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Kreditkartenmissbrauch

Schäden durch gestohlene Karten und Kartendaten

Unter Kreditkartenmissbrauch versteht man die vom Eigentümer nicht genehmigte Nutzung einer fremden Kreditkarte zum Zweck des Geldabhebens oder der Bezahlung von Leistungen und Produkten. Die Folgen von Kreditkartenmissbrauch sind in aller Regel gut versichert, solange der Kartenverlust oder die Weitergabe von Kartendaten nicht absichtlich oder grob fahrlässig erfolgte. Streitigkeiten auf der juristischen Ebene befassen sich oft mit der Definition von "Fahrlässigkeit". Zunehmend spielt das Thema auch in den Bereich Online-Banking-Betrug hinein.

Hohe Schäden durch Kreditkartenmissbrauch

Der in Deutschland durch Kreditkartenmissbrauch und nicht legitimierte Nutzung von ausgespähten Kreditkartendaten entstehende Schaden kann kaum bemessen werden, da es eine ungemein hohe Dunkelziffer gibt. Besitzer gestohlener Karten und durch die Nutzung von Kartendaten durch Dritte angerichtete Schäden sind nicht nur für die Opfer ein Problem, sondern mehr und mehr für die Anbieter der Kreditkarte. Betrugs- und Diebstahlsopfer können sich an diese Zahlungsdienstleister wenden. Diese sind nach BGB verpflichtet sind, den Schaden einzugrenzen, solange der Kartenverlust und/oder das Veröffentlichen von Daten nicht grob fahrlässig erfolgte und den Opfern keine Absicht zur Last gelegt werden kann.

Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister lassen sich durchsetzen, weil das Bürgerliche Gesetzbuch ganz klar die Verantwortlichkeit dafür den ausstellenden Banken oder Zahlungsdienstleistern wie Visa oder Paypal zuschreibt.

Verfügungen, die nicht vom Karteninhaber autorisiert wurden, müssen in Form einer Wiedergutschrift ausgeglichen werden nach § 675 u Satz 2 BGB. Anspruchsgegner ist  das die Karte herausgebende Kreditinstitut.

Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Saleo  Rechtsanwälte in Bad Nauheim: "Streitig wird dann regelmäßig die Frage einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden und eines daraus folgenden Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Kunden!" Nicht immer kann der Anspruch ohne Probleme durchgesetzt werden, in strittigen Fällen sollten betroffene Opfer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen.

Kreditkartenmissbrauch: Banken haften

#Kriminelle haben es immer häufiger auf Kreditkarten und Debitkarten abgesehen. Wer den Diebstahl seiner Kreditkarte bemerkt, sollte die Karte umgehend sperren lassen. Erste Abbuchungen von ihrem Konto haben die Diebe dann allerdings meistens schon vorgenommen. Bundesweit ist der Schaden durch Kreditkartenmissbrauch enorm. Die gute Nachricht für die Opfer ist, dass grundsätzlich die Bank in der Haftung steht und die Kunden selbst gemäß § 675v BGB  nur bis maximal 50 Euro haften. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Karteninhaber grob fahrlässig gehandelt und seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit der Kreditkarte verletzt hat.

Laut Bundeskriminalamt sind in Deutschland schätzungsweise mehr als 130 Millionen Zahlungskarten (Kreditkarten und Debitkarten) in Gebrauch. Da es auch bei Zahlungskarten keine hundertprozentige Sicherheit gibt, sind sie für Betrüger ein interessantes und lukratives Betätigungsfeld. Dabei erweisen sich die Kriminellen als sehr einfallsreich, wenn es darum geht, an die sensiblen Daten heranzukommen. Neben Diebstahl der Karte zählen auch das sog. Phishing oder das Skimming zu den beliebten Methoden.

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Diebstahl von EC-Karte oder Debit-Karte

Der einfache Diebstahl der Zahlungskarte zählt nach wie vor zu den Klassikern. Bei alltäglichen Situationen wie z.B. beim Einkaufen im Supermarkt, nutzen die Diebe einen unaufmerksamen Moment und stehlen Portemonnaie und Zahlungskarte. Da nicht für jeden Zahlungsvorgang die Eingabe der Geheimzahl erforderlich ist, können die Diebe die gestohlene Kreditkarte sofort nutzen. Daher gilt es, Portemonnaie und Karte nicht aus den Augen zu lassen und die Karte umgehend sperren zu lassen, sobald der Diebstahl bemerkt ist.

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Aktuelles zum Thema „Kreditkartenmissbrauch“.

Unsere Experten veröffentlichen regelmäßig zum Thema „Kreditkartenmissbrauch“. Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Artikel direkt Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Postbank erstattet Skimming-Schaden

04.01.2024 | Hafencity Kanzlei Fabian Fritsch

Ein Mandat der Hamburger Kanzlei Fritsch hatte eine unzulässige und betrügerische Geldabhebung gemeldet und von der Postbank die Erstattung des Schadens in Höhe des an einem Geldautomaten vorgenommen Geldentnahme gefordert. Da im Verfahren erhebliche Anwalts- und Verfahrenskosten aufgelaufen waren, wurden auch diese gegen die Postbank geltend gemacht.

Kreditkarte beantragen: Was sind die Voraussetzungen und wie lange dauert es

18.04.2023 | Chaima Louati - Erbrecht

Finanzexperten prophezeien bereits seit einiger Zeit den Untergang des Bargeldes. Der Grund dafür ist, dass immer mehr Verbraucher bargeldlose Zahlungen präferieren, beispielsweise mit einer Kreditkarte.

Doch wie lange dauert ein Kreditkartenantrag eigentlich und welche Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt werden? Der folgende Beitrag erklärt es.

VR Bank muss Schaden nach Phishing-Angriff erstatten

22.02.2023 | Saleo Rechtsanwälte

Glück gehabt oder Recht bekommen? Einem Kunden der VR Bank wurde das Konto abgeräumt nach einem Phishing-Angriff. Die Bank wurde verurteilt, den Schaden zu erstatten, weil auffällige und eindeutige Betrugsmuster nicht erkannt wurden.

Kreditkartenbetrug durch „Ebay Kleinanzeigen Lieferservice“

13.10.2022 | Chaima Louati - Erbrecht

Der von Ebay Kleinanzeigen bereit gestellte Service „Sicher bezahlen“ sollte den Schutz von Käufern und Verkäufern erhöhen. Schnell fanden Kriminelle jedoch einen Weg, den Service zu fingieren, um an die Kreditkarteninformation der Verkäufer zu gelangen. Dazu schlagen die Betrüger einen Ebay Kleinanzeigen Lieferservice vor, der diese Information angeblich bräuchte.

Dieser Lieferservice wird jedoch gar nicht von Ebay Kleinanzeigen angeboten.

Phishing nimmt kein Ende - Verbraucherzentrale warnt

24.08.2022 | Saleo Rechtsanwälte

Die Verbraucherzentrale informiert unter Ihrer Seite Phishing Radar laufend über aktuellen Phishing Attacken auf Kontoinhaber verschiedener Kreditinstitute. Aktuell wird über Phishing Attacken auf das BestSign Verfahren der Postbank berichtet, ebenso wie Attacken auf DKB und Sparkassen. Kunden werden hier zu vermeintlich erforderlichen Aktualisierungen aufgefordert, in deren Rahmen dann Daten der Kunden abgefischt werden.

Kreditkartenmissbrauch nach Einbruch

Kreditkartenmissbrauch nach Einbruch

Oft werden Kreditkarten auch nach Einbrüchen Beute von Betrügern. In solchen Fällen ist es beliebte Vermeidungsstrategie der Banken auf die unsachgemäße Verwahrung der Karte hinzuweisen. Wenn die Karte alllerding in einer abgeschlossenen Wohnung gestohlen wurde, entsteht eine Pflicht der Banken, Schäden zu regulieren, auch wenn diese vermuten, dass die Pins der Karten unzulässigerweise ebenfalls in der Wohnung vorgefunden wurden.

Datenleck und Datendiebstahl

Immer wieder kommt es auch zu Datenlecks bei Online-Händlern oder anderen Unternehmen, bei denen der Kunde Bankdaten hinterlassen hat. Hacker stehlen die Kundendaten, verkaufen sie weiter und es kann so zu Angriffen auf Ihr Konto kommen.

Kreditkartenbetrug mittels eBay

Auch der Kreditkartenbetrug mittels eBay-Kleinanzeigen nimmt zu. Dabei nehmen die Betrüger häufig über Whatsapp Kontakt zu dem Verkäufer auf und bieten eine Überweisung auf die Kreditkarte des Verkäufers an. Dazu sei es notwendig, dass dieser sich auf einer eBay-Seite registriere. Mit einem Link wird der nichtsahnende Verkäufer dann auf eine täuschend echt wirkende, aber gefälschte eBay-Seite geführt und dann aufgefordert seine Daten einzugeben. Die Daten werden dann von den Tätern abgegriffen und missbraucht.

Die Kriminellen haben noch weitere Methoden entwickelt, um an die Bankdaten ihrer Opfer zu gelangen. Dazu gehören u.a. falsche Paketankündigen oder auch das heimliche Kopieren der Kreditkarte beispielsweise beim Bezahlen im Restaurant.

Sie möchten sofort einen Kontakt? 0800 000 1961

Haftung beim Kreditkartenmissbrauch

Sobald der Kreditkartenbetrug bemerkt wurde, gilt es als erste Maßnahme die Zahlungskarte zu sperren. Das kann durch einen Anruf bei der Bank oder dem bundeseinheitlichen Sperrnotruf unter der Rufnummer 116 116 geschehen. Anschließend sollte Anzeige erstattet werden.

Beruhigend für den Verbraucher ist, dass die Bank beim Zahlungskartenmissbrauch gemäß § 675v BGB in der Haftung steht und den Schaden ausgleichen muss. Der Karteninhaber steht maximal mit 50 Euro in der Haftung und das auch nur bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung. Für Schäden, die nach der Verlustmeldung entstanden sind, haftet immer die Bank.

Die Bank muss jedoch nicht für den Schaden aufkommen, wenn sie dem Karteninhaber grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. Das wird von den Banken regelmäßig versucht. Sie werfen dem Karteninhaber vor, dass er seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit der Karte oder bei der Aufbewahrung der Geheimzahl verletzt habe. Dabei berufen sich die Banken häufig auf den sog. Anscheinsbeweis. Sie argumentieren, dass die Sicherheitssysteme faktisch unüberwindbar seien und daher von einer groben Fahrlässigkeit des Kunden auszugehen sei.

Grobe Fahrlässigkeit kann z.B. angenommen werden, wenn der Inhaber seine PIN-Nummer auf der Karte notiert oder sie zusammen mit der Karte aufbewahrt oder anderen Personen mitgeteilt hat.

Der Anscheinsbeweis kommt daher in Fällen zum Tragen, in denen der Missbrauch unter Verwendung der Originalkarte mittels Erkennung des EMV Chips und der Original-PIN geschehen ist. Dann muss der Kunde darlegen, dass er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

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Schadenersatzanspruch oder nicht?

Ob ein Schadenersatzanspruch gegen die Bank besteht, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Unsere Experten sind fachanwälte für Bank und Kapitalmarktrecht und erfahren in der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.

Wir unterstützen Sie außerdem bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Täter. Häufig ist es zwar schwierig an sie heranzukommen, unmöglich ist es jedoch nicht.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und ihr Geld zurückzuholen.

Kontaktieren Sie uns für ein Telefongespräch: Jetzt Rückruf anfordern

Unsere Anwalt-Empfehlung: Sebastian Koch / SALEO Rechtsanwälte

 

Sebastian Koch
Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

 

Rechtsanwalt Sebastian Koch ist Rechtsanwalt und Partner bei SALEO Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Bad Nauheim. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist er fokussiert auf Verbraucherrecht in Bezug auf Kreditkartenmissbrauch und Onlinebanking-Betrug.

 

 

Häufig gestellte Fragen

Wie lautet die Nummer für die Kreditkartensperrung?

Der Sperrnotruf ist unter 116 116 bundesweit zu erreichen. Diese Servicenummer ist kostenlos und steht rund um die Uhr -auch an Feiertagen und am Wochenende - zur Verfügung