Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Sommerberg Beiträge Anwaltzwang bei KapMuG-Anmeldung

Fast zwei Milliarden Euro sind bei der Wirecard AG verschwunden oder hat es nie gegeben. Den Schaden haben die Anleger und Aktionäre des inzwischen insolventen einstigen DAX-Unternehmens. Sie haben nun die Möglichkeit, sich in Kürze einer Art „Sammelklage anzuschließen, um ihre Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Denn die Eröffnung eines Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG-Verfahren) steht bevor.

Das Landgericht München hat am 14.03.2022 einen entsprechenden Vorlagebeschluss zur Eröffnung eines KapMuG-Verfahren u.a. gegen die Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („EY“) im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal erlassen und dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorgelegt (Az.: 3 OH 2767/22 KapMuG). Mit der Eröffnung des Verfahrens wird im Sommer oder Herbst diesen Jahres gerechnet. „Ab der Eröffnung des KapMuG-Verfahrens können sich Anleger und Aktionäre in einer Frist von sechs Monaten zur Teilnahme anmelden“, sagt Rechtsanwalt Olaf Hasselbruch, Kanzlei Sommerberg.

Bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Wirecard-Skandal sind u.a. die Wirtschaftsprüfer in den Blickpunkt geraten. Diese hatten über Jahre ihr Testat für die Wirecard-Bilanzen erteilt, obwohl die Zahlen nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft schon seit mindestens 2015 „geschönt“ waren. „Ein vollständiges Testat der Wirtschaftsprüfer ist für Anleger ein wichtiges Kriterium bei ihrer Kaufentscheidung. Im Fall von Wirecard stellt sich die Frage, ob die Wirtschaftsprüfer von EY nicht richtig hingeguckt und ihre Prüfungspflichten vernachlässigt haben und dadurch falsche Informationen für den Kapitalmarkt öffentlich gemacht haben. Damit hätten sie sich gegenüber den Anlegern und Aktionären, die dem Testat vertraut haben, schadenersatzpflichtig gemacht“, so Rechtsanwalt Hasselbruch.

Ob Wirecard-Anleger Schadenersatzansprüche gegen die Wirtschaftsprüfer von EY haben, soll nun in einem Musterverfahren geklärt werden. Im KapMuG-Verfahren werden wichtige Rechtsfragen gebündelt, so dass nicht jeweils einzelne Klagen notwendig sind. Nach dem Beschluss des LG München wird das Bayerische Oberste Landesgericht einen Musterkläger bestimmen und dann die Eröffnung des KapMuG-Verfahrens im Klageregister öffentlich bekanntgeben.

Dann haben die Anleger die Möglichkeit sich der „Sammelklage“ ohne großes Prozesskostenrisiko anzuschließen. Daher ist die Teilnahme am Musterverfahren auch für Anleger ohne Rechtschutzversicherung interessant. Die Verjährung ihrer Schadenersatzansprüche wird durch die Teilnahme gehemmt. Die Entscheidung im KapMuG-Verfahren ist zwar zunächst nur für den Musterkläger und die Beklagte bindend, kann aber auch auf die Teilnehmer am Musterverfahren übertragen werden.

Da Anwaltszwang herrscht, können sich die Anleger nicht eigenständig zum Musterverfahren anmelden. Die Anmeldung muss durch einen Rechtsanwalt erfolgen.

Die Kanzlei Sommerberg vertritt bereits zahlreiche Anleger und Aktionäre im Wirecard-Skandal. Gerne beraten wir Sie zu ihren Ansprüchen und melden Sie zum KapMuG-Verfahren an. Dafür können Sie sich schon jetzt bei uns registrieren lassen.

 

Mehr Informationen:

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten