Die Bankenmetropole Frankfurt ist reich gesegnet mit Fachanwälten für Bankrecht - bzw. für Bank- und Bapitalmarktrecht - so der offizielle Fachanwaltstitel. Das Rechtsgebiet ist streng geteilt: Auf der einen Seite die Fachanwälte, die Banken gegen ihre Kunden vertreten, auf der anderen Seite Verbraucher- und Anlegerschutz-Anwälte, die Kunden von Banken juristische Hilfe, Beratung und Begleitung. An dieser Stelle möchten wir Christian Heitmann vorstellen, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht in Frankfurt.
Rechtsanwalt Christian Heitmann ist am Standort Frankfurt Partner der Kanzlei PR Law und Herausgeber das Schadenersatz-Portals www.rechtsmeister.de. Als Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht ist er auf der Verbraucherseite fokussiert auf die große Bandbreite an Streitfällen, die sich zwischen Bank und Kunde auftun können.
Expertise Bankrecht und Kapitalanlagerecht
Die Anforderungen an ein ohnehin schon sehr komplexes Rechtsgebiet stiegen: Corona und der Ukraine-Krieg stellen alles auf den Kopf und natürlich auch das Bankwesen und den Kapitalmarkt. Es ist bedingt durch die Klimakrise und weitere geopolitische Erschütterungen davon auszugehen, dass die Stabilität der Markt nicht mehr wie gewohnt gegeben ist. Da im Wirtschaftsleben der kapitän meistens als erster das Schiff verlässt ist davon auszugehen, dass die aktuellen krisen auch weitestgehend auf den Schultern von Verbrauchern und kleineren Kapitalanlegern ausgetragen wird. Um das möglichst gerecht abzufedern braucht es Verbraucheranwälte, die im profitorientierten Bank- und Kapitalmarktrecht auf der richtigen Seite stehen. Wir empfehlen die Kanzleien aus dem Verbund www.kapitalschutz.de und für Frankfurt Fachanwalt Christian Heitmann
Im Bankrecht steht die Vorfälligkeit im Fokus
Schon seit Jahren währt der Streit zwischen Vherbrauchern und Bank über die teils horrenden Vorfälligkeitsentschädigungen, die Verbraucher bei einem vorzeitigen Ausstieg aus einer Immobilienfinanzierung zu leisten haben. Insbesondere bei noch mittelfristig laufenden Verträgen lohnt es sich da in den seltensten Fällen, auf neue Finanzierungen zu setzen. Dazu Christian Heitmann: "In vielen Fällen ist die Berechnung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur unzulässig, sondern oft auch fehlerhaft. Es lohnt sich also auf jeden Fall, eine kostenlose Vertragsprüfung durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bankrecht durchführen zu lassen!"
Falschberechnungen von Zinsen
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat aktuell insgesamt drei Musterfeststellungsklagen wegen fehlerhafter Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen eingereicht. Den Vorwürfen der Verbraucherschützer richten sich beispielhaft gegen Kreditinstitute der Sparkassen-Familie, im einzelnen gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland, dieSparkasse Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal. Die Klageeinreichung kurz vor dem Jahreswechsel ist vom Termin her entscheidend, um in vielen Fällen anstehende Verjährungen rechtswirksam zu hemmen.