In diesem Jahr gehen Beamte aller Art, die 1955 geboren sind, regulär in den Ruhestand. Wer nach 1955 geboren ist, muss bis zum Alter von 66 + X warten. 1964 und später Geborene kommen erst mit 67 Jahren in den Genuss einer abschlagsfreien Pension. Vielfach gibt es den Wunsch, dem Arbeitsalltag früher den Rücken zu kehren. Da kann es um Krankheit gehen, vielleicht ist es aber auch der Wunsch, Lebensumstände entscheidend zu verändern, bevor es zu spät dafür ist.
Schritt für Schritt zum Ruhestand
Inhaltsangabe:
Wir begleiten Sie rechtssicher auf dem Weg in den Ruhestand
Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss sich mit erheblichen Abzügen abfinden. Ein Ausstieg ist unter Umständen mit einer nachgewiesenen Dienstunfähigkeit gegeben. Alles, was insbesondere Beamte zum Thema "Früher in den Ruhestand" wissen müssen, erfahren Sie in dieser Einleitung und in den Beiträgen unserer Experten. Unsere Anwälte sind zum Komplex "Vorruhestand" erfahrene Experten und beraten und begleiten ihre Mandanten deutschlandweit.
Der Weg zur frühzeitigen Pensionierung
Jede Art von Dienstunfähigkeit ist Basis für eine frühzeitige Pensionierung. Aber wann liegt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vor? Ist der Beamte so weit eingeschränkt, dass er seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann und und ist es dem Dienstherren zudem nicht möglich, einen angemessenen Arbeitsplatz vorzuhalten, dann kann eine allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt werden, die dann schließlich zur vorzeitigen Pensionierung führt. Dienstunfähigkeit kann auch „beschränkt“ vorliegen. In solchen Fällen wird grundsätzlich geprüft, welche Art von Arbeit innerhalb der Behörde noch geleistet werden kann.
Die Feststellung der Dienstunfähigkeit obliegt allein dem Dienstherren, der darüber auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens entscheidet. Gegen diese Entscheidung, als auch gegen das Gutachten sind Widersprüche möglich. Ein zeitlicher Rahmen wird durch die Dauer einer der Pensionierung vorausgehenden Ausfallzeit durch Krankheit gesetzt. In aller Regel wird nach sechs Monaten ein Amtsarzt hinzugezogen, wenn der Beamte in dieser Zeit mindestens 3 Monate nicht zum Dienst erschienen ist. Angemerkt sei, dass betroffene Beamte sich sowohl gegen die Versetzung, als auch gegen die Untersuchung durch den Amtsarzt mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen können.
Derzeit nehmen Krankheitsbilder zu, die z,B. auf Mobbing oder allgemeine Überlastung, Belastung sowie traumatische Erfahrungen zurückgeführt werden. Mit Long Covid kommt nun eine „Ausstiegsgrund“ hinzu, der sogar medizinisch festgestellt werden kann.
Anspruch auf Pension
Beamte gehen nicht in Rente, sie gehen in den Ruhestand. Und der Unterschied liegt nicht nur im Wort, denn während ein angestellter Mitarbeiter dies nur bis zur Verrentung ist, bleiben Beamte dies auf Lebenszeit. Beamte erhalten als sogenannte Ruhegehalt eine Pension
Beamte erhalten – idealerweise wohlverdient – eine Pension. Die Höhe der Pension hängt u.a. vom Eintrittsalter ab. Grundsätzlich baut sich ein Pensionsanspruch nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren auf, ebenso altersabhängig ist der Zeitpunkt für den Ausstieg.
Hier die grundsätzlichen Parameter für einen Pensionsanspruch
Berechtigt sind
- alle Beamten ab 67 Jahren
- Beamte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine Dienstzeit von mindestens 45 Jahren vorweisen können
- Beamte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Dienstzeit von mindestens 40 Jahren sowie eine Kindererziehungszeit von bis zu 10 Jahren nachweisen können
- Bestimmte Beamtengruppen wie Feuerwehrmänner, Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte ab einem Eintrittsalter von 63 Jahren
- Schwerbehinderte Beamte ab einem Eintrittsalter von 63 Jahren
Geht ein Beamter beispielsweise infolge einer Dienstunfähigkeit oder eines freiwilligen früheren Pensionseintritts vorzeitig in den Ruhestand, erhält in der Regel auch er eine Pension, muss allerdings mit entsprechenden Abschlägen rechnen.


Höhe der Pension
Die Höhe der Pension richtet sich nach Eintrittsalter und Dienstjahren und wird – wie die Rente – nach einem Punktesystem berechnet.
Nach § 5 BeamtVG erhält ein Beamter pro Jahr einen Wert von 1,79375 Prozentpunkten angerechnet. Maximal kann dabei ein Wert 71,75 Punkten erreicht werden. Heißt: Die Pension macht im Idealfall 71,75 Prozent der aktuell zum Austritttermin gezahlten Vergütung aus. In Summe sind das für Vollzeit arbeitende Beamte immer mindestens 40 Dienstjahre.
Kürzungen der Pension treten ein, wenn der Beamte infolge einer Dienstunfähigkeit oder auf eigenen Wunsch früher in den Ruhestand tritt. Die Pension wird bis zum 67. Lebensjahr pro Jahr um 3,6 Prozent nach § 52 Abs. 1-3 reduziert. Maximal kann eine Kürzung des Ruhegehalts 10,8 Prozent ausmachen.
Entstehende Versorgungslücken können im Fall einer Dienstunfähigkeit mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgefedert werden.
´
Mindestversorgung
Insbesondere, wenn jüngere Beamte dienstunfähig werden, z.B. durch Krankheit, dann muss der Dienstherr für die Mindestversorgung sorgen. Bei der amtsabhängige Mindestversorgung erhält der ausscheidende Beamte 35 Prozent der maßgeblichen Bezüge aus der entsprechenden Besoldungsgruppe,
Die amtsunabhängige Mindestversorgung macht 65 Prozent der maßgeblichen Bezüge aus der Besoldungsgruppe A 4 aus.
Wegen Steuern in die Schweiz auswandern: Lohnt sich das?
Die Schweiz gilt als einer der Staaten in Europa, in denen Ansässige gut verdienen und wenig Steuern zahlen. Das ist nur die halbe Wahrheit. Ob ein Umzug in die Schweiz lohnt, um Steuern zu sparen, zeigt sich erst beim Einkommen. Grundsätzlich können Arbeitnehmer:innen eine Stelle in der Schweiz suchen und annehmen. Für Rentner gilt eine Besonderheit.
Geringere Steuersätze bei hohen Lebenshaltungskosten
Dienst- und arbeitsfähig trotz Long Covid?
Knapp 10 Millionen Menschen sind bis Januar 2022 mit dem Sars CoV2 Virus infiziert worden. Manche starben, viele hatten einen wirklich schweren Verlauf, aber beim Großteil aller Covid19-Erkrankten ging es wohl einigermaßen glimpflich ab. Wissenschaftliche Untersuchungen haben mittlerweile ergeben, das allen Betroffenen, unabhängig vom Grad des Krankheitsverlaufes unter mehr oder schweren Nachwirkungen leiden. Als Krankheitsbild wurde schon früh der Begriff „Long Covid“ geprägt.