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Prämiensparvertrag gekündigt – BGH stärkte Rechte der Sparer

18.10.2023 | Kanzlei Brüllmann

Zahlreiche Sparkassen sind dazu übergegangen, Prämiensparverträge zu kündigen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 25. Juli 2023 die Position der Sparer erneut gestärkt. Der BGH machte deutlich, dass die Sparkasse einen Prämiensparvertrag mit vereinbarter Prämienstaffel nicht vorzeitig kündigen durfte (Az.: XI ZR 221/22).

Zinsklauseln in Sparkassen-Sparvertrag unzulässig

24.01.2023 | Chaima Louati - Erbrecht

In das Musterverfahren gegen eine Sparkasse kommt Bewegung. Der mit der Revision eines Urteils des Oberlandesgerichts Dresden befasste Bundesgerichtshof hat nun über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden, und dem Musterkläger mit Urteil von 24.01.2023 Recht gegeben (BGH, Urteil vom 24. Januar 2023 - XI ZR 257/21). Die Revision wurde zwar in einem vorgetragenen Detail zurückgewiesen, der BGH bestätigte aber grundsätzlich die OLG - Rechtsprechung, nach der bestimmte Zinsklauseln in Prämiensparverträgen unwirksam sind.

Bankkunden können sich gegen Negativzinsen wehren - Unzulässige Klauseln

02.03.2022 | CLLB Rechtsanwälte

Negativzinsen werden für immer mehr Bankkunden zur Realität. Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox vom 28.02.2022 verlangen inzwischen mehr als 400 Banken Negativzinsen. Ob sie dazu berechtigt sind, ist rechtlich allerdings umstritten. So hat bspw. das Landgericht Berlin entschieden, dass Klauseln zu Negativzinsen unzulässig sind.

 

Bauzinsen steigen in 2022

20.01.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Bauzinsen werden steigen! Wer die Signale deuten kann, die derzeit von der US-Notenbank und von der Europäischen Zentralbank (EZB) gesendet werden, der zweifelt nicht daran, dass Zinsen für grundbuchgesicherte Immobilienfinanzierungen noch in diesem Jahr deutlich ansteigen werden. Sicherlich bleibt die 1 vor dem Komma noch gesetzt, aber dahinter wird Bewegung ins Spiel kommen.

Bankkunden sollen AGB-Änderung zustimmen

17.01.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Schon im April des vergangenen Jahres hatte der Bundesgerichtshof im Verfahren zum Aktenzeichen XI ZR 26/20  beschlossen, dass der sogenannte  AGB-Änderungsmechanismus der bis dato regelmäßig in Bank-AGBs verwendet wurde, unwirksam ist. Zwar wurde das Verfahren konkret gegen die Postbank geführt – aber auch andere Banken sind in diesen Tagen gezwungen, die Genehmigung Ihrer Kunden zur umfangreichen Änderungen ihrer allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuholen.

Vorfälligkeitsentschädigung für Darlehen zurückholen

16.12.2021 | Saleo Rechtsanwälte

Auch wenn die anstehende Weihnachtszeit die Zeit für Geschenke ist, wollen Verbraucher ihrer Bank oder Sparkasse sicher keine Vorfälligkeitsentschädigung von meist vielen tausend oder zehntausend Euro schenken. Verbraucher, die seit 01.01.2018 für die vorzeitige Ablösung ihres Immobiliendarlehens eine Vorfälligkeitsentschädigung ("VFE") gezahlt oder steht eine solche an, sollten sie deren Rückforderung oder Vermeidung durch einen versierten Fachanwalt für Bankrecht prüfen lassen.

Prämiensparvertrag – Verjährung des Anspruchs auf Zinsnachzahlung

16.12.2021 | Kanzlei Staudenmayer

Gute Nachrichten für Sparer kamen im Oktober vom Bundesgerichtshof. Der BGH machte deutlich, dass Klauseln in Sparverträgen, die es den Banken erlauben den variablen Zinssatz fast nach Belieben zu ändern, unzulässig sind (Urteil vom 06.10.2021 – XI ZR 234/20). Heißt: Bei vielen Prämiensparverträgen haben die Banken zu niedrige Zinsen berechnet. „Betroffene Sparer können nach der höchstrichterlichen Entscheidung eine Nachberechnung und ggf.

Falschberechnungen von Zinsen

16.12.2021 | RP Law

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat aktuell insgesamt drei Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht. Den Vorwürfen der Verbraucherschützer richten sich beispielhaft gegen Kreditinstitute der Sparkassen-Familie, im einzelnen gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland, dieSparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal. Die Klageeinreichung kurz vor dem Jahreswechsel ist vom Termin her entscheidend, um in vielen Fällen anstehende Verjährungen rechtswirksam zu hemmen.

Sind Kapitalschutz-Zertifikate sicher?

14.11.2021 | Kanzlei Brüllmann

Kapitalschutz Zertifikate minimieren das Risiko für den Anleger, indem garantiert wird, dass am Ende der Laufzeit der eingesetzte Betrag auch wieder zurückerstattet wird, selbst wenn der Basiswert stark fällt. Nachteil: Anleger profitieren nicht zu 100 % von Kurssteigerungen während der Laufzeit. Heißt: Der Herausgeber von Kapitalschutzaktien lässt sich die gebotene Sicherheit bezahlen, indem er einen Teil der Gewinne abschöpft.

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