Die Deutsche Lichtmiete - das einstige Vorzeigeunternehmen für nachhaltiges Investment - ist pleite und hat Ende 2021 Insolvenz angemeldet. Für die Anleger bedeutet das, dass sie den Verlust ihres investierten Geldes befürchten müssen. Rund 5.000 Anleger sollen bis zu 200 Millionen Euro über Direktinvestments und vier Anleihen investiert haben. Finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Deutsche Lichtmiete auf dieser Seite.
Inhaltsangabe zum Thema Deutsche Lichtmiete:
Die Fakten zu "Deutsche Lichtmiete Insolvenz":
Die Unternehmensgruppe Deutsche Lichtmiete bietet energieeffiziente Beleuchtungslösungen für Unternehmen an. Zur Finanzierung ihres Geschäftsmodells sammelte sie Geld bei Anlegern ein. Neben Direktinvestments emittierte das Unternehmen die Inhaberschuldverschreibungen
• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022
• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023
• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025
• Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027.
Die Anleihen sind mit jährlichen Zinskupons zwischen 5,25 und 5,75 Prozent versehen und stehen zwischen Anfang 2023 und 2027 zur Rückzahlung an.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ließ am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume wegen Betrugsverdacht durchsuchen. Obwohl Unternehmensverantwortliche bereits erkannt haben sollen, dass das Geschäftsmodell nicht tragfähig ist und die Einnahmen nicht ausreichten, um Forderungen der Anleger zu finanzieren, seien noch die Anleihen emittiert und mehr als 100 Millionen Euro bei den Anlegern eingesammelt worden. Im Zuge der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft offenbar auch Unternehmenskonten eingefroren.
Am 30. Dezember 2021 stellte die Deutsche Lichtmiete schließlich Insolvenzantrag. Das Amtsgericht Oldenburg hat am 5. Januar 2022 vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind
• Deutsche Lichtmiete AG (Az. 69 IN 30/21)
• Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Az. 16 IN 49/21)
• Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 48/21)
Am 12. Januar 2022 hat das Amtsgericht Oldenburg auch über die Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 33 IN 1/22).
Am 6. Januar 2022 teilten die drei Direkt-Investitionsgesellschaften mit, dass ihnen die Zahlungsunfähig droht und die Zahlung der Zinsen und / oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge fraglich ist. Betroffen sind folgende Vermögensanlagen.
Deutsche Lichtmiete Direktinvestitionsgesellschaft mbH:
• Angebots-Nr. 2016-041 - concept light High Bay II
• Angebots-Nr. 2016-042 - concept light High Bay III
• Angebots-Nr. 2016-043 - concept light High Bay IV
• Angebots-Nr. 2016-044 - concept light High Bay IV
• Angebots-Nr. 2016-045 - concept light LED-Panel 60x60
• Angebots-Nr.2016-046 - concept light Industrie-Lichtband 150
• Angebots-Nr. 2016-047 - concept light Industrie-Lichtband 150
Deutsche Lichtmiete 2. Direktinvestitionsgesellschaft mbH:
• Angebots-Nr. 2017-058 - LED Hallenstrahler concept light (II)
• Angebots-Nr. 2017-059 - LED Hallenstrahler concept light (III)
• Angebots-Nr. 2017-060 - LED Hallenstrahler concept light (IV)
• Angebots-Nr. 2017-061 - LED Hallenstrahler concept light (V)
• Angebots-Nr. 2017-062 - LED Hallenstrahler concept light (I)
• Angebots-Nr. 2017-063 - LED Hallenstrahler concept light (II)
Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH:
• Angebots-Nr. 2018-066 - LED Lichtband concept light (II)
• Angebots-Nr. 2018-067 - LED Lichtband 2.0 concept light
• Angebots-Nr. 2018-068 - LED Hallenstrahler concept light (III) HP
• Angebots-Nr. 2018-069 - LED Hallenstrahler concept light (IV) HP
• Angebots-Nr. 2018-070 - LED Hallenstrahler 2.0 concept light
Wenig später, am 10. Januar 2022, hat das AG Oldenburg auch über die Direktinvestitionsgesellschaften die vorläufigen Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind:
- Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 63 IN 2/22)
- Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 1/22)
- Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 1/22)
Damit ist klar, dass auch die Anleger der Direktinvestments mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen müssen.
Insolvenzverfahren regulär eröffnet
Am 1. Mai 2022 hat das Amtsgericht Oldenburg die Insolvenzverfahren über die
- Deutsche Lichtmiete AG (Az.: 69 IN 7/72)
- Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 14/22)
- Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft (Az.: 33 IN 15/22)
regulär eröffnet. Anlger können ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden.
Schon im April 2022 wurden die Insolvenzverfahren über weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe offiziell eröffnet. Betroffen ind:
- DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 18/22)
- DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 11/22)
- DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 12/22)
- DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 8/22)
- DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 18/22)
- DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 17/22)
- DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 10/22)
- DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 16/22)
- DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 16/22)
Deutsche Lichtmiete - vom Vorzeigeprojekt zur Insolvenz
Die Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe mit Sitz in Oldenburg bezeichnet sich selbst als die Nummer Eins für "Light as a Service" (LaaS) in Europa. Spezialisiert auf die Herstellung und Vermietung hochwertiger, energie- und kosteneffizienter LED-Beleuchtung, entwickelt die Deutsche Lichtmiete mit über 100 Mitarbeitern an acht Standorten zukunftsweisende Lösungen für Industrie, Handel und Gewerbe sowie Kommunen, Pflegeheime und Kliniken. Das gut vermittelbare Konzept hat das Unternehmen zu einem der Vorzeige-Projekte im Norden Deutschlands gemacht. Seit 2018 hat sich das Unternehmen durch die Möglichkeit zu Direktinvestments und Inhaberschuldverschreibungen kapitalisiert. Grundsätzlich ist dazu nichts negatives zu sagen, allerdings hatte test.de schon 2018 vor den Gefahren von Direktinvestments gewarnt.
Wer hat DLM-Produkte gekauft?
Anlagen der Deutschen Lichtmiete gehören ebenso wie die Finanzprodukte weiterer Grüner Investments wie UDI oder Green City zu den sogenannten Nachhaltigkeitsanleihen und Direktinvestments, bei denen umweltbewusste Anleger ihr Kapital in der Hoffnung angelegt haben, dass wirklich ökologisch Sinnvolles mit ihrem Geld angestellt wird.
Frühe Warnungen verhallten ungehört
Problem ist nicht die Qualität der Idee, sondern der Mensch, der dahintersteckt. Insbesondere Direktinvestments vertrauen darauf, dass der Emittent sein Versprechen hält und mit der Einlage anlage- und objektgerecht umgeht. Tut er das nicht, dann wird sich die Einlage während der Laufzeit nicht entsprechend entwickeln und das Geld wird in die privaten Taschen der Emittenten umgeleitet. Damit das möglichst lange funktioniert, werden mit einem Teil der frischen Anlagen ältere Ansprüche bedient. So etwas nennt man dann Schneeball-System.
Staatsanwaltschaft Oldenburg durchsucht Geschäftsräume
In der Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Oldenburg vom 9.12.2021 heißt es in Sachen Deutsche Lichtmiete"
"Die Staatsanwaltschaft Oldenburg – Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen - führt gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg ein Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche einer Unternehmensgruppe, die den Erwerb, den Handel und die Vermietung von technischen Einrichtungen betreibt. Das zur Finanzierung des Geschäftsmodells benötigte Kapital wurde in erheblichem Umfang von Investoren erlangt. Hierzu bediente sich die Gruppe zweier Finanzierungsmodelle. Dies war anfänglich das Modell der Direktinvestition. Dabei erwarben die Anleger Technikprodukte von den ausgebenden Konzerngesellschaften, die sie anschließend von den Anlegern mieteten und an gewerbliche Kunden weitervermieteten. Nach Ablauf der fest vereinbarten Mietzeit erwarben die Gesellschaften ihre Produkte von den Anlegern zu einem vorab fest vereinbarten Kaufpreis zurück, wobei den Anlegern eine jährliche Rendite von über 5% zugesagt wurde.
Es besteht der Anfangsverdacht, die Beschuldigten hätten zu einem bislang nicht bekannten Zeitpunkt, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben.
Vor diesem Hintergrund erließ das Amtsgericht Oldenburg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg Durchsuchungsbeschlüsse für Wohn- und Geschäftsräume der Beschuldigten und betroffenen Gesellschaften. Diese wurden gestern durch die Staatsanwaltschaft und die Polizei vollstreckt."
Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts auf gemeinschaftlichen Betrug gegen Vorstandschef und Firmengründer Alexander Hahn sowie drei weiteren Führungskräfte.
Zwangsläufig insolvent
Bei der Deutschen Lichtmiete richtete sich der Anfangsverdacht daher auch nicht gegen das Unternehmen selbst, sondern vor allem gegen vier Mitarbeiter. Gleichwohl wurden am 8. Dezember 2021 sämtliche Konten des Unternehmens eingefroren. Zwangsläufige Folge: Ein Unternehmen ohne funktionierende Bankverbindung ist zwangsläufig innerhalb weniger Tage zahlungsunfähig.
Das Unternehmen hat Anleihen herausgegeben, sogenannte Inhaberschuldverschreibungen, die an der Börse gehandelt werden und Direktinvestments in Produkte der Deutschen Lichtmiete. Anleger müssen mit einem Totalverlust rechnen, denn bei realistischer Bewertung wird es für diese Kapitalmarktprodukte keinen Markt mehr geben. Fraglich bei den Direktinvestments ist auch, ob es die angeblich vorhandenen Werte überhaupt Eigentum der Anleger sind,
Treuhanddepot GmbH
Nach einer zusätzlichen Anordung durch das zuständige Insolvenzgericht AG Oldenburg darf die THD Treuhanddepot GmbH die Mieten, die ihr zur Sicherheit abgetreten worden sind, nicht weiter einziehen. Wörtlich heißt es im Beschluss des AG Oldenburg vom 25.01.2022:
"33 IN 48/21: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg) (AG Oldenburg, HRB 206334), vertr. d.: Alexander Hahn, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg (Oldenburg), (Geschäftsführer), ist zusätzlich zu der am 05.01.2022 erfolgten Anordnung angeordnet worden, dass Mietforderungen der Antragstellerin, sollten sie zur Sicherheit an die THD Treuhanddepot GmbH, Lisa-Keßler-Straße 65, 28355 Bremen abgetreten worden sein und dementsprechend im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 InsO erfasst werden, nicht von der THD Treuhanddepot GmbH eingezogen werden dürfen. Die Einziehung darf nur von dem vorläufigen Insolvenzverwalter auf ein von der künftigen Insolvenzmasse unterscheidbares offenes Treuhandkonto erfolgen."
Verkaufsoptionen und Höhe der Insolvenzquote
Es wurde bekannt, dass die vorläufige Insolvenzverwaltung offensichtlich einen Verkaufsprozess angestoßen haben, um einen Fortbestand von Unternehmensbestandteilen zu ermöglichen. Es soll also auf jeden Fall ein Investor gefunden werden, um so eine hohe Quote für die Insolvenzgläubiger zu erreichen. Die von einigen Anwälten recht vorschnell in den Raum gestellte Quote von möglicherweise 20 % ist ohne erheblichen Mittelzufluss durch Investoren nach den aktuellen Erkenntnissen nicht zu erreichen. Anleger sollten sich hier nicht allzugroße Hoffnungen machen.
test.de warnte schon 2018
Die Stiftung Warentest warnte schon 2018 vor Direktinvestments bei der Deutschen Lichtmiete, auch mit verweisen auf den Vertrieb der Anlagen über Finanzberater. Von 2012 bis 2018 hat die Deutsche Lichtmiete 46 Angebote für Direktenvestments platziert.
Rund 1 800 Anleger hatten bis dahin 55 Millionen Euro investiert. Aus den Prognosen errechnen sich zwischen 5,1 und 5,7 Prozent Rendite pro Jahr nach der bei unternehmerischen Investitionen üblichen Internen-Zinsfuß-Methode. Da Mieten und Rückkaufpreis feststehen, können Anleger nicht mehr verdienen, wohl aber weniger, wenn Zahlungen ausbleiben. Hier wird also im Kern auf Risiko gehandelt: Es kann nicht besser werden, aber das Risiko ist nicht wegzureden.
test.de: "Die Leuchten gehen durch mehrere Firmen der DLM-Gruppe: Von der Herstellerin über eine Zwischenhändlerin an die Emittentin. Die Gruppe erzielt laut Verkaufsprospekt „handelsübliche Zwischengewinne“, ohne die Höhe zu nennen. Anleger können den Kaufpreis daher schwer beurteilen. „Die Preise liegen auf dem Niveau von Premium-Mitbewerbern“, teilt die Deutsche Lichtmiete dazu mit. Die Mietverträge mit den Industriekunden schließt eine weitere DLM-Gesellschaft ab. Die Emittentin bekommt monatlich 1,9 Prozent des Kaufpreises an Miete und gibt 1,14 bis 1,18 Prozent an die Anleger weiter. Aus der Differenz finanziert sie nach einigen Jahren den Rückkauf der Leuchten." Das Konstrukt ist sehr kompliziert, sodass Anlegern bis zum Schluss nichts anderes Übrig blieb, als gute Mine zum schlchten Spiel zu machen.
Deutsche Lichtmiete zieht Insolvenzträge zurück - 50 Millionen Leuchten fehlen mutmaßlich
Überraschend hat die Deutsche Lichtmiete am 22.02.2022 alle selbst gestellten Insolvenzanträge zurückgezogen. Das ist umso überraschender, da es einen erheblichen Fehlbestand bei den Leuchten geben soll. Das Handelsblatt schreibt, dass rund 50 Millionen Leuchten fehlen sollen.
Der Rückzug der Insolvenzanträge erscheint daher sehr fragwürdig. Da die Gesellschaften bisher aber nur im vorläufigen Insolvenzverfahren waren, ist der Rückzug der Anträge aber möglich. Die Eröffnung der Insolvenzverfahren ist damit allerdings nicht vom Tisch. Auch Gläubiger können Insolvenzantrag stellen. Gerade im Hinblick auf die fehlenden Leuchten ist nicht auszuschließen, dass weiterhin Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit vorliegen.
Weitere Razzia und Verdacht auf Geldwäsche
Es geht Schlag auf Schlag bei der Deutsche Lichtmiete. Einen Tag nachdem die Deutsche Lichtmiete ihre Eigenanträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurückgezogen hat, gab es eine weitere Razzia der Staatsanwaltschaft. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die Deutsche Lichtmiete durchsuchte die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 23. Februar 2022 Räume der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft.
Das Unternehmen hat die Durchsuchungen in einer Ad-hoc-Mitteilung vom 23. Februar 2022 bestätigt. Demnach gehen die Ermittler offenbar dem Verdacht der Geldwäsche nach. So soll es bei Kapitalerhöhungen des Unternehmens hohe Einzahlungen gegeben haben. Das Geld könnte von den vier verantwortlichen Personen der Deutsche Lichtmiete kommen, gegen den die Staatsanwaltschaft schon wegen Betrugsverdacht ermittelt. Natürlich gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Geldwäsche kann es allerdings auch nur dann geben, wenn das Geld aus strafbaren Taten stammt.
Staatsanwaltschaft verhängt Vermögensarrest - Anleger können Forderungen anmelden
Die Achterbahnfahrt bei der Deutsche Lichtmiete geht weiter. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am 3. März 2022 einen Vermögensarrest über zahlreiche Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete verhängt. Anleger können ab sofort ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft ab sofort anmelden.
Hintergrund ist, dass die Staatsanwaltschaft dem Verdacht nachgeht, dass die Prospektangaben zu den Anleihen der Deutsche Lichtmiete irreführend seien, um Anleger anzulocken und mit ihrem Geld den Fortbestand der Unternehmensgruppe zu sichern, obwohl, so die Staatsanwaltschaft „eine Erfüllung der Rückzahlungsverpflichtungen aufgrund der Ertragslage der Unternehmensgruppe nicht zu erwarten war.“
Dabei dreht es sich um die Prospektangaben zu folgenden Anleihen:
- Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2022, Emittentin: Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2023, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
- Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2025, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
- Deutsche Lichtmiete EnergieEffizienzAnleihe 2027, Emittentin: Deutsche Lichtmiete AG
Über folgende Gesellschaften hat die Staatsanwaltschaft Vermögensarreste erwirkt:
- Deutsche Lichtmiete AG
- Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete Vertriebsgesellschaft für ethisch-ökologische Kapitalanlagen mbH
- Deutsche Lichtmiete für Pflegeheime und Kliniken GmbH
- Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DLM 11. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (jetzt: Emiliana Vermögensverwaltungs-gesellschaft
- mbH)
- DLM 12. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
- DL Erste Beteiligungsgesellschaft mbH
- Concept Light AG
- Offshore Capital Verwaltungs GmbH
- Smarten Energy GmbH
- OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft
Nachdem die Vermögenswerte gesichert wurden, können die Anleger und die Erwerber von Partizipationsscheinen der Lichtmiete Holding AG mit Sitz in der Schweiz ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft anmelden.
Insolvenzanträge der Schuldner
Und wieder Neuigkeiten zum Thema Deutsche Lichtmiete: Besorgte Gläubiger des Unternehmens Deutsche Lichtmiete haben einen Insolvenzantrag gestellt. Dieser wurde vom Amtsgericht Oldenburg angenommen. Im deutschen Insolvenzrecht hat nicht nur der Unternehmer die Pflicht, Zahlungsunfähigkeiten anzuzeigen, gleichwohl gibt es auch den Gläubiger die Möglichkeit, Kapital zu sichern und ihrerseits einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Prozedere bleibt gleich: Durch die Antragsannahme eröffnet sich das vorläufige Insolvenzverfahren, nach Prüfung der Liquiditäten dann das abschließende Verfahren - soweit es dafür die Mittel gibt. Ein Insolvenzverfahren wird erst eröffnet, wenn feststeht, dass zumindest die Verfahrenskosten gedeckt werden können.
Die Staatsanwaltschaft hat zwar Vermögenswerte gesichert. Ob sie ausreichen, um die Ansprüche der Anleger zu befriedigen, steht jedoch keineswegs fest. Auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist möglich. Unklar ist auch, ob und für welche gesellschaften die Ansprüche des Insolvenzverwalters über die Arreste der Staatsanwaltschaft gehen. Im Einzelfall muss das ein Anwalt prüfen.
Vorläufige Insolvenzverfahren über zahlreiche Gesellschaften wieder eröffnet
Ein Großteil der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Gruppe befindet sich inzwischen wieder im vorläufigen Insolvenzverfahren.
Zunächst hatte das Amtsgericht Oldenburg am 8. März 2022 erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG eröffnet - diesmal auf Antrag eines Gläubigers. In den folgenden Tagen wurden über weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe die vorläufigen Insolvenzverfahren wieder eröffnet. Betroffen sind:
- Deutsche Lichtmiete AG (Az.: 69 IN 7/22)
- Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 14/22)
- Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 15/22)
- Deutsche Lichtmiete Handelsgesellschaft mbH (Az.: 63 IN 7/22)
- Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 17/22)
- Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.:63 IN 6/22)
- Deutsche Lichtmiete 2. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 7/22)
- Deutsche Lichtmiete 3. Direktinvestitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 11/22)
- DLM Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 18/22)
- DLM 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 11/22)
- DLM 4. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 65 IN 12/22)
- DLM 5. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 60 IN 8/22)
- DLM 6. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 18/22)
- DLM 7. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 17/22)
- DLM 8. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 69 IN 10/22)
- DLM 9. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 33 IN 16/22)
- DLM 10. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH (Az.: 16 IN 16/22)
Anleger der Direktinvestments sollen Insolvenzverwalter Verwertungsauftrag erteilen
Der Insolvenzverwalter fordert die Anleger der Direktinvestments auf, ihm trotz der ungeklärten Eigentumsverhältnisse einen Verwertungsauftrag zu erteilen. So soll ein Verkauf der Deutsche Lichtmiete Gruppe erleichtert werden.
Bislang sind die Eigentumsverhältnisse an den LED-Beleuchtungssystemen in Fällen unklar. Durch den Verwertungsauftrag kann der Insolvenzverwalter die LED-Beleuchtungssysteme auch dann an Investoren verkaufen, wenn sie Eigentum der Anleger geworden sind. Das soll spätestens bis zum 30. Oktober 2022 geklärt sein.
Sind die Anleger Eigentümer geworden, erhalten sie einen Anteil aus dem Verkaufserlös, der vermutlich im Februar 2023 ausgezahlt wird. Erteilen sie keinen Verwertungsauftrag müssen sie sich als Eigentümer selbst um die Verwertung der Leuchten kümmern, was mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.
Die Anleger sollen sich bis zum 29. April 2022 entscheiden, ob die den Verwertungsauftrag erteilen oder nicht. In beiden Fällen müssen die Anleger mit finanziellen Verlusten rechnen. Um diese aufzufangen, können ganz unabhängig vom Verwertungsauftrag Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
5000 Anleger - 200 Millionen Schaden
Insgesamt sollen rund 5 000 Anleger bis zu 200 Millionen Euro investiert haben. Die Deutsche Lichtmiete verkaufte Anlegern unter anderem Industrieleuchten und vermietete diese dann für eine bestimmte, festgelegte Laufzeit an Unternehmen. Anleger sollten dadurch „risikolos von der Vermietung profitieren“, denn nach Abschluss der Laufzeit sollte ein festgelegtes Garantiekapital ausgezahlt werden. Pro Jahr wurde den Darlehensgebern eine Rendite von rund 5 Prozent in Aussicht gestellt, zusätzlich um Rückkaufwert. Möglich waren Anleihen in Höhen von 5.800 und 14.400 Euro. Im Dezember gab es eine offizielle Untersuchung an Wohnorten und auf Betriebsflächen des Unternehmens, wobei sich die Untersuchungen wegen vorsätzlichem und gewerbsmäßigen Betrug vorerst auf 4 Mitarbeiter konzentrierte. Nach der Razzia veröffentllichte die Firmenleitung ein Pressemitteilung und versprach volle Kooperation mit den Behörden, um die Sache aufzuklären.
Schadenersatz für Anleger im Insolvenzverfahren
Für eine Strategie zur Minderung des Schadens, der durch das fehlgeschlagene Investment bei der Deutschen Lichtmiete entstanden ist, müssen die zur Verfügung stehenden Wege auf Machbarkeit und Erfolgsaussichten geprüft werden. Da ist zum einen die optimale Vertretung im Insolvenzverfahren. Ein Insolvenzverwalter wird nach der kompletten Bestandsaufnahme die Höhe der Insolvenzmasse bestimmen und den für Auszahlungen infrage kommenden Personenkreis benennen.
Wird das Insolvenzverfahren eröffnet, können sowohl die Anleger der Direktinvestments als auch der Anleihen ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Nur eingetragene Forderungen können im Insolvenzverfahren auch berücksichtigt werden. Wer einen Anspruch auf Geld aus der Insolvenzmasse hat, wird vom Insolvenzverwalter angeschrieben. Sollte das direkt nach Eröffnung des offiziellen Verfahren nicht geschehen sein, muss der Betroffene Kontakt mit dem Insolvenzverwalter aufnehmen und seine Forderungen form- und fristgerecht anmelden.
Insolvenzverwalter der Deutschen Lichtmiete
Das Amtsgericht bestellte als vorläufigen Insolvenzverwalter der Konzernmutter Rüdiger Weiß von der Kanzlei Wallner Weiß aus Dresden. Der erfahrene Jurist verwaltet sechs Tochterunternehmen, darunter die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft, die Deutsche Lichtmiete Vermietungsgesellschaft sowie die Deutsche Lichtmiete Finanzierungsgesellschaft.
Für die 60 Millionen Euro Direktinvestments wird ein anderer Insolvenzverwalter zuständig sein. Hier haben Investoren der Lichtmiete direkt überwiesen. Die neun Direkt-Investitionsgesellschaften stehen ebenfalls vor dem Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Oldenburg bestellte für sie den Bremer Rechtsanwalt Dr. Malte Köster von der Kanzlei Willmer Köster zum vorläufigen Insolvenzverwalter.
Die Interessen der Gläubiger werden im vorläufigen Gläubiger-Ausschuss vertreten. Bislang stehen dazu folgende Personen im Raum: Alexander Ballmann von der Kanzlei Ashurst, sowie Rechtsanwalt Ralph Veil von Mattil und Kollegen, ebenfalls München. Der Antrag des Unternehmens auf Eigenverwaltung wurde zurückgenommen. Es wurde daher Regelinsolvenzverfahren eingeleitet.
Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften im Insolvenzverfahren
Neues Kapitel in der Insolvenz um die Deutsche Lichtmiete Gruppe. Nachdem das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG bereits eröffnet wurde, hat das Amtsgericht Oldenburg am 5. Mai 2022 auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaften regulär eröffnet. Betroffen sind die
Deutsche Lichtmiete - Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden
Das Amtsgericht Oldenburg hat das Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG am 1. Mai 2022 offiziell eröffnet (Az.: 69 IN 7/72). Am gleichen Tag wurden auch die Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft (Az.: 16 IN 14/22) und die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft (Az.: 33 IN 15/22) eröffnet. Anleger können ihre Forderungen ab sofort beim Insolvenzverwalter anmelden.
Insolvenzverfahren über Deutsche Lichtmiete eröffnet
Nach der Insolvenz der Deutsche Lichtmiete stehen die Gelder der Anleger, die sie in Direktinvestments und Anleihen gesteckt haben, im Feuer. Insgesamt geht es um rund 200 Millionen Euro. Mit der Eröffnung der regulären Insolvenzverfahren ist nun für die Anleger ein wichtiger Schritt erfolgt, um ihr investiertes Geld zumindest zum Teil zu retten.
Das Amtsgericht Oldenburg hat am 1. Mai 2022 die Insolvenzverfahren über die
Deutsche Lichtmiete Direktinvestments - Verwertungsauftrag für den Insolvenzverwalter
Anleger, die Direktinvestitionen bei der Deutsche Lichtmiete getätigt haben, erhalten derzeit Post vom vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaften. Darin werden sie aufgefordert, dem Insolvenzverwalter einen Verwertungsauftrag für ihre Investitionen zu erteilen. Hintergrund ist der beabsichtigte Verkauf der Unternehmensgruppe. Problematisch ist dabei, dass die Eigentumsverhältnisse an den Leuchten nicht eindeutig geklärt sind.
Rolle rückwärts: Deutsche Lichtmiete Gesellschaften wieder im vorläufigen Insolvenzverfahren
Rolle rückwärts bei der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe. Nachdem der Vorstand zwischenzeitlich die selbst gestellten Insolvenzanträge überraschend zurückgezogen hatte, befindet sich ein großer Teil der Gesellschaften inzwischen wieder im Insolvenzverfahren. Zunächst hatte das Amtsgericht Oldenburg am 8. März 2022 erneut das vorläufige Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG eröffnet - diesmal auf Antrag eines Gläubigers. In den folgenden Tagen wurden über weitere Gesellschaften der Unternehmensgruppe die vorläufigen Insolvenzverfahren wieder eröffnet. Betroffen sind:
Deutsche Lichtmiete AG erneut im vorläufigen Insolvenzverfahren
Die Turbulenzen bei der Deutsche Lichtmiete Gruppe gehen weiter. Das Amtsgericht Oldenburg hat erneut ein vorläufiges Insolvenzverfahren über die Deutsche Lichtmiete AG eröffnet (Az.: 69 IN 7/72).
Vermögensarrest Deutsche Lichtmiete: Forderungen anmelden
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat einen Vermögensarrest über zahlreiche Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete verhängt. Anleger können ihre Forderungen bei der Staatsanwaltschaft ab sofort anmelden.
Staatsanwaltschaft verhängt Vermögensarrest über Deutsche Lichtmiete
Der Krimi um die Deutsche Lichtmiete geht weiter. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg mitteilte, hat sie über einen großen Teil der Gesellschaften der Deutsche Lichtmiete Unternehmensgruppe Vermögensarreste verhängt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft bestehe der Verdacht, dass in den Prospekten zu den Anleihen bewusst irreführende Angaben gemacht wurden, um eine Beteiligung für die Anleger schmackhaft zu machen. Die betroffenen Anleger werden nun aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Staatsanwaltschaft anzumelden.
Deutsche Lichtmiete: Ermittlungen wegen Geldwäsche-Verdacht
Bei der Deutsche Lichtmiete geht es Schlag auf Schlag. Erst zieht das Unternehmen am 22. Februar 2022 überraschend seine Eigenanträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zurück und einen Tag später wird bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Oldenburg ihre Ermittlungen ausgeweitet hat und nun auch wegen der Verdachts auf Geldwäsche ermittelt.
Deutsche Lichtmiete: Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Verdacht auf Geldwäsche
Im Zusammenhang mit den staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen die Deutsche Lichtmiete Gruppe ist es zu einer weiteren Razzia gekommen. Dabei hat die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 23. Februar 2022 Räume der OAB Osnabrücker Anlagen- und Beteiligungs-Aktiengesellschaft durchsuchen lassen, wie das Unternehmen bestätigte.