Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits 2018 die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, startet 2022 die Reform der Grundsteuer und die Neubewertung der Immobilien. In einem ersten Schritt müssen alle Immobilienbesitzer zwischen dem 1. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des Grundstückwerts beim zuständigen Finanzamt abgeben.
Die Reform der Grundsteuer ist nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bislang gültige Einheitsbewertung bei der Grundsteuer mit Urteil vom 10. April 2018 für verfassungswidrig erklärt hat. Die Einheitsbewertung führe zu einer massiven Ungleichbehandlung der Immobilienbesitzer und sei daher mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar und könne nicht mehr in der bisherigen Form erhoben werden, so das BverfG. Dem Gesetzgeber schrieb es deshalb in die Bücher eine Reform der Grundsteuer auf die Beine zu stellen und bis Ende 2019 zu verabschieden und bis Ende 2024 umzusetzen.
Viel Zeit bleibt für die Neubewertung der Immobilien also nicht. Doch bislang liegt die Bundesregierung im Zeitplan. Am 08.11.2019 wurde die Neuregelung der Grundsteuer verabschiedet. Die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer soll aber erhalten bleiben.
- BVerfG erklärt Berechnung der Grundsteuer mit Urteil vom 10.04.2018 für verfassungswidrig (Az. 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).
- Reform der Grundsteuer wird am 08.11.2019 verabschiedet.
- Feststellungserklärung zur neuen Grundsteuer kann ab 01.07.2022 abgegeben werden.
- Neubewertung soll ab 2025 feststehen.
Die Reform der Grundsteuer ist nötig geworden, weil die derzeitige Bemessungsgrundlage völlig veraltet ist. In den "alten“ Bundesländern wurden die Grundstückswerte seit 1964 nicht mehr angepasst, in den ostdeutschen Bundesländern fand die letzte Anpassung 1935 statt.
Das führte zu erheblichen Verzerrungen. Grundbesitzer zahlten Steuern, die vom eigentlichen Wert der Immobilie inzwischen stark abwichen. Das BVerfG erklärte die Berechnungsmethode daher für verfassungswidrig. Die Reform der Grundsteuer kann nun nicht nur Auswirkungen auf die Immobilienbesitzer haben, sondern auch auf Mieter, die in der Regel über die Nebenkosten an der Grundsteuer beteiligt werden.
Abgabe der Steuererklärung
Die Neubewertung der Grundsteuerwerte Immobilien beginnt am 1. Juli 2022. Bis zum 31. Oktober 2022 können Immobilienbesitzer dann eine Steuererklärung für ihre Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft abgeben. Die Abgabe muss elektronisch erfolgen. Vorgesehene Abgabefrist ist der 31.10.2022.
Wie die Abgabe der Erklärung erfolgt und ob die betroffenen Immobilienbesitzer zuvor von ihrem Finanzamt informiert werden, wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Ansprechpartner für die Thematil ist grundsätzlich der Steuernberater des Steuerpflichtigen und/oder sein zuständiges Finanzamt. Zum Elster-Portal kann man sich online anmelden.
Höhe der Grundsteuer
Wie hoch die Grundsteuer nach der Neubewertung des Häuser und Grundstücke ausfallen wird, lässt sich jetzt noch nicht sagen. Das ist erst möglich, wenn die Grundstücksbewertung abgeschlossen ist und die Hebesätze festgelegt sind. Es ist davon auszugehen, dass für einige die Steuerbelastung sinkt und für andere steigt.
Da die grundsätzliche Struktur der Grundsteuer erhalten bleibt, erfolgt die Berechnung in drei Stufen:
- Bewertung des Grundstückswerts. Hier ist mit den größten Veränderungen zu rechnen, da nun der Ertragswert ermittelt wird.
- Grundsteuermessbetrag: Der ermittelte Grundstückswert wird mit einer Steuermesszahl multipliziert. Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag.
- Grundsteuerbescheid: Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert. Daraus ergibt sich die Belastung mit der Grundsteuer.
Die neue Grundsteuer soll dann ab 2025 erhoben werden.
Was sind Gemarkungen?
Die Gemarkung ist die kleinste administrativ-territoriale Einheit in Deutschland und hat vor allem für die Landwirtschaft große Bedeutung. In Deutschland gibt es mehr als 300.000 Gemarkungen - aber was bedeuten sie? Eine Gemarkung ist ein vom Staat festgelegtes und anerkanntes Gebiet, das in Flurstücke aufgeteilt werden kann. Diese Flurstücke sind die kleinsten administrativen Einheiten und werden in der Regel von Grundstücken gebildet. In Deutschland werden Gemarkungen vom Katasteramt des jeweiligen Bundeslandes, eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer kreisfreien Stadt verwaltet.