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Deutsche Lichtmiete - Insolvenz

Insolvenz eines als nachhaltig empfohlenen Investments

Die Deutsche Lichtmiete - das einstige Vorzeigeunternehmen für nachhaltiges Investment - ist pleite und hat Ende 2021 Insolvenz angemeldet. Für die Anleger bedeutet das, dass sie den Verlust ihres investierten Geldes befürchten müssen. Rund 5.000 Anleger sollen bis zu 200 Millionen Euro über Direktinvestments und vier Anleihen investiert haben. Finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Deutsche Lichtmiete auf dieser Seite.

Die Fakten zu "Deutsche Lichtmiete Insolvenz":

Die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete bietet energieeffiziente Beleuchtungslösungen für Unternehmen an. Zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells sammelte sie Geld bei Anlegern ein. Neben Direktinvestments emittierte das Unternehmen die Inhaberschuldverschreibungen
•    Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022
•    Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023
•    Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025
•    Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027.

Die Anleihen sind mit jährlichen Zinskupons zwischen 5,25 und 5,75 Prozent versehen und stehen zwischen Anfang 2023 und 2027 zur Rückzahlung an.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ließ am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume wegen Betrugsverdacht durchsuchen. Obwohl Unternehmensverantwortliche bereits erkannt haben sollen, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist und die Einnahmen nicht ausreichten, um Forderungen der Anleger zu finanzieren, seien noch die Anleihen emittiert und mehr als 100 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt worden. Im Zuge der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft offenbar auch Unternehmenskonten eingefroren.

Am 30. Dezember 2021 stellte die Deutsche Lichtmiete schließlich Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Oldenburg hat am 5. Januar 2022 vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind
•    Deutsche Lichtmiete AG (Az. 69 IN 30/21)
•    Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Az. 16 IN 49/21)
•    Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 48/21)

Am 12. Januar 2022 hat das Amtsgericht Oldenburg auch über die Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft  das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 33 IN 1/22).

 
Am 6. Januar 2022 teilten die drei Direkt-Investitionsgesellschaften mit, dass ihnen die Zahlungsunfähig droht und die Zahlung der Zinsen und / oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge fraglich ist. Betroffen sind folgende Vermögensanlagen.

Deutsche Lichtmiete Direktinvestitionsgesellschaft mbH:
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Deutsche Lichtmiete 2. Direktinvestitionsgesellschaft mbH:
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Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH:
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Wenig später, am 10. Januar 2022, hat das AG Oldenburg auch über die Direktinvestitionsgesellschaften die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind:

  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 63 IN 2/22)
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 1/22)
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 1/22)

Damit ist klar, dass auch die Anleger der Direktinvestments mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.

 

Insolvenzverfahren regulär eröffnet

Am 1. Mai 2022 hat das Amtsgericht Oldenburg die Insolvenzverfahren über die

  • Deutsche Lichtmiete AG (Az.: 69 IN 7/72)
  • Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 14/22)
  • Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft (Az.: 33 IN 15/22)

regulär eröffnet. Anlger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.

Schon im April 2022 wurden die Insolvenzverfahren über weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe offiziell eröffnet. Betroffen ind:

  • DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 18/22)
  • DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 11/22)
  • DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 12/22)
  • DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 8/22)
  • DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 18/22)
  • DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 17/22)
  • DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 10/22)
  • DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 16/22)
  • DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 16/22)

 

Deutsche Lichtmiete - vom Vorzeigeprojekt zur Insolvenz

Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe mit Sitz in Oldenburg bezeichnet sich selbst als die Nummer Eins für "Light as a Service" (LaaS) in Europa. Spezialisiert auf die Herstellung und Vermietung hochwertiger, energie- und kosteneffizienter LED-Beleuchtung, entwickelt die Deutsche Lichtmiete mit über 100 Mitarbeitern an acht Standorten zukunftsweisende Lösungen für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Kommunen, Pflegeheime und Kliniken. Das gut vermittelbare Konzept hat das Unternehmen zu einem der Vorzeige-Projekte im Norden Deutschlands gemacht. Seit 2018 hat sich das Unternehmen durch die Möglichkeit zu Direktinvestments und Inhaberschuldverschreibungen kapitalisiert. Grundsätzlich ist dazu nichts negatives zu sagen, allerdings hatte test.de schon 2018 vor den Gefahren von Direktinvestments gewarnt.

Wer hat DLM-Produkte gekauft?

Anlagen der Deutschen Lichtmiete gehören ebenso wie die Finanzprodukte weiterer Grüner Investments wie UDI oder Green City zu den sogenannten Nachhaltigkeitsanleihen und Direktinvestments, bei denen umweltbewusste Anleger ihr Kapital in der Hoffnung angelegt haben, dass wirklich ökologisch Sinnvolles mit ihrem Geld angestellt wird.

Frühe Warnungen verhallten ungehört

Problem ist nicht die Qualität der Idee, sondern der Mensch, der dahintersteckt. Insbesondere Direktinvestments vertrauen darauf, dass der Emittent sein Versprechen hält und mit der Einlage anlage- und objektgerecht umgeht. Tut er das nicht, dann wird sich die Einlage während der Laufzeit nicht entsprechend entwickeln und das Geld wird in die privaten Taschen der Emittenten umgeleitet. Damit das möglichst lange funktioniert, werden mit einem Teil der frischen Anlagen ältere Ansprüche bedient. So etwas nennt  man dann Schneeball-System.

Staatsanwaltschaft Oldenburg durchsucht Geschäftsräume

In der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 9.12.2021 heißt es in Sachen Deutsche Lichtmiete"

"Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen - führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt. Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.

Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.

Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden gestern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt."

Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Betrug gegen Vorstandschef und Firmengründer Alexander Hahn sowie drei weiteren Führungskräfte.

Zwangsläufig insolvent

Bei der Deutschen Lichtmiete richtete sich der Anfangsverdacht daher auch nicht gegen das Unternehmen selbst, sondern vor allem gegen vier Mitarbeiter. Gleichwohl wurden am 8. Dezember 2021 sämtliche Konten des Unternehmens eingefroren. Zwangsläufige Folge: Ein Unternehmen ohne funktionierende Bankverbindung ist zwangsläufig innerhalb weniger Tage zahlungsunfähig.

Das Unternehmen hat Anleihen herausgegeben, sogenannte Inhaberschuldverschreibungen, die an der Börse gehandelt werden und Direktinvestments in Produkte der Deutschen Lichtmiete. Anleger müssen mit einem Totalverlust rechnen, denn bei realistischer Bewertung wird es für diese Kapitalmarktprodukte keinen Markt mehr geben. Fraglich bei den Direktinvestments ist auch, ob es die angeblich vorhandenen Werte überhaupt Eigentum der Anleger sind,

Treuhanddepot GmbH

Nach einer zusätzlichen Anordung durch das zuständige Insolvenzgericht AG Oldenburg darf die THD Treuhanddepot GmbH die Mieten, die ihr zur Sicherheit abgetreten worden sind, nicht weiter einziehen. Wörtlich heißt es im Beschluss des AG Oldenburg vom 25.01.2022: 

"33 IN 48/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 206334), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist zusätzlich zu der am 05.01.2022 erfolgten Anordnung angeordnet worden, dass Mietforderungen der Antragstellerin, sollten sie zur Sicherheit an die THD Treuhanddepot GmbH, Lisa-Keßler-Straße 65, 28355 Bremen abgetreten worden sein und dementsprechend im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 InsO erfasst werden, nicht von der THD Treuhanddepot GmbH eingezogen werden dürfen. Die Einziehung darf nur von dem vorläufigen Insolvenzverwalter auf ein von der künftigen Insolvenzmasse unterscheidbares offenes Treuhandkonto erfolgen."

Verkaufsoptionen und Höhe der Insolvenzquote

Es wurde bekannt, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung offensichtlich einen Verkaufsprozess angestoßen haben, um einen Fortbestand von Unternehmensbestandteilen zu ermöglichen. Es soll also auf jeden Fall ein Investor gefunden werden, um so eine hohe Quote für die Insolvenzgläubiger zu erreichen. Die von einigen Anwälten recht vorschnell in den Raum gestellte Quote von möglicherweise 20 % ist ohne erheblichen Mittelzufluss durch Investoren nach den aktuellen Erkenntnissen nicht zu erreichen. Anleger sollten sich hier nicht allzugroße Hoffnungen machen.

test.de warnte schon 2018

Die Stiftung Warentest warnte schon 2018 vor Direktinvestments bei der Deutschen Lichtmiete, auch mit verweisen auf den Vertrieb der Anlagen über Finanzberater. Von 2012 bis 2018 hat die Deutsche Lichtmiete 46 Angebote für Direktenvestments platziert.

Rund 1 800 Anleger hatten bis dahin 55 Millionen Euro investiert. Aus den Prognosen errechnen sich zwischen 5,1 und 5,7 Prozent Rendite pro Jahr nach der bei unternehmerischen Investitionen üblichen Internen-Zinsfuß-Methode. Da Mieten und Rück­kauf­preis fest­stehen, können Anleger nicht mehr verdienen, wohl aber weniger, wenn Zahlungen ausbleiben. Hier wird also im Kern auf Risiko gehandelt: Es kann nicht besser werden, aber das Risiko ist nicht wegzureden.

test.de: "Die Leuchten gehen durch mehrere Firmen der DLM-Gruppe: Von der Herstel­lerin über eine Zwischenhänd­lerin an die Emitten­tin. Die Gruppe erzielt laut Verkaufs­prospekt „handels­übliche Zwischengewinne“, ohne die Höhe zu nennen. Anleger können den Kauf­preis daher schwer beur­teilen. „Die Preise liegen auf dem Niveau von Premium-Mitbewerbern“, teilt die Deutsche Licht­miete dazu mit. Die Miet­verträge mit den Industrie­kunden schließt eine weitere DLM-Gesell­schaft ab. Die Emitten­tin bekommt monatlich 1,9 Prozent des Kauf­preises an Miete und gibt 1,14 bis 1,18 Prozent an die Anleger weiter. Aus der Differenz finanziert sie nach einigen Jahren den Rück­kauf der Leuchten." Das Konstrukt ist sehr kompliziert, sodass Anlegern bis zum Schluss nichts anderes Übrig blieb, als gute Mine zum schlchten Spiel zu machen.

Deutsche Lichtmiete zieht Insolvenzträge zurück - 50 Millionen Leuchten fehlen mutmaßlich

Überraschend hat die Deutsche Lichtmiete am 22.02.2022 alle selbst gestellten Insolvenzanträge zurückgezogen. Das ist umso überraschender, da es einen erheblichen Fehlbestand bei den Leuchten geben soll. Das Handelsblatt schreibt, dass rund 50 Millionen Leuchten fehlen sollen.

Der Rückzug der Insolvenzanträge erscheint daher sehr fragwürdig. Da die Gesellschaften bisher aber nur im vorläufigen Insolvenzverfahren waren, ist der Rückzug der Anträge aber möglich. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist damit allerdings nicht vom Tisch. Auch Gläubiger können Insolvenzantrag stellen. Gerade im Hinblick auf die fehlenden Leuchten ist nicht auszuschließen, dass weiterhin Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen.

Weitere Razzia und Verdacht auf Geldwäsche

Es geht Schlag auf Schlag bei der Deutsche Lichtmiete. Einen Tag nachdem die Deutsche Lichtmiete ihre Eigenanträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurückgezogen hat, gab es eine weitere Razzia der Staatsanwaltschaft. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Deutsche Lichtmiete durchsuchte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 23. Februar 2022 Räume der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft.

Das Unternehmen hat die Durchsuchungen in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 23. Februar 2022 bestätigt. Demnach gehen die Ermittler offenbar dem Verdacht der Geldwäsche nach. So soll es bei Kapitalerhöhungen des Unternehmens hohe Einzahlungen gegeben haben. Das Geld könnte von den vier verantwortlichen Personen der Deutsche Lichtmiete kommen, gegen den die Staatsanwaltschaft schon wegen Betrugsverdacht ermittelt. Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Geldwäsche kann es allerdings auch nur dann geben, wenn das Geld aus strafbaren Taten stammt.

Staatsanwaltschaft verhängt Vermögensarrest - Anleger können Forderungen anmelden

Die Achterbahnfahrt bei der Deutsche Lichtmiete geht weiter. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am 3. März 2022 einen Vermögensarrest über zahlreiche Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete verhängt. Anleger können ab sofort ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft ab sofort anmelden.

Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht, dass die Prospektangaben zu den Anleihen der Deutsche Lichtmiete irreführend seien, um Anleger anzulocken und mit ihrem Geld den Fortbestand der Unternehmensgruppe zu sichern, obwohl, so die Staatsanwaltschaft „eine Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe nicht zu erwarten war.“

Dabei dreht es sich um die Prospektangaben zu folgenden Anleihen:

  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022, Emittentin: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
  • Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG

Über folgende Gesellschaften hat die Staatsanwaltschaft Vermögensarreste erwirkt:

  • Deutsche Lichtmiete AG
  • Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH
  • Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH
  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DLM 11. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (jetzt: Emiliana Vermögensverwaltungs-gesellschaft
  • mbH)
  • DLM 12. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
  • DL Erste Beteiligungsgesellschaft mbH
  • Concept Light AG
  • Offshore Capital Verwaltungs GmbH
  • Smarten Energy GmbH
  • OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft

Nachdem die Vermögenswerte gesichert wurden, können die Anleger und die Erwerber von Partizipationsscheinen der Lichtmiete Holding AG mit Sitz in der Schweiz ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft anmelden.

Formulare und Infos zur Forderungsanmeldung hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf ihrer Webseite bereitgestellt.

Insolvenzanträge der Schuldner

Und wieder Neuigkeiten zum Thema Deutsche Lichtmiete: Besorgte Gläubiger des Unternehmens Deutsche Lichtmiete haben  einen Insolvenzantrag gestellt. Dieser wurde vom Amtsgericht Oldenburg angenommen. Im deutschen Insolvenzrecht hat nicht nur der Unternehmer die Pflicht, Zahlungsunfähigkeiten anzuzeigen, gleichwohl gibt es auch den Gläubiger die Möglichkeit, Kapital zu sichern und ihrerseits einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Prozedere bleibt gleich: Durch die Antragsannahme eröffnet sich das vorläufige Insolvenzverfahren, nach Prüfung der Liquiditäten dann das abschließende Verfahren - soweit es dafür die Mittel gibt. Ein Insolvenzverfahren wird erst eröffnet, wenn feststeht, dass zumindest die Verfahrenskosten gedeckt werden können.

Die Staatsanwaltschaft hat zwar Vermögenswerte gesichert. Ob sie ausreichen, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen, steht jedoch keineswegs fest. Auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist möglich. Unklar ist auch, ob und für welche gesellschaften die Ansprüche des Insolvenzverwalters über die Arreste der Staatsanwaltschaft gehen. Im Einzelfall muss das ein Anwalt prüfen.

Vorläufige Insolvenzverfahren über zahlreiche Gesellschaften wieder eröffnet

Ein Großteil der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe befindet sich inzwischen wieder im vorläufigen Insolvenzverfahren.

Zunächst hatte das Amtsgericht Oldenburg am 8. März 2022 erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG eröffnet - diesmal auf Antrag eines Gläubigers. In den folgenden Tagen wurden über weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe die vorläufigen Insolvenzverfahren wieder eröffnet. Betroffen sind:

  • Deutsche Lichtmiete AG (Az.: 69 IN 7/22)
  • Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 14/22)
  • Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 15/22)
  • Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH (Az.: 63 IN 7/22)
  • Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 17/22)
  • Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.:63 IN 6/22)
  • Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 7/22)
  • Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 11/22)
  • DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 18/22)
  • DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 11/22)
  • DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 12/22)
  • DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 8/22)
  • DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 18/22)
  • DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 17/22)
  • DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 10/22)
  • DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 16/22)
  • DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 16/22)

Anleger der Direktinvestments sollen Insolvenzverwalter Verwertungsauftrag erteilen

Der Insolvenzverwalter fordert die Anleger der Direktinvestments auf, ihm trotz der ungeklärten Eigentumsverhältnisse einen Verwertungsauftrag zu erteilen. So soll ein Verkauf der Deutsche Lichtmiete Gruppe erleichtert werden.

Bislang sind die Eigentumsverhältnisse an den LED-Beleuchtungssystemen in Fällen unklar. Durch den Verwertungsauftrag kann der Insolvenzverwalter die LED-Beleuchtungssysteme auch dann an Investoren verkaufen, wenn sie Eigentum der Anleger geworden sind. Das soll spätestens bis zum 30. Oktober 2022 geklärt sein.

Sind die Anleger Eigentümer geworden, erhalten sie einen Anteil aus dem Verkaufserlös, der vermutlich im Februar 2023 ausgezahlt wird. Erteilen sie keinen Verwertungsauftrag müssen sie sich als Eigentümer selbst um die Verwertung der Leuchten kümmern, was mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.

Die Anleger sollen sich bis zum 29. April 2022 entscheiden, ob die den Verwertungsauftrag erteilen oder nicht. In beiden Fällen müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Um diese aufzufangen, können ganz unabhängig vom Verwertungsauftrag Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

 

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5000 Anleger - 200 Millionen Schaden

Insgesamt sollen rund 5 000 Anleger bis zu 200 Millionen Euro investiert haben. Die Deutsche Licht­miete verkaufte Anlegern unter anderem Industrie­leuchten und vermietete diese dann für eine bestimmte, fest­gelegte Lauf­zeit an Unternehmen. Anleger sollten dadurch „risikolos von der Vermietung profitieren“, denn nach Abschluss der Laufzeit sollte ein festgelegtes Garantiekapital ausgezahlt werden. Pro Jahr wurde den Darlehensgebern eine Rendite von rund 5 Prozent in Aussicht gestellt, zusätzlich um Rückkaufwert. Möglich waren Anleihen in Höhen von 5.800 und 14.400 Euro. Im Dezember gab es eine offizielle Untersuchung an Wohnorten und auf Betriebsflächen des Unternehmens, wobei sich die Untersuchungen wegen vorsätzlichem und gewerbsmäßigen Betrug vorerst auf 4 Mitarbeiter konzentrierte. Nach der Razzia veröffentllichte die Firmenleitung ein Pressemitteilung und versprach volle Kooperation mit den Behörden, um die Sache aufzuklären.

Deutsche Lichtmiete - Anlegern geht ein Licht auf
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Aktuelles zum Thema „Deutsche Lichtmiete“.

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Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften im Insolvenzverfahren

25.05.2022 | Kanzlei Brüllmann

Neues Kapitel in der Insolvenz um die Deutsche Lichtmiete Gruppe. Nachdem das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG bereits eröffnet wurde, hat das Amtsgericht Oldenburg am 5. Mai 2022 auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften regulär eröffnet. Betroffen sind die

Deutsche Lichtmiete - Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden

05.05.2022

Das Amtsgericht Oldenburg hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG am 1. Mai 2022 offiziell eröffnet (Az.: 69 IN 7/72). Am gleichen Tag wurden auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 14/22) und die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft (Az.: 33 IN 15/22) eröffnet. Anleger können ihre Forderungen ab sofort beim Insolvenzverwalter anmelden.

Insolvenzverfahren über Deutsche Lichtmiete eröffnet

05.05.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Nach der Insolvenz der Deutsche Lichtmiete stehen die Gelder der Anleger, die sie in Direktinvestments und Anleihen gesteckt haben, im Feuer. Insgesamt geht es um rund 200 Millionen Euro. Mit der Eröffnung der regulären Insolvenzverfahren ist nun für die Anleger ein wichtiger Schritt erfolgt, um ihr investiertes Geld zumindest zum Teil zu retten.

Das Amtsgericht Oldenburg hat am 1. Mai 2022 die Insolvenzverfahren über die

Deutsche Lichtmiete Direktinvestments - Verwertungsauftrag für den Insolvenzverwalter

13.04.2022 | Kanzlei Brüllmann

Anleger, die Direktinvestitionen bei der Deutsche Lichtmiete getätigt haben, erhalten derzeit Post vom vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaften. Darin werden sie aufgefordert, dem Insolvenzverwalter einen Verwertungsauftrag für ihre Investitionen zu erteilen. Hintergrund ist der beabsichtigte Verkauf der Unternehmensgruppe. Problematisch ist dabei, dass die Eigentumsverhältnisse an den Leuchten nicht eindeutig geklärt sind.

Rolle rückwärts: Deutsche Lichtmiete Gesellschaften wieder im vorläufigen Insolvenzverfahren

21.03.2022 | Kanzlei Brüllmann

Rolle rückwärts bei der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe. Nachdem der Vorstand zwischenzeitlich die selbst gestellten Insolvenzanträge überraschend zurückgezogen hatte, befindet sich ein großer Teil der Gesellschaften inzwischen wieder im Insolvenzverfahren. Zunächst hatte das Amtsgericht Oldenburg am 8. März 2022 erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG eröffnet - diesmal auf Antrag eines Gläubigers. In den folgenden Tagen wurden über weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe die vorläufigen Insolvenzverfahren wieder eröffnet. Betroffen sind:

Staatsanwaltschaft verhängt Vermögensarrest über Deutsche Lichtmiete

04.03.2022

Der Krimi um die Deutsche Lichtmiete geht weiter. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilte, hat sie über einen großen Teil der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe Vermögensarreste verhängt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass in den Prospekten zu den Anleihen bewusst irreführende Angaben gemacht wurden, um eine Beteiligung für die Anleger schmackhaft zu machen. Die betroffenen Anleger werden nun aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anzumelden.

Deutsche Lichtmiete: Ermittlungen wegen Geldwäsche-Verdacht

26.02.2022 | Kanzlei Dr. Ingo Gasser

Bei der Deutsche Lichtmiete geht es Schlag auf Schlag. Erst zieht das Unternehmen am 22. Februar 2022 überraschend seine Eigenanträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurück und einen Tag später wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen ausgeweitet hat und nun auch wegen der Verdachts auf Geldwäsche ermittelt.

Hoffnungen und Chancen

Wie immer bei Schadenersatzansprüchen aus floppenden Kapitalanlagen fallen Prognosen schwer. Lichtblick: Wenn das offizielle Insolvenzverfahren eröfffnet wird, dann ist nach meinung der prüfenden Experten gegeben, dass auch noch etwas Geld zur Verteilung zur Verfügung steht. Weiterer Vorteil: Die getätigten Investitionen werden nicht nachrangig bahendelt, der Anspruch auf die Aufnahme in die Insolvenzliste besteht. Dritter Vorteil: Die Anlage wurde teils von Vermittlern vertrieben, die gegen solche Sachen u.U. versichert sind, oder selbst über das Kapital zum Schadenausgleich verfügen. Die Frage, ob die Beratung anleger- und objektgerecht war? Unserer Meinung nach nicht, zumal es seit Eröffnung des Angebotes ernst zu nehmende Stimmen gab, die vor dem Investment warnten.

Auch bei Unternehmsbereichen, die nicht von der Insolvenz betroffen sind, werden Schadenserstzansprüche auflaufen.

Die Strategie der Deutschen Lichtmiete

Produkte der Deutschen Lichtmiete wurden in aller Regel als nachhaltige Investitionen in eine Grüne Zukunft verkauft, einzig allein, weil sich Umstellung von überalteten Lichtanlagen auf LED-Licht nach Strom-Sparen anhört. Die Umweltfinanz AG zitiert noch heute auf Ihrer Homepage die deutsche Lichtmiete und empfiehlt das Investment noch heute als "krisensicher":

Mit ihrem Geschäftsmodell setzt die Deutsche Lichtmiete ein klares Zeichen für unternehmerischen Umweltschutz und eine nachhaltige Entwicklung. Durch den bislang erfolgten Einsatz ihrer energiesparenden LED-Leuchten werden jedes Jahr tausende Tonnen CO2 vermieden. Die nachhaltige Ausrichtung wurde nun auch quantitativ bestätigt: Die unabhängige Ratingagentur imug untersuchte messbare Nachhaltigkeitskriterien und konstatiert der Deutschen Lichtmiete den Wirkungsgrad „sehr stark“.

Was diese Agentur namens IMUG ermittelt hat, erschließt sich nicht wirklich - zumindest scheint die "Wirtschaftlichkeit" des Unternehmens nicht analysiert worden zu sein. Auch halten sich Vermittler wie die Umweltfinanz AG auch vornehm zurück, was die aktuelle Nachrichtenlage zur Deutschen Lichtmiete betrifft.

Die Kooperationsanwälte von kapitalschutz.de stehen gern für eine Erstberatung zur Verfügung. Über u.U. entstehende Kosten sprechen Sie mit dem Anwalt selbst, der Anruf und gegebenenfalls auch eine telefonische Erstberatung sind kostenlos. Unsere Anwälte betreuen Sie im Insolvenzverfahren und als rechtliche Berater und Betreuer auf dem Klageweg.

 

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Staatshaftung - investmentcheck.de meint:

 Immer wieder wird von Lichtmiete-Anhängern eine mögliche Staatshaftung erwähnt, da die Insolvenzen nur aufgrund des Einfrierens aller Konten der Lichtmiete-Gesellschaften nötig wurden. Dies ist sicherlich der Grund für die Insolvenzanträge, beantwortet aber längst nicht die Frage, wie tragfähig das Geschäftsmodell selbst ist. Auf die Frage nach den Jahresabschlüssen für 2018 und 2019 hat die Lichtmiete im Sommer 2020 eine Herausgabe gegenüber Investmentcheck verweigert. Das mag gegenüber einem neugierigen Journalisten aus Rosenheim noch verständlich sein. Aber warum gelingt es nicht, der Staatsanwaltschaft die Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells darzulegen? Man nehme die 780 Mietverträge und rechne die Mieten zusammen. Das Ergebnis stelle man den Finanzierungskosten gegenüber. Bei einer schwarzen Null trägt sich das Modell selbst. Das versteht jeder Staatsanwalt. Dann müsste man diesem auch nicht vorwerfen, dass von ihm herangezogene Gutachten „fehlerhaft und handwerklich schlecht gemacht“ seien. Ich kenne diese nicht, kann aber anhand der mir vorliegenden Zahlen auch keine Tragfähigkeit des Geschäftsmodells erkennen. Mit fünf Millionen Euro Mieteinnahmen von Endkunden in 2022 kann man keine 200 Millionen Euro Anlegerkapital zurückzahlen.

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Vermögensarrest bei Deutschen Lichtmiete

Neben den Merkwürdigkeiten beim Verwaltungsgebäude wirft auch eine Eintragung beim Produktionsgebäude massive Fragen auf. Dort ist eine Sicherungshypothek bis zum Höchstbetrag von 10,4 Millionen Euro für das Land Niedersachsen eingetragen. Eine Idee zu den Hintergründen könnte die nach dem Land Niedersachsen vorgenommene Spezifizierung „Justizfiskus“ geben. Auch hierzu hat die Deutsche Lichtmiete keine weiteren Angaben auf Nachfrage gemacht. Deshalb ist bisher nur die im Grundbuch vermerkte Begründung bekannt: „Im Wege der Vollziehung des Vermögensarrestes gemäß § 111f Abs. 2 StPO aufgrund des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 02.12.2021 (NZS 11B AR 100359/21) eingetragen am 17.12.2021.“ Darüber hinaus ist in Abteilung II des Grundbuchs noch ein Veräußerungsverbot vermerkt und bei den Veränderungen zu Abteilung III der folgende Hinweis auf eine Pfändungsanordnung: „Gepfändet mit den Zinsen seit dem 17.12.2021 für das Land Niedersachsen (Justizfiskus) wegen einer Forderung bis zur Höhe von 10.000.000,00 EUR. Unter Bezugnahme auf den Pfändungsanordnung der Staatsanwaltschaft Oldenburg (11B AR 100359/21) vom 03.12.2021 eingetragen am 17.12.2021.“

Quelle: www.investmentcheck.de

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Deutsche Lichtmiete – Vermittlerhaftung

Zu den Risiken von Anlageformen wie Direktinvestments gehörte auch das übermäßige Provisionsinteresse der damit arbeitenden Vertriebsstrukturen. Der Vertrieb vermittelt auf Teufel komm raus und ignoriert zu gern die Gefahren, weil diese Ehrlichkeit das gute Geschäft zerstört.

Zur Vermittlerhaftung hat sich der Bundesgerichtshofsschon früh klar positioniert, und die Verantwortlichkeit von Beratern und Vermittlern davon abhängig gemacht, ob die Kapitalanlage grundsätzlich und regelmäßig auf die sogenannte „Plausibilität“ überprüft wurde. Kommt ein Vermittler er Prüfpflicht nicht nach, muss er das im Verlauf der Anlageberatung deutlich machen. Kommt es durch eine der regelmäßig stattfindenden Plausibilitätsprüfungen zu erkennbaren Unregelmäßigkeiten, muss der Vermittler den Anleger darüber informieren und darf auf keinen Fall entsprechende Investments empfehlen.

Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Oldenburg musste die fehlende Tragfähigkeit des Modells „Deutsche Lichtmiete“ und eine Nähe zu einem „Schneeballsystem“ erfahrenen Anlagevermittlern bewusst gewesen sein. Zumindest seit ersten glaubwürdigen Presseinformationen und Veröffentlichungen im Bundesanzeiger zum Modell Deutsche Lichtmiete in 2018. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich und Plausibilität bedeutet in diesem Zusammenhang auch, dass man schnell und plausibel über Gefahren hätte berichten können – wenn man das denn gewollt hätte. Eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht löst einen Schadenersatzanspruch gegen den Anlageberater aus.

Es fehlt nach unserem Kenntnisstand z.B. komplett jeglicher Hinweis auf vorhandene Negativpresse in der gängigen Form der Anlageberatung zu den Direktinvestments. Stiftung Warentest hat schon vor Jahren vor einem Totalverlustrisiko gewarnt. Zudem gab es diverse Warnungen im Netz. Darauf hätte man hinweisen müssen, ebenso auf Hinweise in Bezug auf Überschuldung und Bilanzdefizite/Unterdeckungen im Bundesanzeiger.

Fazit: Massive Beratungspflichtverletzungen durch die Vermittler von Finanzprodukten  lösen einen Anspruch auf vollständige Einsatzerstattung aus. Vorhandene Berufshaftpflichtversicherungen können und müssen in Anspruch genommen werden.

Wichtig auch: Hat der Vermittler „keine Ahnung“ und nur ein „Gutes Gefühl“, dann muss er sein Klientel darüber auch informieren.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Totalverlust möglich?

Ein Totalverlust muss in einer Insolvenz immer in Betracht gezogen werden. Die Anlagen der Deutschen Lichtmiete verfügen über keinerlei Kapitalschutz, auch wenn das von engagierten Vermittlern immer behauptet wurde.

Wie kannn ich meinen Vermittler haftbar machen?

Es ist ausgeschlossen, dass auf außergerichtlichem Weg Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können. Ohne eine entsprechend ausgehende Klage vor einem deutschen Landgericht werden auch keine Haftpflichtversicherungen der Vermittler greifen. Sie müssen Ihren Vermittler verklagen.

Kann das Unternehmen weitergeführt werden?

Die Insolvenzverwalter versuchen, überlebensfähige Bereiche des Unternehmens von den toxischen zu trennen. Ob das gelingt kann niemand sagen. Die Insolvenzquote wird aber wohl eher ein symbolischer Ausgleich des erlittenen Schadens sein, da auch das Verfahren Geld kostet

Was bedeutet die Rücknahme des Insolvenzverfahrens?

Wird ein Antrag auf Rücknahme eines Insolvenzverfahrens gestellt und verfügt die Gesellschaft wirklich über die Mittel, um den Geschäftsbetrieb fortzuführen, dann ist das Insolvenzverfahren aufgehoben und die eigentliche Geschäftsleitung führt das Unternehmen, ohne dass der Insolvenzverwalter einfluss nehmen kann.

Razzia bei der OAB. Worum geht es?

Die Staatsnwaltschaft Oldenburg hat ihre Ermittlungen im Zusammenhang mit der Deutsche Lichtmiete ausgeweitet und geht dem Verdacht der Geldwäsche nach. Demnach könnten die Personen der Deutschen Lichtmiete, gegen die die Staatsanwaltschaft schon wegen Betrugsverdachts ermittelt, hohe Beträge bei der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft eingezahlt haben, um das Geld zu "waschen".

Warum hat die Staatsanwaltschaft Vermögensarreste verhängt?

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg geht dem Verdacht nach, dass die Angaben in den Verkaufsprospekten zu den Anleihen der Deutsche Lichtmiete bewusst irreführend waren, um Anleger anzulocken, obwohl bereits ersichtlich gewesen sei, dass die Rückzahlungsansprüche der Anleger nicht erfüllt werden können. Schon im Dezember 2021 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft wegen Betrugsverdachts gegen vier verantwortliche Personen des Unternehmens ermittelt.

Wie können Anleger ihre Forderungen anmelden?

Nachdem die Staatsanwaltschaft über einen Großteil der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete einen Vermögensarrest erwirkt hat, können die Anleger der Anleihen und Direktinvestments bei der Staatsanwaltschaft anmelden. Nähere Infos dazu hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg auf ihrer Webseite veröffentlicht https://staatsanwaltschaft-oldenburg.niedersachsen.de

Ist ein Insolvenzverfahren nach dem Vermögensarrest vom Tisch?

Nein. Die Staatsanwaltschaft hat zwar Vermögenswerte sichergestellt. Wenn diese nicht ausreichen, um die Forderungen der Anleger zu befriedigen, kann es auch zur Eröffnung von Insolvenzverfahren kommen.