Immer mehr Banken und Sparkassen fordern von ihren Kunden Negativzinsen, die von den Instituten meist Verwahrentgelt genannt werden. Das ist jedoch nur ein juristischer Kniff, weil Negativzinsen schon per Darlehensrecht nicht zulässig sind. Hinter Verwahrentgelten steckt aber nichts anderes als die Kunden für ihre Einlagen zur Kasse zu bitten – also Negativzinsen zu verlangen. Eigentlich war das mal genau andersherum gedacht. Daher ist es rechtlich umstritten, ob die Banken überhaupt Negativzinsen verlangen können. Kunden können sich wehren.
Banken und Sparkassen arbeiten mit dem Geld ihrer Kunden. Dafür zahlen sie den Kunden Zinsen auf ihre Guthaben auf den Konten. So ist es vorgesehen. Doch in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen versuchen immer mehr Banken und Sparkassen, den Spieß umzudrehen und zahlen keine Zinsen mehr, sondern verlangen Verwahrentgelte, sprich Negativzinsen bzw. Strafzinsen oder erheben Gebühren auf ein normalerweise kostenloses Tagesgeldkonto. Nach einer Erhebung des Vergleichsportals „verivox“ haben mehr als 440 Banken Negativzinsen für Privatkunden veröffentlicht (Stand 10.03.2022).
Ursächlich dafür ist die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, die den Leitzins bei null Prozent belässt. Auch den Einlagenzins für Banken liegt unverändert bei minus 0,5 Prozent (Stand 11.03.2022). Immer mehr Banken geben die Negativzinsen daher direkt an ihre Kunden weiter. Zunächst waren davon nur vergleichsweise hohe Guthaben betroffen, doch die Grenze sinkt. Rechtlich ist dies jedoch fraglich, denn Zinsen muss nur zahlen, wer Schulden hat. Gerichte haben bereits entschieden, dass Negativzinsen unzulässig sind.
Verbraucherzentrale klagt gegen Negativzinsen
Der Bundesverband Verbraucherzentrale (vzbv) hat eine Reihe von Klagen gegen Banken und Sparkassen erhoben, die Negativzinsen erheben. Da Negativzinsen oder Strafzinsen schon rechtlich nicht zulässig sind, bezeichnen die Banken sie gerne als Verwahrentgelt. Heißt aber auch nichts anderes, als dass der Kunde für sein Guthaben bezahlen soll obwohl Zinsen eigentlich nur für Schulden fällig werden.
Einige Banken drohen sogar mit Kündigung, wenn die Kunden nicht bereit sind, ein Verwahrentgelt zu bezahlen.
Gerichte kippen Verwahrentgelte, sprich Negativzinsen
Die Verbraucherzentrale geht dagegen vor und hat erste verbraucherfreundliche Urteile erzielt. So hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 28.10.2021 entschieden, dass Banken für die Verwahrung von Einlagen auf Tagesgeld- und Girokonten keine Verwahrentgelte berechnen dürfen (Az.: 16 O 43/21). Die entsprechenden Klauseln der Sparda-Bank Berlin seien unzulässig und die zu Unrecht erhobenen Verwahrentgelte müssten an die Kunden zurückgezahlt werden. Der Einlagen-Zinssatz könne zwar auf null, aber niemals ins Minus rutschen, machte das LG Berlin deutlich.
Ähnlich hat auch das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 22.12.2021 entschieden (Az.: 12 O 34/21). Hierbei ging es um Verwahrentgelte, die die Volksbank Rhein-Lippe zu Unrecht erhoben hat.
Verbraucher können Negativzinsen zurückfordern
Wie die Urteile zeigen, haben Verbraucher gute Chancen, zu Unrecht erhobene Verwahrentgelte von den Banken und Sparkassen zurückzufordern. Wir vermitteln Ihnen gerne kompetente Ansprechpartner, die Sie bei der Durchsetzung ihrer Forderung unterstützen.
Negativzinsen der Commerzbank unzulässig
Die Commerzbank hat zu Unrecht Negativzinsen von ihren Kunden verlangt. Das hat das Landgericht Frankfurt mit Urteil vom 18. November 2022 entschieden (Az. 2-25 O 228/21). Das Gericht machte deutlich, dass die entsprechenden Klauseln der Commerzbank zu Negativzinsen auf Spareinlagen unzulässig sind.
Negativzinsen von der Bank zurückholen
Jahrelang hat die Europäische Zentralbank (EZB) eine Niedrigzinspolitik gefahren. Das führte so weit, dass die Banken für ihre Einlagen Strafzinsen zahlen mussten. Noch in diesem Jahr lag der Einlagenzins für die Banken bei minus 0,5 Prozent. Viele Banken haben sich nicht gescheut, diese Negativzinsen an ihre Kunden weiterzugeben und baten sie für ihre Guthaben zur Kasse. Aus mehreren Gründen ist fraglich, ob diese Negativzinsen überhaupt zulässig sind. „Ein Grund ist, dass die Banken die Einlagen abgehoben und Bargeld gehortet haben, so dass die Strafzinsen gar nicht angefallen sind.
Darlehensnehmer hat Anspruch auf Negativzinsen - OLG Hamburg 13 U 1/21
Negativzinsen können auch einen positiven Effekt für Bankkunden haben und zu einem Rückzahlungsanspruch führen. Das hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg mit Urteil vom 11. Mai 2022 entschieden (Az.: 13 U 1/21). Demnach muss die Bank einer Darlehensnehmerin rund 360.000 Euro erstatten, weil die vereinbarten Zinsgleitklauseln ins Negative gerutscht waren.
Unzulässige Negativzinsen bzw. Verwahrentgelte zurückfordern
Was Banken und Sparkassen Verwahrentgelte nennen, sind für ihre Kunden nichts anderes als Negativzinsen oder Strafzinsen. Nach einer Erhebung des Portals biallo.de verlangen inzwischen mehr als 550 Kreditinstitute solche Verwahrentgelte von ihren Privatkunden, bei Firmenkunden sind es sogar noch mehr (Stand 11.03.2022), und haben sich damit ein neues Geschäftsfeld erschlossen. Auffällig ist auch, dass häufig pauschal 0,5 % p.a. verlangt werden.
Bankkunden können sich gegen Negativzinsen wehren - Unzulässige Klauseln
Negativzinsen werden für immer mehr Bankkunden zur Realität. Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Verivox vom 28.02.2022 verlangen inzwischen mehr als 400 Banken Negativzinsen. Ob sie dazu berechtigt sind, ist rechtlich allerdings umstritten. So hat bspw. das Landgericht Berlin entschieden, dass Klauseln zu Negativzinsen unzulässig sind.