Unter Kreditkartenmissbrauch versteht man die vom Eigentümer nicht genehmigte Nutzung einer fremden Kreditkarte zum Zweck des Geldabhebens oder der Bezahlung von Leistungen und Produkten. Die Folgen von Kreditkartenmissbrauch sind in aller Regel gut versichert, solange der Kartenverlust oder die Weitergabe von Kartendaten nicht absichtlich oder grob fahrlässig erfolgte. Streitigkeiten auf der juristischen Ebene befassen sich oft mit der Definition von "Fahrlässigkeit". Zunehmend spielt das Thema auch in den Bereich Online-Banking-Betrug hinein.
Inhaltsangabe:
- Aktuelle Beiträge zum Thema Kreditkartenmissbrauch
- Schadenersatzansprüche nach Kreditkartenmissbrauch
- Diebstahl von Kreditkarten
- Fishing & Pishing
- Wer haftet nach Kreditkartenmissbrauch?
- Kreditkartenmissbrauch nach Datenlecks
- Kontaktformular
- Rechtsanwalt Sebastian Koch
- Aktuelle Betrugsmasche auf ebay.kleinanzeigen.de
Hohe Schäden durch Kreditkartenmissbrauch
Der in Deutschland durch Kreditkartenmissbrauch und nicht legitimierte Nutzung von ausgespähten Kreditkartendaten entstehende Schaden kann kaum bemessen werden, da es eine ungemein hohe Dunkelziffer gibt. Besitzer gestohlener Karten und durch die Nutzung von Kartendaten durch Dritte angerichtete Schäden sind nicht nur für die Opfer ein Problem, sondern mehr und mehr für die Anbieter der Kreditkarte. Betrugs- und Diebstahlsopfer können sich an diese Zahlungsdienstleister wenden. Diese sind nach BGB verpflichtet sind, den Schaden einzugrenzen, solange der Kartenverlust und/oder das Veröffentlichen von Daten nicht grob fahrlässig erfolgte und den Opfern keine Absicht zur Last gelegt werden kann.
Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister lassen sich durchsetzen, weil das Bürgerliche Gesetzbuch ganz klar die Verantwortlichkeit dafür den ausstellenden Banken oder Zahlungsdienstleistern wie Visa oder Paypal zuschreibt.
Verfügungen, die nicht vom Karteninhaber autorisiert wurden, müssen in Form einer Wiedergutschrift ausgeglichen werden nach § 675 u Satz 2 BGB. Anspruchsgegner ist das die Karte herausgebende Kreditinstitut.
Rechtsanwalt Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner bei Saleo Rechtsanwälte in Bad Nauheim: "Streitig wird dann regelmäßig die Frage einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kunden und eines daraus folgenden Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters gegen den Kunden!" Nicht immer kann der Anspruch ohne Probleme durchgesetzt werden, in strittigen Fällen sollten betroffene Opfer einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hinzuziehen.
Kreditkartenmissbrauch: Banken haften
#Kriminelle haben es immer häufiger auf Kreditkarten und Debitkarten abgesehen. Wer den Diebstahl seiner Kreditkarte bemerkt, sollte die Karte umgehend sperren lassen. Erste Abbuchungen von ihrem Konto haben die Diebe dann allerdings meistens schon vorgenommen. Bundesweit ist der Schaden durch Kreditkartenmissbrauch enorm. Die gute Nachricht für die Opfer ist, dass grundsätzlich die Bank in der Haftung steht und die Kunden selbst gemäß § 675v BGB nur bis maximal 50 Euro haften. Etwas anderes gilt jedoch, wenn der Karteninhaber grob fahrlässig gehandelt und seine Sorgfaltspflichten im Umgang mit der Kreditkarte verletzt hat.
Laut Bundeskriminalamt sind in Deutschland schätzungsweise mehr als 130 Millionen Zahlungskarten (Kreditkarten und Debitkarten) in Gebrauch. Da es auch bei Zahlungskarten keine hundertprozentige Sicherheit gibt, sind sie für Betrüger ein interessantes und lukratives Betätigungsfeld. Dabei erweisen sich die Kriminellen als sehr einfallsreich, wenn es darum geht, an die sensiblen Daten heranzukommen. Neben Diebstahl der Karte zählen auch das sog. Phishing oder das Skimming zu den beliebten Methoden.
Diebstahl von EC-Karte oder Debit-Karte
Der einfache Diebstahl der Zahlungskarte zählt nach wie vor zu den Klassikern. Bei alltäglichen Situationen wie z.B. beim Einkaufen im Supermarkt, nutzen die Diebe einen unaufmerksamen Moment und stehlen Portemonnaie und Zahlungskarte. Da nicht für jeden Zahlungsvorgang die Eingabe der Geheimzahl erforderlich ist, können die Diebe die gestohlene Kreditkarte sofort nutzen. Daher gilt es, Portemonnaie und Karte nicht aus den Augen zu lassen und die Karte umgehend sperren zu lassen, sobald der Diebstahl bemerkt ist.
Fishing & Phishing
Verbreitet ist auch das sog. Phishing. Dabei werden täuschend echt aussehende E-Mails verschickt und die Empfänger aufgefordert, einen Link anzuklicken. Über den Link werden sie zu einer gefälschten Webseite geleitet. Dort sollen sie unter einem Vorwand sensible Bankdaten wie die Kreditkartennummer eingeben. Möglich ist auch, dass sich so Trojaner in Ihren Computer einnisten und Daten ausspähen.
Skimming
Beim Skimming werden die Zahlungskarten durch manipulierte Lesegeräte an Geldautomaten und anderen Terminals ausgelesen und vom Magnetstreifen auf eine gefälschte Karte kopiert. Häufig verbunden ist dieses Skimming mit dem Ausspähen der PIN-Nummer am Geldautomat. Mit den kopierten Daten auf die gefälschte Karte und der PIN könne die Kriminellen dann das Konto plündern, ohne dass der Kontoinhaber davon zunächst etwas ahnt. Die unrechtmäßigen Auszahlungen werden oft erst mit dem Blick auf den Kontoauszug deutlich.
Postbank erstattet Skimming-Schaden
Ein Mandat der Hamburger Kanzlei Fritsch hatte eine unzulässige und betrügerische Geldabhebung gemeldet und von der Postbank die Erstattung des Schadens in Höhe des an einem Geldautomaten vorgenommen Geldentnahme gefordert. Da im Verfahren erhebliche Anwalts- und Verfahrenskosten aufgelaufen waren, wurden auch diese gegen die Postbank geltend gemacht.
Kreditkarte beantragen: Was sind die Voraussetzungen und wie lange dauert es
Finanzexperten prophezeien bereits seit einiger Zeit den Untergang des Bargeldes. Der Grund dafür ist, dass immer mehr Verbraucher bargeldlose Zahlungen präferieren, beispielsweise mit einer Kreditkarte.
Doch wie lange dauert ein Kreditkartenantrag eigentlich und welche Voraussetzungen müssen für eine Bewilligung erfüllt werden? Der folgende Beitrag erklärt es.
VR Bank muss Schaden nach Phishing-Angriff erstatten
Glück gehabt oder Recht bekommen? Einem Kunden der VR Bank wurde das Konto abgeräumt nach einem Phishing-Angriff. Die Bank wurde verurteilt, den Schaden zu erstatten, weil auffällige und eindeutige Betrugsmuster nicht erkannt wurden.
Kreditkartenbetrug durch „Ebay Kleinanzeigen Lieferservice“
Der von Ebay Kleinanzeigen bereit gestellte Service „Sicher bezahlen“ sollte den Schutz von Käufern und Verkäufern erhöhen. Schnell fanden Kriminelle jedoch einen Weg, den Service zu fingieren, um an die Kreditkarteninformation der Verkäufer zu gelangen. Dazu schlagen die Betrüger einen Ebay Kleinanzeigen Lieferservice vor, der diese Information angeblich bräuchte.
Dieser Lieferservice wird jedoch gar nicht von Ebay Kleinanzeigen angeboten.
Vorsicht ebay Kleinanzeigen: Gauner greifen Kreditkartendaten ab
Aktuell locken Betrüger gutgläubige Nutzer des Marktes "ebay.kleinanzeigen.de" auf eine gefälschte Login-Seite. Hier sollten auf keinen Fall Kartendaten eingegeben werden um Kreditkartenmissbrauch zu vermeiden.
Phishing nimmt kein Ende - Verbraucherzentrale warnt
Die Verbraucherzentrale informiert unter Ihrer Seite Phishing Radar laufend über aktuellen Phishing Attacken auf Kontoinhaber verschiedener Kreditinstitute. Aktuell wird über Phishing Attacken auf das BestSign Verfahren der Postbank berichtet, ebenso wie Attacken auf DKB und Sparkassen. Kunden werden hier zu vermeintlich erforderlichen Aktualisierungen aufgefordert, in deren Rahmen dann Daten der Kunden abgefischt werden.
Kreditkartenmissbrauch mit ergaunerten TANs - wer zahlt den Schaden?
Immer mehr Menschen werden - auch online - Opfer von Kriminellen, die sich auf Kreditkartenmissbrauch spezialisiert haben.