Wer durch Sportwetten im Internet Geld verloren hat, kann sich diese Verluste erstatten lassen. Möglich macht dies der bekannt gewordene Beschluss der Karlsruher Richter zu einer im Mai anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes, der die Zulässigkeit vieler Anbieter und deren Einvernehmbarkeit mit dem Glücksspielstaatsvertrag anzweifelt. Wer in den zehn Jahren bis 2021 Sportwettenverluste erlitten hat, kann diese zurückfordern. Davon betroffen sind auch die großen Anbieter Betano und Tipico. Für die Anbieter, insbesondere für EM-Sponsor Betano kommt die aktuelle Entwicklung zur Unzeit.
Der BGH bezweifelt die Zulässigkeit von Sportwettenanbietern wie Betano oder Tipico. Im Vorfeld einer anstehenden Entscheidung ist bereits durchgesickert, dass sich das Gericht auf Seiten der Nutzer positionieren wird.
Daraus ergeben sich Erstattungsmöglichkeiten. Wer im Internet durch Sportwetten viel Geld verloren hat, kann sich die Verluste unter Umständen zurückholen. Hilfe dazu gibt es bei den darauf spezialisierten Rechtsanwälten.
Bislang durften nur Spieler in Online-Casinos Hoffnungen auf eine Rückerstattung ihrer online erlittenen Schäden machen, insbesondere dann, wenn der Anbieter nicht über eine gültige Lizenz verfügte. – eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes schlägt für den Bereich “Sportwetten” in die gleiche Kerbe. Unter Umständen kann die Erstattung von Wettverluste durch den jeweiligen Sportwettenanbieter eingeklagt werden.
In einem aktuellen Verfahren bezweifelt der Bundesgerichtshof (BGH) die Zulässigkeit bestimmter Anbieter von Sportwetten. Besonders interessant: Der die Revision anstrebende und vor dem OLG Dresden unterlegene Anbieter Betano ist einer der Sponsoren der Fußball-Europameisterschaft. Wer hier online z.B. auf Fußballergebnisse gewettet und viel Geld verloren hat, kann sich die Verluste erstatten lassen, weil Betano offensichtlich nicht immer über eine gültige Lizenz zum Angebot von Sportwetten gehabt hat.
Der BGH verhandelt noch, das Urteil wird im Mai 2024 erwartet, aber schon jetzt ist durchgesickert, dass der oberste Gerichtshof glücklosen Zockern Möglichkeiten aufzeigen will, den Schaden erstattet zu bekommen. Das kann nicht nur in den tausenden aktuell schon laufenden Verfahren helfen, sondern wird auch dazu beitragen, dass eine größere Klagewelle losgetreten werden könnte.
Vor dem Hintergrund, dass der BGH offensichtlich fehlende Übereinkünfte mit dem Glücksspielstaatsvertrag erkennt, mag sich eine Zulässigkeitsdebatte auch auf andere Anbieter ausweiten. So hatte der Anbieter Tipico bereits vor einem Oberlandesgericht eine erhebliche Niederlage kassieren müssen. Experten vergleichen die sich nun bietende Situation mit den großen Verbraucherskandalen der Vergangenheit, z.B. mit dem Dieselskandal. Termin für die Verhandlung ist der 2. Mai 2024. Der BGH hatte in einem entsprechenden Beschluss schon auf seine Bedenken bezüglich der Zulässigkeit des Betano-Angebotes hingewiesen.
Der Glücksspielstaatsvertrag
Im Zentrum der juristischen Auseinandersetzung steht der sogenannte Glücksspielstaatsvertrag. Dieses verbindliche Regelwerk definiert ziemlich eindeutig, wer was darf und was nicht.
Damit regelt der Glücksspielstaatsvertrag auch die Zulässigkeit solcher Angebote und gibt den befassten Behörden die Werkzeuge in die Hand, um z.B. Lizenzen vergeben zu können.. Handelt ein Anbieter dem Vertrag widersprechend, dann sind die Einnahmen auf unzulässigem Weg entstanden und müssen zurückerstattet werden. Den Karlsruher Richtern war z.B. aufgestoßen, dass Höchsteinsätze je Spieler nicht reglementiert wurden. Im aktuellen Verfahren hatte ein Mann in 2,5 Monaten über 12.000 Euro verloren. Im Verfahren mit dem Aktenzeichen I ZR 88/23 geht es um die vollständige Rückerstattung der Einsätze entsprechend § 134 BGB. Demnach ist der Anbieter verpflichtet, Einsatze (oder Einnahmen) zu erstatten, weil er diese ohne rechtlichen Grund eingenommen hat.
Nach § 134 BGB ist demnach ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, anfechtbar. Gesetzliche Verbote können sich z.B. auf die Zulässigkeit oder das Vorhandensein einer Lizenz beziehen.
Der Kläger argumentiert, dass der Vertrag nichtig sei aufgrund der Verstöße des Anbieters gegen den Glücksspielstaatsvertrag. Der vor dem OLG Dresden schon unterlegene Anbieter kann die Revision noch zurückziehen, damit würde die Entscheidung dann rechtskräftig. Ein weiteres Verfahren (Az. I ZR 90/23) ging nicht in die Revision, weil sich die Parteien auf eine außergerichtliche Einigung verständigen könnten
Klagewelle droht
Ein Urteil könnte enorme Auswirkungen haben, zumal nicht nur aktuelle, sondern auch in der Vergangenheit eingefahrene Verluste geltend gemacht werden können. Die bislang mit entsprechenden Fällen befassten Anwälte sprechen von einer sehr hohen Erfolgsquote. Aus Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag kann man sich schlecht rausreden. Ist der Verstoß gesichert nachgewiesen, dann müssen die Wetteinsätze auch erstattet werden.
Urteile und Aktenzeichen
Bundesgerichtshof, Entscheidung steht aus - Az.:I ZR 88/23 - Beklagter Anbieter "Betano" soll 12.000 Euro zurückzahlen
Bundesgerichtshof, Revision zum Az. I ZR 90/23 wurde nach Einigung der Parteien zurückgezogen
OLG Karlsruhe vom 19. Dezember 2023 - "Tipico" muss über 134.000 Euro zurückzahlen - Hier einen Artikel dazu lesen
OLG Köln vom 17. November 2023 - Spieler fordert erfolgreich 180.000 Euro zurück (Az.: 19 U 123/22) - Hier einen Artikel dazu lesen
Und die Moral?
Spielschulden sind Ehrenschulden! Kann man so sehen, aber man darf auch nicht vergessen, dass Sportwetten ein enormes Geschäft sind mit Milliarden-Umsätzen. Die Verantwortlichen nehmen auch in Kauf, dass sich Spielsüchtige um Kopf und Kragen verschulden, zudem nutzen sie jede Grauzone, um unzulässige Vereinbarungen über die Zeit zu bringen. Die Anbieter wussten, dass sie keine Lizenz hatten und dass es Ärger geben könnte. Bis dahin sollte aber so viel Geld wie möglich fließen. Warum sich die UEFA seine Banden zur EM von Wett-Anbietern versilbern lässt, ist ohnehin eine sehr kontrovers geführte Diskussion. Die entsprechende UEFA.com-Webseite zum Thema Betano ist aktuell nicht aufrufbar.
Klage gegen Anbieter von Sportwetten - Kosten, Risiken und Chancen
Wir werden seit dem Bekanntwerden des denkwürdigen Beschlusses des Bundesgerichtshofes zum Verfahren ZR 88/23 von vielen Personen angeschrieben, die sich anwaltliche Beratung und Begleitung zu den juristischen Möglichkeiten zur Rückforderung verlorener Wetteinsätze wünschen. Es werden Anbieter wie Tipico oder Betano genannt. Die Anfragen drehen sich immer um nachfolgend erörterte Punkte: Zum einen geht es natürlich um die Frage: Habe ich überhaupt einen durchsetzbaren Anspruch auf Rückforderung? Kann dies im Ausgangspunkt bejaht werden, dann rücken Beweisfragen in den Fokus.
Erstattung von Sportwettenverlusten wird möglich
Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes macht zahllosen Teilnehmern an Online-Sportwetten Hoffnung auf die Erstattung Ihrer Verluste. Umständen kann die Erstattung von Wettverluste durch den jeweiligen Sportwettenanbieter eingeklagt werden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) zweifelt an der Zulässigkeit bestimmter Anbieter von Sportwetten, darunter auch der EM-Sponsor Betano, gegen den sich das aktuelle Verfahren um die Rückerstattung von 12.000 Euro richtet.
Auch OLG Köln sieht Erstattungsanspruch von Verlusten durch Sportwetten
Mehr als 180.000 Euro hatte ein Spieler bei Sportwetten im Internet verzockt. Nach einem Urteil des OLG Köln vom 17. November 2023 muss die Anbieterin der Sportwetten ihm den Verlust erstatten, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Genehmigung verfügte, um Online-Sportwetten in Deutschland anbieten zu dürfen (Az.: 19 U 123/22).
Online-Sportwetten - Spieler erhält Verluste zurück
Fast 134.000 Euro hatte ein Spieler bei Online-Sportwetten verzockt. Nun kann er aufatmen. Das OLG Karlsruhe hat mit Urteil vom 19. Dezember 2023 entschieden, dass die Veranstalterin der Sportwetten den Verlust vollständig ersetzen muss, da sie im streitgegenständlichen Zeitraum nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, um in Deutschland Online-Sportwetten anzubieten zu dürfen (Az.: 19 U 48/23).