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Konto in den USA eröffnen

03. August 2022

Niemand muss sich vorschreiben lassen, wo er sein Geld verwaltet – das kann unter dem Kopfkissen sein oder auf einem Konto in Amerika. Vorteil eines solchen Auslandskonto ist, dass das deutsche Finanzamt ein Auslandskonto nicht sperren kann. Innerhalb der EU sind Steuerbehörden nicht nur in der Lage, ein Konto jederzeit und ohne jegliche Vorankündigung sperren zu lassen, EU-Banken sind auch

Konto in den USA eröffnen

Niemand muss sich vorschreiben lassen, wo er sein Geld verwaltet – das kann unter dem Kopfkissen sein oder auf einem Konto in Amerika. Vorteil eines solchen Auslandskonto ist, dass das deutsche Finanzamt ein Auslandskonto nicht sperren kann. Innerhalb der EU sind Steuerbehörden nicht nur in der Lage, ein Konto jederzeit und ohne jegliche Vorankündigung sperren zu lassen, EU-Banken sind auch auskunftspflichtig im Rahmen des als EU-Norm verbindlichen Common Reporting Standards.

Konto in den USA ist nicht verboten

Auslandskonten – z.B. in den USA – haben den Vorteil, dass sie nicht über Nacht gesperrt werden können. Komplett sicher vor dem Zugriff deutscher Behörden ist ein USA-Konto dabei aber nicht, und auch die Auskunftspflicht z.B. in Bezug auf Kapitalertragssteuer bleibt.

Eindeutig: Wer den Fiskus durch die Eröffnung eines Auslandskontos ausbremst, betreibt keine Steuerhinterziehung. Das ist vielleicht das Ziel, über dessen Rechtmäßigkeit sich streiten lässt, aber dann darf das Geld nur in einem Land angelegt und ausgegeben werden, das Steuerstraftäter nicht ausliefert. Eine Rückkehr in die EU ist dann ausgeschlossen. Keine gute Strategie also und vielleicht nur besser Thema für einen Wirtschaftskrimi.

USA-Konto bremst den Fiskus aus

Der Alltag ist nüchtern und einfach: Will ein Finanzamt eine Forderung durchsetzen, dann kann es auch auf ein Auslandskonto zugreifen, aber es kann dieses Konto nicht aufgrund eines vielleicht unbegründeten oder vielleicht auszuräumenden Verdachtsmomentes in einem laufenden Steuerstrafverfahren sperren lassen.

Vereinfacht: Ein Konto in den USA ist kein Instrument der Steuerhinterziehung, sondern nur eine Möglichkeit, den drastischen Zugriff deutscher Behörden zu vermeiden. Mit dem Geld auf einem amerikanischen Konto kann z.B. auch während eines Steuerstrafverfahrens der gewohnte Lebensstandard gehalten werden.

Keine Kontosperrung möglich

Die Kontosperrung, die EU-Konten droht, ist ein Instrument der Sicherung von Kapital und eine reine Vorsichtsmaßnahme des anordnenden Finanzamtes. Damit wird nicht verfügt, dass gesperrtes Geld nicht mehr dem Kontoinhaber gehört, es wird lediglich – auch im Rahmen eines Gläubigerschutzes bei Ansprüchen Dritter – verhindert, dass dieses Geld ausgegeben wird.

Demnach ist auch das Ausgeben des in Amerika angelegten Geldes nicht verboten. Verboten – dass aber sowieso grundsätzlich unabhängig von Ländergrenzen – ist das Verschweigen von Konten dieser Art und das absichtliche in Sicherheit bringen von Geld, auf das das deutsche Finanzamt oder Dritte mit einem pfändbaren Titel Anspruch haben könnten.

Entscheidend ist auch, ob das Konto in den USA ein Unternehmenskonto oder ein privates Konto ist, da ein privates Konto – und vor allem das Verschweigen von persönlichem Kapital sehr schnell zum Steuerhinterziehungsfall werden kann – Beispiel Uli Hoeneß. Und es gibt Regeln: Über eine ist z.B. Boris Becker gestolpert, als er einzuhaltende Meldepflichten nicht einhielt und damit im Land der Kontoführung zum Steuersünder wurde.

Hoher Beratungsbedarf

Hier manifestiert sich, dass das Thema extremen Beratungs- und Betreuungsbedarf hat!

Ein weiterer großer Vorteil eines Auslandskontos ist die Verzinsung, die außerhalb der EU teils deutlich höher ausfällt, als im Heimatland des Sparers.

Aber wie geht das überhaupt? Was muss man tun?

Zur Eröffnung eines Kontos, z.B. in Amerika, müssen Interessierte den Wohnsitz und den Nachweis des ständigen Aufenthaltes erbringen, sowie eine Sozialversicherungsnummer vorweisen können.

Agenturen, die für Summen von bis zu einmalig 2000 Euro für ihre EU-Kunden USA-Konten eröffnen, müssen diese Daten nicht liefern, da sie für die Erreichbarkeit ihrer Kunden einstehen. In Amerika gilt das Prinzip, dass Banken Ihre Kunden kennen müssen. Kennen sie die Gesellschaft, über die Kunden Konten eröffnen, dann reicht das auch aus.

Ein Konto z.B. in den USA ist immer ein wichtiger Teil einer umfangreichen Strategie zur Asset Protektion.

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