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Schadenersatzansprüche im Wirecard-Skandal

Teilnahme am Musterverfahren

Im Wirecard-Skandal steht die Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bevor. Das Landgericht München hat am 14.03.2022 einen entsprechenden Vorlagebeschluss erlassen und dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Sobald das Musterverfahren eröffnet ist, können sich Anleger und Aktionäre der Sammelklage anschließen und so ihre Schadenersatzansprüche ohne großes Prozesskostenrisiko geltend machen.

Die Wirecard AG war einst ein gefeiertes DAX-Unternehmen. Umso steiler war ihr Absturz. Heute steht Wirecard in erster Linie für einen der größten Finanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, bei dem Anleger in Anleihen, Aktien und Derivate viel Geld verloren haben.

Aufgeflogen ist der Wirecard-Skandal im Sommer 2020 als klar wurde, dass rund 1,9 Milliarden Euro, die auf Treuhandkonten bei philippinischen Banken liegen sollten, entweder verschwunden sind oder – was wahrscheinlicher ist – nie existiert haben. Es folgte die Insolvenz und umfangreiche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft u.a. wegen des Verdachts der Marktmanipulation, der Bilanzfälschung und des Betrugs. Am 15. März 2022 hat die Staatsanwaltschaft schließlich ihre zentrale Anklage erhoben. Nach den Ermittlungen sind lukrative Geschäfte in Asien schlicht erfunden, ebenso wie die vermeintlichen 1,9 Milliarden Euro auf Treuhandkonten. Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen Anklage gegen drei ehemalige Manager der Wirecard AG erhoben, u.a. gegen den ehemaligen Vorstandschef Markus Braun.

In den Bilanzen der Wirecard AG sollen die frisierten Zahlen von 2015 bis 2018 aufgetaucht sein. Dennoch hat die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – EY – für diese Jahresabschlüsse ihr Testat erteilt. Sollten sie ihre Prüfungspflichten vernachlässigt haben, kommen Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer in Betracht.

KapMuG-Musterverfahren im Wirecard Skandal

Das Landgericht München hat am 14.03.2022 einen Vorlagenbeschluss zur Eröffnung eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen und dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Dabei geht es u.a. um Schadenersatzklagen der Anleger gegen die EY-Wirtschaftsprüfer.

In dem Musterverfahren soll u.a. geklärt werden, warum die Wirtschaftsprüfer grünes Licht für die Jahresabschlüsse der Wirecard AG gegeben haben, obwohl die Zahlen offenbar „frisiert“ waren. Da Anleger auf das Testat der Wirtschaftsprüfer vertrauen, haben die Wirtschaftsprüfer den Kapitalmarkt durch die Testate falsch informiert. Damit könnten sie sich i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 KapMuG schadenersatzpflichtig gemacht haben.

Anleger können sich Sammelklage anschließen

Im KapMuG-Verfahren werden diese und weitere Rechtsfragen gebündelt, so dass nicht jeweils einzeln geklagt werden muss. Anleger haben die Möglichkeit sich ohne großes Prozesskostenrisiko der „Sammelklage“ anzuschließen. Das ist innerhalb einer Frist von sechs Monaten möglich, sobald das Bayerische Obersten Landesgericht einen Musterkläger bestimmt und die Eröffnung des KapMuG-Verfahrens im Klageregister öffentlich bekannt gemacht hat.

Vorteil der Teilnahme am Musterverfahren ist, dass nur ein geringes Prozesskostenrisiko besteht und die Verjährung der Schadenersatzansprüche dadurch gehemmt wird. Die Entscheidung im KapMuG-Verfahren betrifft zunächst nur den Musterkläger und die Beklagte. Sie lässt sich aber auf die Teilnehmer an dem Verfahren übertragen.

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Schadenersatzansprüche gegen Wirecard-Manager

Schadenersatzansprüche können auch gegen die ehemaligen Vorstände und Aufsichtsräte der Wirecard AG bestehen. Ihr Vermögen wird allerdings kaum ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger auch nur annähernd zu erfüllen. Zumal dann vermutlich auch der Insolvenzverwalter Forderungen geltend machen wird. Dennoch kann es u.U. sinnvoll sein, zivilrechtliche Ansprüche auch in einem Strafprozess geltend zu machen (Adhäsionsverfahren).

Schadenersatzansprüche können gegen ehemalige Manager von Wirecard bestehen
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Verjährung: Schadenersatz im Wirecard-Skandal rechtzeitig geltend machen

25.07.2023 | Kanzlei Brüllmann

Der Name Wirecard ist mit einem der größten Finanzskandale in der Geschichte der Bundesrepublik verbunden. Rund 1,9 Milliarden Euro sind verschwunden oder haben nie existiert. Anleger und Aktionäre der Wirecard AG haben viel Geld verloren. Da Ende des Jahres bereits die Verjährung von Schadenersatzansprüchen droht, müssen sie jetzt handeln, wenn sie noch etwas von ihrem Geld retten möchten.

Wirecard - APAS verhängt Strafe gegen EY

05.04.2023 | Kanzlei Brüllmann

Im Wirecard-Skandal hat die deutsche Wirtschaftsprüferaufsicht APAS nach langen Ermittlungen erhebliche Verstöße gegen die Prüfungsgesellschaft EY festgestellt, wie sie am 3. April 2023 mitteilte. EY prüfte über die Jahre die Abschlüsse der Wirecard AG.

Wirecard: Startschuss für Musterverfahren

14.03.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Der Startschuss im Wirecard-Musterverfahren ist gefallen – das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Musterkläger am 13. März 2023 bestimmt. Das bedeutet auch, dass sich geschädigte Wirecard-Anleger nun dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anschließen können.

Wirecard - Aktionäre haben keinen Schadenersatzanspruch gegen Bafin - Musterverfahren

14.02.2023 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Aktionäre der insolventen Wirecard AG haben keine Schadenersatzansprüche gegen die Finanzaufsicht BaFin. Das hat das OLG Frankfurt mit Beschluss vom 06.02.2023 entschieden (Az.: 1 U 173/22) und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Frankfurt bestätigt, das die Schadenersatzklage eines geschädigten Wirecard-Aktionärs gegen die BaFin abgewiesen hatte.

Wirtschaftsprüfer müssen im Wirecard-Skandal Einsicht gewähren

05.01.2023 | Kanzlei Brüllmann

Im Wirecard-Skandal wurde Anfang Dezember 2022 der Prozess gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG und weitere Beschuldigte eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten u.a. Marktmanipulation vor. Es ist davon auszugehen, dass das Strafverfahren weitere Details zum Wirecard-Skandal aufdecken wird.

Wirecard Insolvenz - Aktionäre gehen leer aus - Musterverfahren

24.11.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Schlechte Nachrichten für die Aktionäre von Wirecard. Sie gehen nach einem erstinstanzlichen Urteil des Landgerichts München vom 23. November 2022 im Insolvenzverfahren leer aus. Die Entscheidung begründete das Gericht damit, dass die Aktionäre nicht als Gläubiger gelten und ihre Forderungen daher grundsätzlich nicht im Insolvenzverfahren anmelden können.

Wirecard Jahresabschlüsse ungültig - Aktionären droht Rückforderung

05.05.2022 | Kanzlei Brüllmann

Als ob die Aktionäre der insolventen Wirecard AG nicht schon genug gestraft wären, könnte jetzt noch weiterer Ärger auf sie zukommen. Nachdem das Landgericht München am 5. Mai 2022 die Jahresabschlüsse des Konzerns 2017 und 2018 für ungültig erklärt hat, könnte der Insolvenzverwalter ausgeschüttete Dividenden von den Aktionären zurückfordern.

Wirecard Prozesskostenfinanzierung

Mit positiven Neuigkeiten sind Opfer des Wirecard-Skandals leider nicht reich gesegnet. Da kommt das aktuelle Angebot für eine Prozesskostenfinanzierung gerade recht. Ein international in Massenschadensfällen Klagen finanzierendes Unternehmen kann nicht nur individuelle Wirecard-Klagen finanziell unterstützen, es übernimmt auch alle Aktivitäten und Kosten im Rahmen der Wirecard Musterfeststellungsklage bis hin zur Durchsetzung der individuellen Ansprüche nach KapMuG-Abschluss. Allerdings kostet eine Teilnahme am Musterverfahren auch nicht die Welt.

Ansprüche im Insolvenzverfahren

Angesichts der hohen Verbindlichkeiten der Wirecard AG gegenüber Banken, können Anleger im Insolvenzverfahren nicht von einer hohen Insolvenzquote ausgehen. Dennoch sollten die Ansprüche angemeldet werden. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

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Häufig gestellte Fragen

Wer kann sich der Sammelklage anschließen?

Anleger der Wirecard AG können sich dem Musterverfahren anschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Im Einzelfall kann aber auch geprüft werden, ob eine Einzelklage ggf. nicht sinnvoller ist.

Welche Vorteile hat die Teilnahme am Musterverfahren?

Vorteil ist zunächst das geringe Prozesskostenrisiko. Zudem wird durch die Teilnahme auch die Verjährung der Schadenersatzansprüche gehemmt.

Ab wann ist die Anmeldung zur Teilnahme am Musterverfahren möglich?

Sobald das Bayerische Obersten Landesgericht einen Musterkläger bestimmt und die Eröffnung des KapMuG-Verfahrens im Klageregister öffentlich bekannt gemacht hat, ist eine Anmeldung möglich. Die Anmeldung muss innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Eröffnung der Verfahrens erfolgen.

Wie kann ich meine Teilnahme anmelden?

Da Anwaltszwang herrscht, kann die Anmeldung nicht eigenständig vorgenommen werden. Die Anmeldung muss ein Rechtsanwalt vornehmen.