Die Postbank stellt ihre IT seit Anfang des Jahres 2023 in einem aufwendigen Migrationsprojekt unter das Dach der Deutschen Bank. Die auftretenden Probleme sind größer als gedacht, es kommt in erheblichem Umfang zu unzulässigen Sperrungen von Girokonten und Pfändungsschutzkonten sowie zur Rückhaltung von Guthaben z.B. aus Erbschaften. Mittlerweile hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Rüge erteilt und die Postbank aufgefordert, die Mängel abzustellen, betroffene Guthaben freizugeben. die Verbraucherzentrale fordert zudem, Kunden zu entschädigen.
Viele Postbank Pfändungsschutzkonten betroffen
Seit der Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank kommt es zu erheblichen Schwierigkeiten, von denen insbesondere Konten betroffen sind, bei denen es um Entscheidungen über die Verwendung von Geld geht und unterschiedliche Personen beteiligt sind. Zu den besonders betroffenen Konten gehören Pfändungsschutzkonten sowie Konten, die in Zusammenhang mit Insolvenzen oder Auslandsbezug stehen und Nachlasskonten, also Konten verstorbener Erblasser, das den rechtlichen Erben nicht übergeben wird. Auch Konten, die u.U. mit einer nicht bewiesenen Geldwäscheproblematik befasst sind, werden ohne weitere Eingriffsmöglichkeiten durch den Kontoeigentümer gesperrt. Die Probleme ziehen sich oft über Monate hin.
Opfer sollten Schadensersatz fordern
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Postbank offiziell aufgefordert, die aktuellen technischen Schwierigkeiten im Umgang mit Kundenkonten schnellstmöglich abzustellen. Der Verbraucherzentrale reicht diese offizielle Rüge nicht aus, sie fordert Konsequenzen und vor allem Entschädigung für betroffene Opfer.
Verbraucherschützer fordern nun eine klare Ansage gegenüber der Postbank, die seit Übernahme durch die Deutsche Bank IT-Probleme offensichtlich nicht in den Griff bekommt und scheinbar auch nicht in der Lage ist, aktuelle Fehlermeldungen schnell abzuschalten.
Unter Umständen will man das ja auch gar nicht, denn die Wartezeiten nach unzulässigen Kontosperrungen gehen ja nicht zulasten der Deutsche Bank.-Tochter Postbank. Die Zeche zahlen die betroffenen Kontoeigentümer, bei denen z.B. Rücklastschriften kostenpflichtig auflaufen oder die sich zur Deckung ihres Lebensunterhaltes andere Geldquellen erschließen müssen oder Rechtsanwälte bezahlen müssen.
Der Ruf nach einem kollektiven Schadensersatz macht da Sinn.
Anwälte raten zu konsequentem Vorgehen
Die Kooperationsanwälte von Kapitalschutz.de sind allerdings der Meinung, dass jedes Opfer - abhängig von der Brisanz des Falles selbstständig entsprechende Rechtsmittel anwenden sollte, um wirklich angemessen entschädigt zu werden. Tenor: "Ein 50 Euro Einkaufsgutschein dürfte den angerichteten Schäden kaum gerecht werden."
Ähnlich sieht es die oberste Verbraucherschützerin Deutschlands, Ramona Pop, für die die aktuelle Positionierung der Bafin nicht ausreicht: „Ein einfaches Informationsschreiben der Bafin ist für Verbraucherinnen und Verbraucher, die seit Monaten Probleme mit der Postbank haben, bei Weitem nicht ausreichend.“ Schadensersatzansprüche ergeben sich aus dem geleisteten Sach- und Zeitaufwand, Anwaltkosten und gegebenenfalls sogar Schmerzensgeld.
Migration zur Deutschen Bank völlig missglückt
Am 4. September 2023 hatte die Bafin die Deutsche Bank wegen massiver Probleme bei ihrer Privatkundentochter Postbank gerügt.und auf „erhebliche Beeinträchtigungen bei der Abwicklung des Kundengeschäfts bei der Postbank“ hingewiesen.
Weiter im Bafin-Text: „Die Bafin überprüft die Ursachen für die Vielzahl betroffener Kundengeschäfte sowie die außergewöhnlich große Zahl der Kundenbeschwerden, um aufsichtliche Maßnahmen einzuleiten, wenn diese angezeigt sind.“
Die Deutsche Bank hatte die Postbank unter ihr Dach genommen, um über die traditionsreiche Bank ihr Privatkundengeschäft optimieren zu können. Bei der sogenannten Migration der Postbank-IT zur Plattformtechnik der Deutschen Bank hatte es erhebliche Probleme gegeben, die trotz offiziellem Abschluss bis heute nicht abgestellt werden konnten.
Insbesondere kommt es immer wieder zu ungerechtfertigten Kontosperrungen oder zur unzulässigen Verweigerungen von Auszahlungen. Hier geht es dann das Einfrieren von Erbschaften oder um das falsche Verwenden von Geld auf Pfändungsschutzkonten. Was früher durch ein Gespräch mit dem Postbank-Mitarbeiter geregelt werden konnte, bleibt heute bedingungslos in der IT hängen und kann wohl ohne großen Aufwand nicht frei geschaltet werden.
Rechtsanwalt Heyl sammelt alte Postbank-Schulden ein
Die Postbank hat nach aktuellen Medienberichten in der Vergangenheit in insgesamt über 150.000 Fällen vermeintlich schwer oder nicht wirtschaftlich genug einzutreibende Außenstände an einen Rechtsanwalt abgetreten, die nun – teils viele Jahre nach dem letzten Kontakt der Kunden mit der Postbank, mit einem rigorosen Forderungsmanagement eingetrieben werden. Dieses beinhaltet angeblich ausstehende Forderungen mitsamt Zinsen - und hohen Verfahrensgebühren.
DSL Bank – Kunden ärgern sich über stockende Baufinanzierungen
Postbank-Kunden sind derzeit einigen Kummer hinsichtlich Kontosperrungen und anderem gewöhnt. Nun setzt sich der Ärger auch bei der DSL Bank und damit bei Immobilienfinanzierungen fort. Auszahlungen stocken, Baustellen ruhen und Verkäufe gehen aufgrund technischer Probleme der DSL Bank nicht wie geplant über die Bühne.
Die DSL Bank war zunächst eine Tochter der Postbank. Nach der Übernahme durch die Deutsche Bank führt der technische Umzug auf die IT-Systeme der Deutschen Bank zu Problemen. Leidtragende sind offenbar die Privatkunden der Postbank und DSL Bank.
BaFin rügt DSL Bank /Postbank wegen Immobilienfinanzierungen
Die aktuellen Schwierigkeiten der Postbank-IT betreffen Girokonten und auch mal Pfändungsschutzkonten – das ist alles ärgerlich und macht schlechte Publicity. Aber ein wirklicher Stolperstein scheint das nicht zu sein. Einen ganz anderen Brocken legt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Postbank jetzt mit einer ganz anderen Rüge vor die Füße: Die BaFin bemängelt Fehler bei der Umstellung der Postbank-Baufinanzierungen (DSL Bank) unter das IT-Dach der Deutschen Bank und fordert diese auf, die Fehler sofort abzustellen.
Postbank - Kontosperrung ruft Bafin auf den Plan
Kunden der Postbank sind genervt: Konten sind gesperrt, Auszahlungen und Überweisungen werden verweigert. Das ist für Postbank-Kunden nicht einfach nur ärgerlich, sondern es kann auch ernsthafte Konsequenzen haben, wenn eine wichtige Rechnung nicht rechtzeitig überwiesen wird. „Für die betroffenen Kunden der Postbank ist es daher wichtig, dass sie so schnell wie möglich wieder über ihr Konto verfügen können. Notfalls kann dies mit einer einstweiligen Verfügung erreicht werden“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
250.000 Euro Ordnungsgeld gegen die Postbank
Absurder geht es wohl nicht mehr: Erst hebt die Postbank eine Kontosperrung nicht auf und behauptet dann auch noch, dass der betroffene Kunde verstorben sei und man ihm daher keine Post mehr zustellen könne. Tatsächlich erfreut sich der Mann bester Gesundheit. Ernsthafte Sorgen bereitet ihm aber, dass er über sein Konto nicht verfügen kann. Solche Situationen können existenzbedrohend sein. Wir haben daher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, damit unser Mandant wieder über sein Konto verfügen kann.
Postbank hat weiter Probleme mit Pfändungsschutzkonten
„Niemand erwartet, dass sich die massiven Probleme bei der Postbank in Wohlgefallen auflösen, nur weil die Bafin offiziell Beschwerde einlegt und die Verbraucherzentrale nach Schadensersatz ruft.“ Rechtsanwalt Fritsch aus Hamburg, der bereits die unterschiedlichsten Fälle von entnervten Postbankkonten betreut, kommt noch immer aus dem Staunen nicht heraus – so vielfältig sind die an ihn herangetragenen Probleme.
Postbank bekommt IT-Probleme nicht in den Griff
“So geht’s nicht weiter!“ – Zahllose Kunden der Postbank haben jegliches Vertrauen in ihre Bank verloren. Gesperrte Pfändungsschutzkonten, nicht funktionierende Kreditkarten, unbrauchbare Girokonten, verweigerte Auszahlungen – die Liste ist lang. Sogar Erbschaften werden nicht ausgezahlt, wie ein aktueller Fall der Kanzlei Fritsch aus Hamburg belegt.