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Asset Protection - Schutz für Ihr Kapital

Absicherung für das Privatvermögen

Was bedeutet Asset Protection?

Asset Protection ist die Summe aller Maßnahmen, die zum Schutz des Privatvermögens vor Schuldern, dem Finanzamt oder Strafermittlungsbehörden genutzt werden können. Assert Protection ist der Schutz von Vermögenswerten vor Haftung und vor dem Zugriff der Gläubigern, dem Finanzamt oder sonstigen Anspruchsberechtigten.

Definition Asset Protection

Im deutschen - und auch in allen anderen europäischen - Rechtssystemen gibt es kaum eine klar geregelte Linie, die privates Vermögen von Geschäftsvermögen trennt. Sehr wohl gibt es aber gerechtfertige Bedürfnisse nach optimaler und rechtlich kompetenter und zuverlässiger Rechtsberatung um mit Asset Protection Kapital zu schützen. Ziel solcher Maßnahmen ist Vermögensschutz, engl. Asset Protection.

Asset protection nach Scheidung, Insolvenz, Erbschaft

Ein Rechtsanwalt, der in wirtschaftlichen Mandaten oft tätig ist, muss oftmals Fragen beantworten, die den Schutz (Protection) des gegenwärtigen Vermögens (Asset) des Mandanten betreffen.

Manchmal geht es bei Asset Protection schon um die die banale Frage nach der legitimen Vermeidung der Erbschaftsteuer. Manchmal ist es die Frage nach der Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen und manchmal drückt der nacheheliche Unterhalt.

In die gleiche Zielrichtung geht die Überlegung, dass das Privatvermögen vor den unternehmerischen Risiken geschützt werden soll. Schließlich ist das Privatvermögen bereits versteuert und dient dem Schutz der Familie.Und wie weit geht der Zugriff des Finanzamtes z.B., bei auf die Familie übertragenen Werten?

Die unternehmerischen Überlegungen zur Abschottung von Privatvermögen gegenüber einem Vermögen, welches in unternehmerischer Weise eingesetzt wird, ist bedauerlicherweise nicht durch einfache Erklärung gegenüber der Allgemeinheit herzustellen. Haftungsansprüche aus unternehmerischer Tätigkeit greifen insbesondere im angelsächsischen Rechtsgebiet in das Privatvermögen. Aber auch im deutschen Recht gibt es eine Vielzahl von Haftungsnormen, die keinerlei Abgrenzung zwischen dem unternehmerischen Gedanken und dem Privatvermögen vorsehen. Auch der Einsatz von Kapitalgesellschaften ist nicht ausreichend, um einen Durchgriff auf das private Vermögen zu verhindern. Sogar harmlose Formulierungen aus Gesellschaftsverträgen, die zu einer Nachschusspflicht zwingen, werden oft übersehen und gehören zu den Hochrisikogebieten der Asset Protection.

Rechtsfolgen aus Scheidungen, wie der Güterstandsausgleich können zum Verkauf von Unternehmensanteile führen. Dieses bedeutet manchmal nicht nur eine erheblich geringere Realisierung des Unternehmenswertes, dieser muss auch noch (anteilig) versteuert werden.

Der Versuch einige derartige Haftungen mit den sogenannten Director/Officer Insurance zu beherrschen wird nicht immer glücklich gelingen: Die Wirklichkeit überholt den Rückgriffsanspruch den der Unternehmer gegenüber der Versicherung möglicherweise hat, Gläubiger warten nämlich nicht auf die Deckungszusage dieser Versicherung. Natürlich sind auch nicht alle Risiken versicherbar (Compliance in einem internationalen Konzern mit Regelungen zum Cash Pooling).

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Asset Protection ist auch Unternehmerpflicht

Diese Beispiele, aus denen sich eine gebotene sinnvolle Schutzeinrichtungen zu Gunsten des persönlichen Vermögens geradezu aufdrängen, können aus der praktischen Erfahrung einer Anwaltskanzlei umfangreich ergänzt werden.

Bei diesen Anfragen gibt es natürlich die hoffnungslosen Fälle, bei denen die Vollstreckung schon zugeschlagen hat. Im Regelfall handelt es sich jedoch um lautere Motive aus der unternehmerischen Tätigkeit. Man möchte für eventuelle Gefahren aus einem Haftungsanspruch von Banken, dem Finanzamt, oder anderen Gläubigern einer zukünftigen riskanten Geschäftstätigkeit das Privatvermögen trennen.

Der Schutzgedanke des privaten Vermögens ist per sie nicht nur subjektiv zu verstehen und zu werten. Gerade die nachhaltige Versorgung der Familie dürfte eine der ersten moralischen Pflichten des Unternehmers sein. Denn es besteht keine Notwendigkeit Privatvermögen anzuhäufen und dieses für einen eventuellen Gläubigerzugriff offen liegen zu lassen.

Schutz durch Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft

Um diesen Gedanken Rechnung zu tragen, gibt es auch historisch schon sehr lange den Versuch, dieser Trennung von Privatvermögen und Betriebsvermögen in der Rechtsordnungen zu verankern. Der klassische Fall, ist die Abschirmungswirkung einer Kapitalgesellschaft zu nutzen. Nach der Grundidee soll bei der GmbH oder der Aktiengesellschaft nur das Vermögen der Gesellschaft haften.

Diese Grundidee ist jedoch in der mittelständischen Wirtschaft nicht konsequent umzusetzen. Über die Haftung gegenüber den Banken bei Finanzierungen ist das Privatvermögen immer in der Gefahr. Das Privatvermögen wird oft als Darlehen in die Gesellschaft gegeben und ist damit oft den Haftungsverbund ausgesetzt; kapitalersetzende Darlehen, Rangrücktritt sind nur einige der Schlagwörter, die in diesem Zusammenhang oft fallen. Die persönliche Haftung des Geschäftsführers besteht natürlich auch über die Grenzen des Betriebsvermögens in sein Privatvermögen. Dieser Rückgriff in sein Privatvermögen muss natürlich auf einem Fehler seiner Geschäftsführung beruhen, gerade das ist ein langwieriger Prozess vor den Gerichten, der zunächst einmal aus dem Privatvermögen des Geschäftsführers selbst finanziert werden muss.

Weiter wird darüber diskutiert, ob insoweit Auslandskapitalgesellschaften als Teilnehmer auf dem deutschen Markt Vorteile bieten können.  Weder das Steuerrecht noch das Insolvenzrecht machen bei diesen einen Unterschied. Sogar Regelungen aus dem GmbH-Gesetz werden - insolvenzrechtlich unqualifiziert - und führen damit zur gleichen Haftung wie bei einer Inlandskapitalgesellschaft.


 

Asset Protection im Unternehmen
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Konto im Ausland – Vorteile und Nachteile

28.01.2023 | Hafencity Kanzlei Fabian Fritsch

Ein Konto in Amerika, Gold und Silber in einem Schweizer Bergwerksstollen, eine Briefkastenfirma auf Panama. Zwischen Steuererklärung und Insolvenzantrag gibt es eine Menge Themen, die das Thema „Finanzen“ mit kreativen Handlungsmöglichkeiten im Ausland verknüpft – aber wie sicher, wie rechtlich sauber und vor allem wie sinnvoll ist das denn? Wir wollen eine dabei zu Diskussion stehenden Frage beantworten

 

Konto im Ausland – bringt das was?

Konto in den USA eröffnen

Niemand muss sich vorschreiben lassen, wo er sein Geld verwaltet – das kann unter dem Kopfkissen sein oder auf einem Konto in Amerika. Vorteil eines solchen Auslandskonto ist, dass das deutsche Finanzamt ein Auslandskonto nicht sperren kann. Innerhalb der EU sind Steuerbehörden nicht nur in der Lage, ein Konto jederzeit und ohne jegliche Vorankündigung sperren zu lassen, EU-Banken sind auch auskunftspflichtig im Rahmen des als EU-Norm verbindlichen Common Reporting Standards.

Asset Protection - hier alles rund um den Schutz Ihres Vermögens finden

"Asset Protection" - also der Schutz des eigenen Vermögens vor dem Zugriff durch Schuldner, Finanzamt o.ä.  - ist eine der zentralen Aufgaben von darauf spezialisierten Wirtschaftsanwälten, Steuerberatern und Anlageberatern. Vermögensschutz ist in schweren Zeiten keine leichte Aufgabe und verlangt Expertise: Knowhow und Erfahrung, aber auch kreativer Geist und viel Einfühlungsvermögen ist verlangt, wenn Mandanten sich einen juristischen Betreuer für ihre aktuellen Themen suchen und diese mit unter Umständen heiklen und immer sehr persönlichen Aufgaben und Missionen beauftragen..

Schutz durch Vermögenslosigkeit

Eine sehr effektive Verteidigung im Rahmen wirksamer Asset Protction gegen Vollstreckung in das Privatvermögen ist es, wenn glaubhaft versichert werden kann, dass er tatsächlich kein Privatvermögen mehr vorhanden ist. „Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren“.

Dieser Satz hilft dann, wenn der zukünftige Schuldner tatsächlich bereit ist sich seines Privatvermögens zu entreichern und darüber hinaus der zukünftige Gläubiger kein Recht hat die aus dem Eigentum des Schuldners hinweg gegebenen Vermögenswerte zurückzuholen.

Bei einem derartigen Vorgang der freiwilligen Entreicherung können folgende Probleme entstehen. Zum einen sei auf die strafrechtlichen Vorschriften der §§ 283c und 283d StGB verwiesen.  Beide Vorschriften sind in einem zeitlichen Näheverhältnis zur alsbaldigen Insolvenz zu verorten; es geht um die Zahlungsunfähigkeit bzw. die drohenden Zahlungsunfähigkeit. In diesem zeitlichen Dimensionen wird auch kein Anwalt mehr substantiell eingreifen können. Wenn schon die Strafbarkeit greifbar im Raum liegt, so ist eine Beratung in dieser Richtung dann als Beihilfehandlungen zu überprüfen.

Weiter ist natürlich im Rahmen professioneller Asset Protection darauf hinzuweisen, dass diese Vorgänge der Weggabe von Vermögen ohne Gegenleistung oder auch die Weggabe von Vermögen ohne adäquate Gegenleistung anfechtbar sind. Zum einen gibt es die Anfechtbarkeit nach der Insolvenzordnung. § 133 Insolvenzordnung gibt eine Bandbreite der anfechtbaren Rechtshandlungen wieder. Aber auch außerhalb eines Insolvenzverfahrens findet sich in § 3 des Anfechtungsgesetzes eine vergleichbare Regelung. Beide Vorschriften verweisen auf einen Zeitraum von zehn Jahren bzw., von 4 Jahren für den Fall der Sicherung oder der Befriedigung.

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Der richtige Zeitpunkt für Asset Protection

Bei manchen Gegenständen ist es sehr schwer den Zeitpunkt der Übereignung festzulegen oder zu beweisen. Im Tresor befindet sich beispielsweise eine Rolle von Krügerrand-Stücken. Sehr schnell lassen sich über Schmuck oder Uhren mehrere 100.000 € im Tresor anhäufen. Sind diese Vermögensgegenstände älter als zehn Jahre (Prägestempel der Münzen), so wird der Gläubiger keine Chance haben festzustellen, ob der Vortrag des Schuldners, dass diese Übertragungen von Eigentum an diesen Gegenständen bereits zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, der eine Anfechtung nicht mehr zulässt.

In manchen Tresoren befinden sich so genannte Grundschuldbriefe. Diese Grundschuldbriefe werden durch Einigung und Übergabe gemäß § 929 BGB und den nachfolgenden Regelungen des BGB übertragen. Ein Grundschuldbriefe der älter als zehn Jahre ist kann daher entweder schon in anfechtungsverjährten Zeitraum übereignet sein oder noch aktuell zum Vermögen des Schuldners gehören. Die Übertragung an sich ist formfrei, schriftliche Übertragungsverträge helfen bei der Beweislage.

Nur noch als Nebenkriegsschauplatz ist zu erwähnen, dass die Weggabe von Vermögenswerten steuerlich natürlich dem Schenkungsteuergesetz zu unterwerfen ist.

Ein praktischer Hinweis sei hier angemerkt. Es soll Vermögen geben, die so gut versteckt sind, dass diese den Erben verborgen bleiben und sogar derjenige, der das Vermögen versteckt hat bei Eintritt der Demenz sich nicht mehr erinnert wie und wo  das Geld ist, welches sein Leben bereichern könnte.

Ein weitere praktischer Hinweis ist die Kultur- und Sprachbarriere. Der netteste Vermögensverwalter aus der Karibik kann plötzlich nur noch Spanisch und versichert, dass die gesamte Vermögensanlage in Rubel angelegt sei. Herausgabeklagen in solchen Steuerdestinationen sind schon sehr lustig (für den Anwalt).  Ein deutscher Erbschein hat manchmal gar nicht die erwartete Autorität, es fehlt halt ein Kennwort.


 

Asset Protection
Asset Protection - Dr. Sebastian Korts

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts

Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts aus Köln ist Fachanwalt für Steuerrecht und Handels-und Gesellschaftsrecht. Der erfahrene Jurist ist zertifizierter Steuerstrafverteidiger, Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und Auto mehrerer Standardwerke zum Aktienrecht sowie zum internationalen wie nationalen Steuerrecht.Rechtsanwalt Dr. Korts berät zu Asset Protection und erarbeitet mit seinen Mandanten steuerrechtliche, sowie gesellschaftsrechtliche Strategien für die erfolgreiche Abgrenzung von privatem Vermögen vom Geschäftsvermögen. Als Steuerstrafverteidiger begleitet Dr. Korts Beschlagnahmen, Arreste, Durchsuchungen und weitere Folgen behördlicher Strafverfolgung nach angeblicher Steuerhinterziehung/Steuerbetrug. Er kann im Rahmen einer Asset Protection - Strategie für die Ausgestaltung der steuerlichen Möglichkeiten verantwortlich sein.

So kommen wir zusammen

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Rückabwicklung der Vermögenslosigkeit?

Der Vollständigkeit muss hier natürlich ergänzt werden, dass natürlich auch die Schenkungsanfechtung nach dem BGB möglich ist.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht steht den Schenkern zu, die nach dem Vollzug der Schenkung außerstande sind, ihren angemessenen Unterhalt zu bestreiten und ihren gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber Angehörigen nachzukommen (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers, § 528 BGB). Der Beschenkte kann die Rückgabe des Geschenks dadurch abwenden, dass er dem Schenker die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Dieses Rückforderungsrecht wegen Verarmung des Schenkers machen sich immer häufiger auch die Sozialhilfeträger zu Eigen. Wegen des Nachrangs der Sozialhilfe ermöglicht das Sozialrecht eine entsprechende Überleitung des Anspruchs.

Wer schon vor der Erfüllung des Schenkungsversprechens in eine wirtschaftliche Notlage kommt, darf den Vollzug der Schenkung so lange verweigern, wie die Erfüllung seinen angemessenen Unterhalt oder die Erfüllung gesetzlicher Unterhaltspflichten gefährden würde (Einrede des Notbedarfs, § 519 BGB).

Das wohl wichtigste gesetzliche Rückforderungsrecht, das gleichzeitig das größte Konfliktpotential birgt, ist der sogenannte grobe Undank. Gemäß § 530 BGB kann eine Schenkung widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Der BGH fordert dafür eine sich subjektiv offenbarende „tadelnswerte, auf Undankbarkeit deutende Gesinnung“. Die Verfehlung muss vorsätzlich und moralisch vorwerfbar sein.

Oft wird die Rückforderung bereits im Schenkungsvertrag vorgesehen. Willkürlichen Rechte zur Rückforderung können natürlich vom Gläubiger gepfändet und von diesem ausgeübt werden. Die Vereinbarung von solchen Rechten ist natürlich im Sinne von Asset Protection kontraproduktiv. Nachgedacht werden kann jedoch über ein Klauselwerk, welches im Falle des vorzeitigen Ableben des Beschenkten dafür Sorge trägt, dass das verschenkte Vermögen nicht nach dessen testamentarische Regelungen weitergegeben wird, sondern ein Schicksal nach den Vorstellungen des Schenkers hat. Varianten sind Regelungen im Falle der Verheiratung des Beschenkten oder Zustimmungen bei der Weiterveräußerung eines konkreten Wirtschaftsgutes.

Schenkungsanfechtung

Vergleichbar zu obigen Ausführungen ist die sogenannte Schenkungsanfechtung nach § 134 der Insolvenzordnung (InsO) welche durch den Gläubiger erklärt wird. Der Empfänger einer unentgeltlichen Leistung, oft einfach nur Schenkung genannt, muss diese im Fall der Insolvenz des Schenkenden an den Insolvenzverwalter herausgeben. Einzige Voraussetzung hierfür ist, dass die Schenkung innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgt ist.

 Aus langer anwaltliche Erfahrung kommt natürlich noch der Effekt hinzu, dass der vermögenslose Schuldner innerhalb des Familienclans in der Hackordnung natürlich sehr viel tiefer steht, als der reiche Erbonkel. (Merk es dir, ergrauter Vater, sag es auch dem Mütterlein, soll der späte Lebensabend frei von Nahrungssorgen sein, gib du die erworbenen Güter nicht zu früh den Kindern ab, sonst wirst du zu ihren Sklaven und sie wünschen dich ins Grab. Wer besitzt, den wird man achten. Kinderdank ist Seltenheit. Brot zu betteln, heißt verschmachten, Brot zu geben, Seligkeit.)

Letztlich ist daher in dieser Variante zu überlegen, ob es nicht billiger ist den Gläubiger zu befriedigen und einen Restbetrag zur freien Verfügung zu haben, als alles innerhalb der Familie zu übertragen und nichts mehr in Händen zu halten. (Man zieht das Hemd erst dann aus, wenn man sich hinlegt.)

Zusammenfassung

Zur rechten Zeit kann mit seriösen Vertragswerken ein hohes Niveau des Schutzes des Privatvermögens erreicht werden. Die Mehrzahl der Hilfeleistungen im Internet würde wir nicht diesem Bereich zuordnen. Sprechen Sie mit uns über die Ziele – wir schlagen testamentarische Regelungen vor, wie schlagen Mitwirkungsrechte Dritter vor, die den Abfluß der Finanzmittel eindämmen; wir schlagen Anlagealternativen vor, die nicht steuerstrafrechtlich kritisch sind.

 

Häufig gestellte Fragen

Ist Asset Protection strafbar?

natürlich ist Asset Protection nicht strafbar, dann wäre auch das Nachdenken über jede Form der Vermögenssicherung strafbar - ist es aber nicht. Was strafbar ist: Die Nutzung unzulässiger Methoden, die mit geltenden Rechtsnormen nicht in Übereinkunft zu bringen sind. Gute Strategien zur Sicherung des privaten Vermögens sind juristisch unangreifbar.

Director/Officer Insurance

Die Geschäftsführerversicherung - Director/Officer Insurance - soll Forderungen an den Geschäftsführer eines Unternehmens gegenüber den Schuldnern ausgleichen.

Cash Pooling

Cash Pooling ist ein Element des Cash-Managements und bezeichnet einen konzerninternen Liquiditätsausgleich durch ein zentrales, meist von der Konzernobergesellschaft übernommenes Finanzmanagement, das den Konzernunternehmen überschüssige Liquidität entzieht bzw. Liquiditätsunterdeckungen durch Kredite ausgleicht.