Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat aktuell insgesamt drei Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht. Den Vorwürfen der Verbraucherschützer richten sich beispielhaft gegen Kreditinstitute der Sparkassen-Familie, im einzelnen gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland, dieSparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal. Die Klageeinreichung kurz vor dem Jahreswechsel ist vom Termin her entscheidend, um in vielen Fällen anstehende Verjährungen rechtswirksam zu hemmen.
Rechtsanwalt Christian Heitmann vom Schadenersatz-Experten www.rechtsmeister.de unterstützt das Ansinnen und bietet sich für eine Erstberatung von Sparkassen-Kunden an, die ebenfalls von falschen Zinsberechnungen betroffen sind: "Wir gehen davon aus, dass keine Zinsberechnung zugunsten der Kunden ausginge, welche Sparkasse man auch immer damit konfrontieren würde!" Konkret geht es in der Musterfeststellungsklage um sogenannte Prämiensparverträge.
Betroffenen Kunden der genannten Sparkassen sollten unbedingt an der Musterklage teilnehmen, bzw. sich ins Klageregister eintragen oder eintragen lassen. Kunden anderer Banken können sich mit Hilfe geeigneter Dienstleister einen Überblick über die Rechtmäßigkeit der Zinszahlungen verschaffen und gegebenenfalls mit anwaltlicher Hilfe zuviel gezahlte Zinsen zurückholen.
Heitmann: "Insbesondere im Bereich der Prämiensparverträge sowie der Kontokorrent-Vereinbarungen über sogenannte Dispositionskredite kommt es unserer Meinung nach immer wieder zu eklatanten Differenzen zwischen dem vereinbarten Anspruch der Banken und der letztendlich berechneten Summe."
Der Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht steht als Ansprechpartner zur Thematik gern zur Verfügung.