Anleger der nachrangigen Namensschuldverschreibung ProReal Deutschland 7 müssen um die Rückzahlung ihres investierten Geldes fürchten. Wie die ProReal Deutschland 7 GmbH nun bekannt gab, ist es offen, wann und in welcher Höhe die Rückzahlung erfolgen wird. Die Rückzahlung hätte bereits zum 1. Januar 2025 erfolgen sollen. Die Finanzaufsicht BaFin hat die entsprechende Pflichtmitteilung der Gesellschaft am 15. Mai 2025 veröffentlicht.
Die ProReal Deutschland 7 sammelte Geld bei den Anlegern ein und finanzierte damit Immobilienprojekte, indem sie den Projektgesellschaften Nachrangdarlehen gewährte. Aufgrund der schwierigen Lage auf dem Immobilienmarkt wurden die Zinszahlungen an die Anleger für das 4. Quartal 2023 bereits ausgesetzt. Zudem wurde auch die Laufzeit der Schuldverschreibung verlängert, so dass die Rückzahlung zum 1. Januar 2025 hätte erfolgen müssen. Anleger warten bislang jedoch vergeblich auf die Rückzahlung.
Als Grund für den Zahlungsverzug gibt die ProReal Deutschland 7 GmbH nun an, dass die Projektgesellschaft, der sie Darlehen gewährt hat, bei allen Immobilienprojekten in ihrem Portfolio eine Risikoanalyse durchgeführt hat. Das Ergebnis ist, dass die Immobilienprojekte bei einem Verkauf derzeit nicht genug abwerfen würden, um die Darlehen vollständig zurückzuführen. Daher könne auch die ProReal Deutschland 7 GmbH die Rückzahlung der Schuldverschreibungen an die Anleger derzeit nicht leisten. Wann und in welcher Höhe die Rückzahlung erfolgen kann, könne nicht prognostiziert werden und hänge stark von der Entwicklung bei den Immobilienprojekten ab, heißt es in der Pflichtmitteilung.
„Die Anleger werden ein weiteres Mal hinsichtlich der Rückzahlung ihres investierten Geldes vertröstet. Finanzielle Verluste werden immer wahrscheinlicher. Daher sollten die Anleger ihre rechtlichen Möglichkeiten wahrnehmen, um sich gegen die drohenden Verluste zu wehren“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Zumal Anlegern der Namensschuldverschreibungen ProReal Europa 9 und 10 erst kürzlich mitgeteilt wurde, dass sie rund 95 Prozent ihres investierten Geldes verlieren werden.
Das sollte auch die Alarmglocken bei den Anlegern der ProReal Deutschland 7 schrillen lassen. Als besonders problematisch erweist sich der vereinbarte Nachrang bei den Schuldverschreibungen. Dadurch können sie keine Forderungen gegen die Emittentin geltend machen, wenn dadurch die Insolvenz auch nur drohen könnte. Im Insolvenzfall müssten sich die Anleger zudem hinter allen anderen Gläubigern anstellen.
Daher sollte geprüft werden, ob der Nachrang wirksam vereinbart wurde. Darüber hinaus kommt auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht. Diese können sich u.a. gegen die Anlageberater richten. Denn sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken der Vermögensanlage und insbesondere über das Totalverlust aufklären müssen. Rechtsanwalt Dr. Gasser: „Ist diese Aufklärung nicht ordnungsgemäß erfolgt, können den Anlegern Schadenersatzansprüche entstanden sein.“
Rechtsanwalt Dr. Gasser berät ProReal-Anleger gerne zu ihren rechtlichen Möglichkeiten.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/bankrecht-anlegerschutz/