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Kredit mit Mercedes Benz Bank erfolgreich widerrufen - LG Stuttgart 12 O 18/22

07. April 2022 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 10. März 2022 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Benz Bank auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags noch wirksam war (Az.: 12 O 18/22). Ausschlaggebend für die Entscheidung des LG Stuttgart war, dass die Mercedes Bank nur unzureichende Angaben zum Verzugszins gemacht hat und die Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf
Frederick M. Gisevius
Frederick M. Gisevius

Herr Frederick Gisevius studierte an der Eberhard Karls Universität in Tübingen Rechtswissenschaften.

Das Landgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 10. März 2022 entschieden, dass der Widerruf eines Autokredits bei der Mercedes Benz Bank auch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrags noch wirksam war (Az.: 12 O 18/22). Ausschlaggebend für die Entscheidung des LG Stuttgart war, dass die Mercedes Bank nur unzureichende Angaben zum Verzugszins gemacht hat und die Widerrufsfrist deshalb nie in Lauf gesetzt wurde.

Der EuGH hatte mit Urteil vom 9. September 2021 beim Widerruf von Darlehensverträgen die Verbraucherrechte erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Er bemängelte, dass die Banken häufig nur unzureichende Pflichtangaben u.a. zur Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung oder zum Verzugszins in den Kreditverträgen machen. „Folge der unzureichenden Angaben ist, dass die Widerrufsfrist nicht anläuft und dadurch der Widerruf noch Jahre nach Vertragsschluss möglich ist“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

So war es auch in dem Verfahren vor dem LG Stuttgart. Der Verbraucher kaufte 2017 einen gebrauchten Mercedes CLA 200. Zur Finanzierung des Kaufs schloss er einen Darlehensvertrag mit der Mercedes Benz Bank ab, den das Autohaus vermittelt hatte. 2021 erklärte der Verbraucher den Widerruf des Kreditvertrags.

Das LG Stuttgart entschied, dass der Widerruf wirksam ist, weil die Angaben zum Verzugszins in dem Darlehensvertrag nicht ausreichend seien. So müsse der Verzugszins in Form eines konkreten Prozentsatzes angegeben und auch der Mechanismus zu seiner Anpassung beschrieben werden. Diese Anforderungen seien nicht erfüllt worden, so das Gericht. Die Widerrufsfrist sei daher nicht angelaufen und der Widerruf wirksam erfolgt.

Liegt, so wie hier, zwischen dem Kaufvertrag und dem Darlehensvertrag ein sog. verbundenes Geschäft vor, werden durch den erfolgreichen Widerruf beide Verträge rückabgewickelt. Der Verbraucher kann dann das Fahrzeug an die Bank geben und erhält im Gegenzug seine geleisteten Ratenzahlungen inkl. Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich ggf. eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

„Der Widerruf ist finanziell zumeist lukrativer als der Weiterverkauf des Fahrzeugs. Gerade in Zeiten von Abgasskandal oder Fahrverboten ist der Widerruf eine interessante Möglichkeit aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Dabei ist es für den Widerruf nicht notwendig, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Voraussetzung ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung oder unzureichende Pflichtangaben verwendet hat. Solche Fehler sind nicht nur der Mercedes Bank, sondern auch vielen anderen Banken unterlaufen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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Mehr Informationen: https://bruellmann.de/widerruf-mercedes-darlehensvertraege 

 

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