Für den Datenschutz wurde auf EU-Ebene ein für die Mitgliedsländer verbindliches Regelwerk vorgeschlagen, das in Deutschland in einem umfangreichen Datenschutzgesetz eingebunden wurde.Die Datenschutzgrundverordnung ist für alle bindend und verpflichtet Unternehmen, Behörden und Gewerbetreibende zum sorgfältigen Umgang mit persönlichen Daten. Das Gesetz schreibt vor, welche Daten gespeichert werden dürfen und auch, welche Auskunftspflichten gegenüber den Eigentümern der Daten bestehen.
Einsicht in die Steuerakte
Ob das Finanzamt über alle steuerlich erheblichen Tatsachen (Wortlaut des § 370 AO) informiert ist, lässt sich zur Überzeugung des Strafrichters oder des Richters am Finanzgericht (im diesbezüglichen Besteuerungs- oder Haftungsverfahren) sicher mit einem (vollständigen) Auszug aus den Akten des Finanzamtes nachweisen. Die arbeitsteilige Verhaltensweise der Finanzämter und die Versetzung der zuständigen Beamten führt dazu, dass eine Zeugenbefragung dieser Personen über deren persönliches, konkretes Wissen oft keine ausreichende Information über die dem Finanzamt vorliegenden Unterlagen mit sich bringt. Umso wichtiger ist der Rückgriff auf die Akte und die Prüfung der darin enthaltenen Informationen. Weiter lesen
Paypal Auskunftsersuchen
Natürlich muss auch PayPal zulässigen Auskunftsersuchen nachkommen, und die Daten auf Anfrage den Antragstellern zur Verfügung stellen. In der Regel ist Paypal als am Finanzmarkt tätiges Unternehmen auskunftspflichtig, zumal PayPal mit Sitz in Luxemburg einen ordentlichen Firmensitz innerhalb der EU hat - und hier gilt nun mal die Datenschutzgrundverordnung.
Datenschutz Finanzamt - Wie sich eine Behörde aus der DSGVO verabschiedet
Für Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts, Steuerstrafverteidiger aus Köln, liegt die Motivation zum Aktenzeichen 15 K118/20 klar auf der Hand „Hier handelt es sich um ein sogenanntes Leuchtturm-Urteil des Münchner Finanzgerichtes.