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Externe Compliance

Weil Kontrolle von außen sicherer ist...

Für börsennotierte Gesellschaften ist Compliance ein Muss, aber auch immer mehr Unternehmen des Mittelstandes mit einem entsprechenden Bilanzvolumen überlassen ihren guten Ruf nicht mehr dem Zufall und den eigenen Kontrollmöglichkeiten, sondern setzen Standards in Sachen Rechtmäßigkeit und unternehmerischer Moral. Viele Versuche scheitern aber, weil sich ein Virus wie Korruption im Unternehmen selbst verteidigt - eine Antwort auf das Dilemma bietet "Externe Compliance". Damit ist die Hinzuziehung von Expertise durch Dritte gemeint oder die komplette Auslagerung aller die Compliance betreffender Aufgaben an einen externen Compliance Officer.

Was bedeutet "externe Compliance"?

Für die Analyse, den Aufbau und die Wartung einer unternehmerischen Compliance ist der sogenannte "Compliance Officer" zuständig. Lagert man Compliance aus, dann spricht man von "Externer Compliance". Compliance-Verantwortlichkeit wird entweder an eine Einzelperson übertragen oder es wird eine Abteilung mit einem Mitarbeiterteam installiert, dem z.B. in DAX-Unternehmen der "Head of Compliance" als verantwortlicher Vorstand vorsteht. Grundsätzlich ist der in einem Unternehmen für Compliance zuständige Person der "Compliance Officer". Diese Person ist entweder Mitarbeiter des Unternehmens und steht auf dessen Lohnliste, oder als "Externer Compliance Officer" Dienstleister, der über eine entsprechende Vereinbarung von außen für die Compliance sorgt. Braucht es ein Team zur Überwachung der unternehmerischen Compliance, dann wird in aller Regel eine darauf spezialisierte Kanzlei verpflichtet. Mittelstandsunternehmen leisten sich ebenso spezialisierte Einzelanwälte, um einen sicheren und unabhängigen Blick auf die Compliance des Unternehmens zu erhalten. Je nachdem, ob der Fokus aus der Installation eines Frühwarnsystems oder auf der Aufarbeitung von Compliance-Versagen geht, muss der beauftragte Anwalt mehr oder weniger im Wirtschaftsstrafrecht bewandert sein. Externe Compliance Officer sind daher meist Fachanwälte für Strafrecht mit einer besonderen Spezialisierung auf Wirtschaftsrecht und den verbundenen Rechtsgebieten Umweltstrafrecht, Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Da auch Aktienrecht und sonstige Bereiche des Bank- und Kapitalmarktrechts in die Arbeit einer externen Compliance einfließen, muss an einen externen Compliance-Beauftragten ein extrem hoher Anspruch an dessen Expertise als Wirtschaftsanwalt gestellt werden können. Ein externer Compliance-Beauftragter muss vor allem Gefahren erkennen, abwenden und aufarbeiten können, um Compliance-Versagen auszuschließen und Schaden vom Unternehmen abwenden zu können.

Ein Compliance-Beauftragter sorgt dafür, dass sich alle Mitarbeiter eines Unternehmens „compliant“ verhalten, also rechtskonform und zwar so, dass das Unternehmen vor Schadenersatzansprüchen, juristischen Auseinandersetzungen und sonstigen Schäden wie z.B. Rufschädigung, Kapitalverlusten, Kursschwankungen etc. bewahrt bleibt.

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Compliance und Strafrecht

Compliance ist grundsätzlich eine strafrechtliche Beratung - vor, während und nachdem etwas passiert ist - idealerweise wirkt Compliance präventiv, und hier auch am wirksamsten.

Die Verteidigung vor Gericht und die Abwehr von Forderungen sind idealerweise Sache von im Wirtschaftsrecht versierten Fachanwälten für Strafrecht. Die Fokussierung darauf ist notwendig, denn Schäden können nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden und wenn die Probleme handfest werden, muss ein Compliance-Offizier reagieren können. Wird eine strafrechtlich relevante Tat von einem Mitarbeiter begangen, dann muss der Compliance-Verantwortliche eine Strategie entwickeln, die Geschäftsleitung informieren und wichtige Schritte einleiten. Wichtig sind Anleitungen, wie mit dem Fall umzugehen ist, damit der Schaden nicht durch unbedachtes Handeln noch vergrößert wird.

 

Aufgabe eines externen Compliance-Beauftragten ist im Idealfall die Implementierung eines Compliance-Management-Systems und die Anlage Organisationsstruktur, die die Gefahr von Straftaten durch Mitarbeiter herabsetzt. Weitere Punkte sind:

  • die regelmäßige Kontrolle von Geschäfts- oder Produktionsabläufen
  • die Aufklärung und Sensibilisierung der Mitarbeiter zu gesetzlichen Vorschriften
  • die Ausarbeitung unternehmensinterner Richtlinien
  • Schulungen
  • Koordination der Öffentlichkeitsarbeit.
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