Im Wirecard-Skandal steht die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bevor. Das Landgericht München hat am 14.03.2022 einen entsprechenden Vorlagebeschluss erlassen und dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Sobald das Musterverfahren eröffnet ist, können sich Anleger und Aktionäre der Sammelklage anschließen und so ihre Schadenersatzansprüche ohne großes Prozesskostenrisiko geltend machen.
Die Wirecard AG war einst ein gefeiertes DAX-Unternehmen. Umso steiler war ihr Absturz. Heute steht Wirecard in erster Linie für einen der größten Finanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Anleger in Anleihen, Aktien und Derivate viel Geld verloren haben.
Aufgeflogen ist der Wirecard-Skandal im Sommer 2020 als klar wurde, dass rund 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken liegen sollten, entweder verschwunden sind oder – was wahrscheinlicher ist – nie existiert haben. Es folgte die Insolvenz und umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts der Marktmanipulation, der Bilanzfälschung und des Betrugs. Am 15. März 2022 hat die Staatsanwaltschaft schließlich ihre zentrale Anklage erhoben. Nach den Ermittlungen sind lukrative Geschäfte in Asien schlicht erfunden, ebenso wie die vermeintlichen 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen drei ehemalige Manager der Wirecard AG erhoben, u.a. gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun.
In den Bilanzen der Wirecard AG sollen die frisierten Zahlen von 2015 bis 2018 aufgetaucht sein. Dennoch hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – EY – für diese Jahresabschlüsse ihr Testat erteilt. Sollten sie ihre Prüfungspflichten vernachlässigt haben, kommen Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer in Betracht.
KapMuG-Musterverfahren im Wirecard Skandal
Das Landgericht München hat am 14.03.2022 einen Vorlagenbeschluss zur Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen und dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Dabei geht es u.a. um Schadenersatzklagen der Anleger gegen die EY-Wirtschaftsprüfer.
In dem Musterverfahren soll u.a. geklärt werden, warum die Wirtschaftsprüfer grünes Licht für die Jahresabschlüsse der Wirecard AG gegeben haben, obwohl die Zahlen offenbar „frisiert“ waren. Da Anleger auf das Testat der Wirtschaftsprüfer vertrauen, haben die Wirtschaftsprüfer den Kapitalmarkt durch die Testate falsch informiert. Damit könnten sie sich i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Anleger können sich Sammelklage anschließen
Im KapMuG-Verfahren werden diese und weitere Rechtsfragen gebündelt, so dass nicht jeweils einzeln geklagt werden muss. Anleger haben die Möglichkeit sich ohne großes Prozesskostenrisiko der „Sammelklage“ anzuschließen. Das ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich, sobald das Bayerische Obersten Landesgericht einen Musterkläger bestimmt und die Eröffnung des KapMuG-Verfahrens im Klageregister öffentlich bekannt gemacht hat.
Vorteil der Teilnahme am Musterverfahren ist, dass nur ein geringes Prozesskostenrisiko besteht und die Verjährung der Schadenersatzansprüche dadurch gehemmt wird. Die Entscheidung im KapMuG-Verfahren betrifft zunächst nur den Musterkläger und die Beklagte. Sie lässt sich aber auf die Teilnehmer an dem Verfahren übertragen.
Schadenersatzansprüche gegen Wirecard-Manager
Schadenersatzansprüche können auch gegen die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG bestehen. Ihr Vermögen wird allerdings kaum ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger auch nur annähernd zu erfüllen. Zumal dann vermutlich auch der Insolvenzverwalter Forderungen geltend machen wird. Dennoch kann es u.U. sinnvoll sein, zivilrechtliche Ansprüche auch in einem Strafprozess geltend zu machen (Adhäsionsverfahren).


Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater
Auch Kleinanleger haben Geld bei der Wirecard AG investiert und stehen vor erheblichen finanziellen Verlusten. Da sie häufig über keine große Erfahrung bei Kapitalanlagen verfügen, bietet es sich an, auch Schadenersatzansprüche gegen Anlageberater zu prüfen. Diese hätten die Anleger im Rahmen einer ordnungsgemäßen Beratung über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufklären müssen. Haben sie gegen ihre Informationspflichten verstoßen, können Ansprüche auf Schadenersatz bestehen.
LG München erkärt Wirecard-Bilanzen für nichtig - Schadenersatzansprüche
Fast zwei Milliarden Euro sind im Wirecard-Skandal spurlos verschwunden oder hat es nie gegeben. So oder so – die Bilanzen des ehemaligen Dax-Konzerns für die Jahre 2017 und 2018 sind falsch und die Jahresabschlüsse nichtig, stellte das Landgericht München mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 5. Mai 2022 fest.
Wirecard Jahresabschlüsse ungültig - Aktionären droht Rückforderung
Als ob die Aktionäre der insolventen Wirecard AG nicht schon genug gestraft wären, könnte jetzt noch weiterer Ärger auf sie zukommen. Nachdem das Landgericht München am 5. Mai 2022 die Jahresabschlüsse des Konzerns 2017 und 2018 für ungültig erklärt hat, könnte der Insolvenzverwalter ausgeschüttete Dividenden von den Aktionären zurückfordern.
Wirecard Prozesskostenfinanzierung
Mit positiven Neuigkeiten sind Opfer des Wirecard-Skandals leider nicht reich gesegnet. Da kommt das aktuelle Angebot für eine Prozesskostenfinanzierung durch den Anbieter Litfin gerade recht. Das international in Massenschadensfällen Klagen finanzierende Unternehmen kann nicht nur individuelle Wirecard-Klagen finanziell unterstützen, es übernimmt auch alle Aktivitäten und Kosten im Rahmen der Wirecard Musterfeststellungeklage bis hin zur Durchsetzung der individuellen Ansprüche nach KapMuG-Abschluss.
Anwaltzwang bei KapMuG-Anmeldung
Fast zwei Milliarden Euro sind bei der Wirecard AG verschwunden oder hat es nie gegeben. Den Schaden haben die Anleger und Aktionäre des inzwischen insolventen einstigen DAX-Unternehmens. Sie haben nun die Möglichkeit, sich in Kürze einer Art „Sammelklage anzuschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn die Eröffnung eines Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) steht bevor.
Wirecard Musterverfahren - Weg für Sammelklage geebnet
Der Weg für eine „Sammelklage“ im Wirecard-Skandal ist geebnet. Das Landgericht München hat am 14. März 2022 einen Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen und die Eröffnung des Musterverfahrens am Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG).
Wirecard - Sammelklage (KapMuG) steht bevor
Im Wirecard-Skandal steht die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bevor. Das Landgericht München hat am 14. März 2022 einen entsprechenden Beschluss erlassen und damit das KapMuG-Verfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eingeleitet (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Anleger und Aktionäre der insolventen Wirecard AG können sich dann der „Sammelklage“ anschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen.