Die Deutsche Lichtmiete bot Anlegern Direktinvestments und Anleihen an. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg wegen Betrugsverdacht. Anleger haben mehr als 100 Millionen Euro investiert.
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Geschäftsräume der Deutsche Lichtmiete am 8. Dezember 2021 durchsuchen lassen, wie die Unternehmensgruppe bestätigt hat. Die Staatsanwaltschaft teilte in einer Presseerklärung mit, dass sie gegen vier Verantwortliche des Unternehmens wegen Verdacht des gemeinschaftlichen Betrugs ermittelt.
Die Deutsche Lichtmiete bot Unternehmen energiesparende LED-Beleuchtung an. Der Clou dabei: Die Unternehmen müssen die Beleuchtung nicht kaufen, sondern können sie mieten. Zur Finanzierung dieses Geschäftsmodells benötige die Deutsche Lichtmiete Kapital – und das wurde bei Investoren eingesammelt. Zunächst bot die Deutsche Lichtmiete Direktinvestments an, später emittierte sie Anleihen. Laut test.de sollen Anleger bis zu 200 Millionen Euro in das Geschäft gesteckt haben.
Nun gehen die Ermittler jedoch dem Verdacht nach, dass dieses Geschäftsmodell nicht tragfähig war und die Einnahmen nicht ausreichten, um fällige und künftige Forderungen der Anleger zu finanzieren. Dennoch soll das Unternehmen zwischen 2018 und 2021 durch die Platzierung von Unternehmensanleihen weitere Anlegergelder von mehr als 100 Millionen Euro eingeworben haben, teilt die Staatsanwaltschaft mit. „Das erinnert stark an ein klassisches Schneeballsystem, bei dem die Forderungen der Anleger nur durch frisches Kapital neuer Investoren bedient werden können. Es ist immer nur eine Frage der Zeit, bis ein solches Kartenhaus zusammenbricht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser aus Kiel.
Neben den Direktinvestments hat die Deutsche Lichtmiete vier Inhaber-Schuldverschreibungen emittiert:
- EnergieEffizienzAnleihe 2022
- EnergieEffizienzAnleihe 2023
- EnergieEffizienzAnleihe 2025
- EnergieEffizienzAnleihe 2027
Die Anleihen stehen zwischen Anfang 2023 und 2027 zur Rückzahlung an. „Anleger müssen nun befürchten, dass Zins- und Rückzahlungen nicht geleistet werden können“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Noch handelt es sich nur um einen Anfangsverdacht und das Unternehmen hat bereits angekündigt, vollumfänglich mit der Staatsanwaltschaft zu kooperieren. Ob sich der Verdacht bestätigt, ist offen. „Anleger können aber schon jetzt ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung bis zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen prüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/category/bank-und-kapitalmarktrecht/