Für Kunden einer Sparkasse in Gelsenkirchen endete das Jahr 2025 mit einem Schock. Bei einem Einbruch in die Filiale wurden rund 3.200 Schließfächer aufgebrochen. Ein Polizeisprecher hat von einer Schadenssumme im mittleren zweistelligen Millionenbereich gesprochen, die genaue Schadenssumme steht aber noch nicht fest. Nach Medienberichten könnte sie aber noch höher liegen. Für die betroffenen Kunden der Sparkasse in Gelsenkirchen stellt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten sie haben, sich gegen den finanziellen Verlust zu wehren.
Das gilt besonders, da die Schließfächer nach Angaben der Sparkasse nur bis zu einer Höhe von je 10.300 Euro versichert sind. Alles, was über die Versicherungssumme hinaus geht, könnte für die Kunden verloren sein, vom ideellen Wert einiger Wertgegenstände in den Schließfächern ganz abgesehen. „Opfer des Einbruchs können möglicherweise aber auch über die Versicherungssumme hinausgehende Ansprüche gegen die Sparkasse haben. Entscheidend ist, ob die Sparkasse ihren gebotenen Sicherungspflichten ausreichend nachgekommen ist“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen sollen sich die Täter von einem Parkhaus aus Zugang zu der Sparkasse verschafft haben und dann vom Archivraum mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum eingedrungen sein und dann die Schließfächer aufgebrochen haben. Entdeckt wurde der Einbruch erst am 29. Dezember 2025 durch einen Brandmeldealarm, vermutlich haben die Täter aber schon einige Tage früher zugeschlagen. Einen Brandmeldealarm hatte es auch schon am 27. Dezember gegeben. Dabei haben Polizei und Feuerwehr aber keine Spuren eines Einbruchs entdeckt.
Neben den Ermittlungen der Polizei geht es für die Opfer des Schließfachraubs vor allem darum, wie sie sich gegen den Vermögensverlust wehren können und ob sie Ansprüche gegen die Sparkasse haben.
Einlagensicherung greift bei Schließfach nicht
„Anders als bei einem Kontoguthaben greift bei einem Schließfach die Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken nicht. Daher müssen andere Anspruchsgrundlagen geprüft werden“, so Rechtsanwalt Seifert.
Rechtlich ist der Schließfachvertrag ein gemischter Vertrag mit miet- und verwahrungsrechtlichen Elementen. Auch wenn die Bank regelmäßig den konkreten Inhalt des Schließfachs nicht kennt, trifft sie eine vertragliche Schutz- und Obhutspflicht. Sie ist verpflichtet, angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um den Zugriff Unbefugter zu verhindern. Maßstab ist dabei nicht absolute Sicherheit, sondern das, was nach dem Stand der Technik und den Umständen des Einzelfalls zumutbar und üblich ist.
Sicherungspflicht der Sparkasse
Für die Frage der Haftung der Sparkasse ist entscheidend, ob ihr ein Pflichtverstoß vorzuwerfen ist. Das kann z.B. bei
- unzureichendem baulichen Sicherungen,
- mangelhaften Alarm- oder Überwachungssystemen,
- organisatorischen Sicherheitslücken,
- fehlender oder verspäteter Reaktion auf Alarmsignale
der Fall sein.
Rechtsanwalt Seifert: „Kann ein solches Verschulden nachgewiesen werden, kommen Schadensersatzansprüche gegen die Sparkasse in Betracht. Eine Haftungsbegrenzung auf z.B. 10.300 Euro greift dann nicht.“
Schaden dokumentieren und melden
Die Opfer des Schließfachraubs sollten den Inhalt ihres Schließfachs möglichst genau darlegen können. Das kann u.a. durch Kaufbelege und Rechnungen, Gutachten, Zertifikate, Fotos oder auch Zeugenaussagen geschehen. Die Ansprüche sollten dann bei der Sparkasse angemeldet werden. Auch die Stellung einer Strafanzeige bei der Polizei ist ratsam – auch im Hinblick auf Ansprüche gegen Versicherungen.
Denn es können ggf. auch Ansprüche gegen eigene Versicherungen bestehen. So können Inhalte eines Schließfachs zumindest teilweise auch durch die Hausratversicherung abgedeckt sein. Auch eine spezielle Schließfach- oder Valorenversicherung kann leistungspflichtig sein.
Fazit: Aussichten auf Schadenersatz bestehen
„Die Lage der Opfer des Schließfachraubs ist nicht aussichtslos. Das haben auch schon Gerichtsurteile in vergleichbaren Fällen gezeigt“, so Rechtsanwalt Seifert. Schließfachraub oder Einbrüche in Tresorräume sind zwar nicht an der Tagesordnung, kommen aber immer wieder vor. So vertritt BRÜLLMANN Rechtsanwälte bereits Opfer des Tresorraubs beim Luxusuhrenhändler Watchmaster oder des Goldhändlers Valvero Sachwerte GmbH.
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