufen werden.
Das Urteil des EuGH zeigt bereits Wirkung. Verschiedene Gerichte sind der Rechtsprechung bereits gefolgt und haben den Widerruf eines Darlehens noch Jahre nach Abschluss für wirksam erachtet.
Verbundenes Geschäft zwischen Kaufvertrag und Kreditvertrag
Ein großer Teil der Autokäufe wird inzwischen ganz oder teilweise über Darlehen finanziert. Dabei vermittelt das Autohaus den Darlehensvertrag häufig gleich mit – es liegt ein sog. verbundenes Geschäft vor.
Das bringt für die Verbraucher den Vorteil, dass der erfolgreiche Widerruf des Kreditvertrags auch zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führt. Der Widerruf bietet daher eine Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Das kann gerade in Zeiten des Abgasskandals und Fahrverboten interessant sein. Für den Widerruf ist es allerdings vollkommen unerheblich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen, um einen Diesel, Benziner oder ein Elektrofahrzeug handelt. Voraussetzung für den Widerruf ist nur, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet bzw. unzureichende Pflichtangaben gemacht hat.
Vorteil Widerrufsjoker
Folge eines erfolgreichen Widerrufs ist, dass der Verbraucher das Fahrzeug an die Bank gibt und im Gegenzug seine geleisteten Raten inklusive einer Anzahlung zurückerhält. Strittig ist, ob er sich eine Nutzungsentschädigung abziehen lassen muss. Doch auch wenn eine Nutzungsentschädigung berechnet wird, ist der Widerruf in vielen Fällen deutlich lukrativer als der Verkauf des Autos.
EuGH: Kein Rechtsmissbrauch beim Widerruf eines Autokredits
Der Europäische Gerichtshof hat ein weiteres Mal die Rechte von Verbrauchern beim Widerruf von Autokrediten gestärkt. Mit Urteilen vom 21. Dezember 2023 stellte der EuGH klar, dass es nicht rechtsmissbräuchlich ist, den Widerruf auch noch lange Zeit nach Vertragsschluss auszuüben (Az.: C-38/21, C-47/21, C-232/21).
BGH: Widerruf eines Autokredits drei Jahre nach Vertragsschluss wirksam
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 21. März 2023 die Rechte der Verbraucher beim Widerruf ihres Autokredits gestärkt (Az.: XI ZR 42/22). Der BGH entschied, dass der Widerruf der Darlehensnehmerin auch drei Jahre nach Abschluss des Darlehens noch wirksam erfolgt ist, da die Bank nicht ordnungsgemäß über den Verzugszins und die Art und Weise seiner Anpassung aufgeklärt hatte.
Widerruf Autokredit Mercedes Bank
Ein Verbraucher hat seinen Kreditvertrag mit der Mercedes Benz Bank nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart erfolgreich widerrufen. Da die Bank den Kläger nicht ausreichend über die Verzugszinsen aufgeklärt habe, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf auch noch rund zwei Jahre nach Abschluss der Kreditvertrags wirksam erfolgt, entschied das LG Stuttgart.
Widerruf Autokredit- BGH XI ZR 66/21
Hat die Bank unzureichende Angaben zum Verzugszins gemacht, kann ein Kreditvertrag zur Autofinanzierung auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Das hat der BGH mit Urteil vom 20. September 2022 bestätigt (Az.: XI ZR 66/21).
Kreditvertrag mit BMW Bank erfolgreich widerrufen
Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 29. Juni 2022 bestätigt, dass der Widerruf eines Kreditvertrags mit der BMW Bank auch Jahre nach Abschluss noch wirksam erfolgt ist. Grund ist, dass die Angaben der BMW Bank zum Verzugszins unzureichend sind und deshalb die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde.
Autokredit auch nach fünf Jahren erfolgreich widerrufen
Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 9. September 2021 die Tür für den Widerruf von Autokrediten weit aufgemacht (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Der EuGH bemängelte, dass Banken häufig nur unzureichende Pflichtangaben machen. So sei u.a. die Angabe zu den Verzugszinsen oft nicht ausreichend. Folge der unzureichenden Angaben ist, dass die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt wurde und der Verbraucher seinen Kredit zur Finanzierung eines Autokaufs noch nach Jahren widerrufen kann. Immer mehr Gerichte folgen der Rechtsprechung des EuGH. So auch das Landgericht Ravensburg.
Widerruf eines Autokredits nach 5 Jahren möglich - LG Ravensburg 2 O 212/21
Zwischen Abschluss des Darlehensvertrags zur Finanzierung eines Autokaufs und dem Widerruf des Kreditvertrags lagen fünf Jahre. Dennoch sei der Widerruf wirksam erfolgt, entschied das Landgericht Ravensburg mit Urteil vom 23.08.2022 (Az.: 2 O 212/21). Die Angaben der Bank zu den Verzugszinsen seien nicht ordnungsgemäß gewesen und die Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt worden. Daher sei der Widerruf auch Jahre nach Vertragsschluss immer noch möglich gewesen, begründete das LG Ravensburg seine Entscheidung.
Widerruf Autokredit bei Mercedes Benz Bank erfolgreich
Der Widerruf eines Kreditvertrags mit der Mercedes Benz Bank ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch wirksam erfolgt. Das hat das Landgericht Stuttgart mit Urteil vom 9. Juni 2022 entschieden (Az.: 46 O 279/21). Da die Bank nur unzureichende Angaben zum Verzugszins gemacht habe, sei die Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags möglich gewesen, so das Gericht.
Autokredit mit BMW Bank wirksam widerrufen
Verbraucher haben gute Chancen, ihren Autokredit bei der BMW Bank auch noch Jahre nach Abschluss zu widerrufen. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, dass die BMW Bank nicht alle notwendigen Pflichtangaben ordnungsgemäß erteilt hat und daher die Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. In diese Rechtsprechung hat sich nun auch das Landgericht Hannover mit Urteil vom 25. August 2022 eingereiht (Az. 3 O 183/20).
Autokredit bei BMW Bank erfolgreich widerrufen
Ein Kunde der BMW Bank hat seinen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Autokaufs erfolgreich widerrufen. Das hat das Landgericht München mit Urteil vom 29. Juni 2022 entschieden. Der Widerruf sei auch noch rund drei Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags möglich gewesen, weil die Angaben der BMW Bank zu den Verzugszinsen nicht ausreichend seien und die 14-tägige Widerrufsfrist deshalb nicht in Lauf gesetzt wurde, so das Gericht.