BMW muss weltweit rund 180.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 zurückrufen. Grund ist nach Medienberichten eine unzulässige Abschalteinrichtung, die das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Anfang 2024 entdeckt hat und nun entfernt werden muss.
Die unzulässige Abschalteinrichtung steht im Zusammenhang mit der Klimaanlage. Das KBA hat offenbar festgestellt, dass die Abgasrückführung reduziert wird, wenn die Klimaanlage eingeschaltet ist. Das hat einen höheren Stickoxid-Ausstoß zur Folge. Nach Einschätzung des KBA ist diese Abschalteinrichtung mit dem Thermofenster bei der Abgasreinigung vergleichbar, das als unzulässige Abschalteinrichtung gilt.
In Deutschland sind von dem Rückruf rund 45.000 BMW X3 der Baujahre 2010 bis 2014 betroffen. BMW ruft die Fahrzeuge nun in die Werkstatt, um die unzulässige Abschalteinrichtung zu entfernen und das Steuergerät umzuprogrammieren. Wie die „Welt“ online berichtet, müssen der Heißluftmassensensor, das Reinluftrohr und der AGR-Kühler samt Ventil in der Werkstatt getauscht werden.
Welche Auswirkungen das auf den Motor hat, ist ungewiss. Zudem müssen die betroffenen BMW-Fahrer einen Wertverlust ihres Fahrzeugs befürchten. Durch die Feststellung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei ihrem BMW X3 besteht aber auch die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dabei sind die Chancen auf Schadenersatz im Abgasskandal durch die Rechtsprechung des BGH vom 26. Juni 2023 erheblich gestiegen.
„Der BGH hat entschieden, dass Schadenersatzansprüche im Abgasskandal schon bei Fahrlässigkeit des Autoherstellers bestehen und keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorliegen muss“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Durch diese Rechtsprechung lassen sich bspw. Schadenersatzansprüche bei Fahrzeugen mit Thermofenster besser durchsetzen. „Ähnlich dürfte es sich bei der Abschalteinrichtung in den betroffenen BMW X3 verhalten“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.
Bei Fahrlässigkeit hat der Fahrzeugkäufer zwar keinen Anspruch auf die vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags. Stattdessen hat er Anspruch auf Ersatz des sog. Differenzschadens, der nach der Rechtsprechung des BGH zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises liegt. Das Fahrzeug muss nicht zurückgegeben werden.
Rechtsanwalt Dr. Gasser ist Kooperationsanwalt der IG Dieselskandal und steht betroffenen BMW-Besitzern als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Mehr Informationen: https://www.ingogasser.de/abgasskandal-2023-erfolgreich-klagen/