Absurder geht es wohl nicht mehr: Erst hebt die Postbank eine Kontosperrung nicht auf und behauptet dann auch noch, dass der betroffene Kunde verstorben sei und man ihm daher keine Post mehr zustellen könne. Tatsächlich erfreut sich der Mann bester Gesundheit. Ernsthafte Sorgen bereitet ihm aber, dass er über sein Konto nicht verfügen kann. Solche Situationen können existenzbedrohend sein. Wir haben daher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, damit unser Mandant wieder über sein Konto verfügen kann.
Zu der Kontosperrung war es gekommen, weil der Mann Steuerschulden hatte und das Finanzamt sein Konto deshalb mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung belegte. Als der Mann wenig später seine Steuerschulden bezahlte, hob das Finanzamt die Verfügung wieder auf und teilte dies der Postbank mit.
Damit war eigentlich alles geregelt und unser Mandant hätte wieder Zugriff auf sein Konto haben müssen. Die Postbank hob die Sperrung allerdings nicht auf und teilte dem Finanzamt mit, dass der Kontoinhaber verstorben sei! Dieser wandte sich jedoch bei bester Gesundheit mehrfach an seine Postbank-Filiale und legte auch die Aufhebungsverfügung des Finanzamtes vor. Alles ohne Erfolg. Der Mann konnte weiter nicht auf sein Konto zugreifen. Da er deshalb Rechnungen für Miete, Versicherungen, etc. nicht überweisen konnte, spitzte sich die Situation für ihn immer weiter zu und die Kündigung der Vertragsverhältnisse wurde ihm schon angedroht.
Wir haben die Postbank dann zur sofortigen Aufhebung der Kontosperrung ausgefordert. Als wieder keine Reaktion kam, haben wir einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, damit unser Mandant wieder auf sein Konto zugreifen kann.
Der Antrag war erfolgreich und das Amtsgericht Bonn hob die Kontosperrung per einstweiliger Verfügung auf. Die Postbank reagierte immer noch nicht.
Dieses Verhalten der Postbank war für unseren Mandanten existenzgefährdend. Damit die Postbank endlich ihren gesetzlichen Pflichten nachkommt, haben wir beantragt, dass gegen sie ein empfindliches Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro und ersatzweise Ordnungshaft verhängt wird. Erst daraufhin erfolgte die Freigabe des Kontos.
Die Postbank kann ihre organisatorischen Probleme nicht länger auf dem Rücken ihrer Kunden austragen. Betroffene sollten daher ihre Rechte gegen die Postbank geltend machen und können sich gerne an meine Kanzlei Sieprath & Partner wenden.