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Früher in Ruhestand

Was Beamte zum Thema Ruhestand wissen müssen

In diesem Jahr gehen Beamte aller Art, die 1955 geboren sind, regulär in den Ruhestand. Wer nach 1955 geboren ist, muss bis zum Alter von 66 + X warten. 1964 und später Geborene kommen erst mit 67 Jahren in den Genuss einer abschlagsfreien Pension. Vielfach gibt es den Wunsch, dem Arbeitsalltag früher den Rücken zu kehren. Da kann es um Krankheit gehen, vielleicht ist es aber auch der Wunsch, Lebensumstände entscheidend zu verändern, bevor es zu spät dafür ist.

Wir begleiten Sie rechtssicher auf dem Weg in den Ruhestand

Wer früher in den Ruhestand gehen will, muss sich mit erheblichen Abzügen abfinden. Ein Ausstieg ist unter Umständen mit einer nachgewiesenen Dienstunfähigkeit gegeben. Alles, was insbesondere Beamte zum Thema "Früher in den Ruhestand" wissen müssen, erfahren Sie in dieser Einleitung und in den Beiträgen unserer Experten. Unsere Anwälte sind zum Komplex "Vorruhestand" erfahrene Experten und beraten und begleiten ihre Mandanten deutschlandweit.

Der Weg zur frühzeitigen Pensionierung

Jede Art von Dienstunfähigkeit ist Basis für eine frühzeitige Pensionierung. Aber wann liegt eine dauerhafte Dienstunfähigkeit vor? Ist der Beamte so weit eingeschränkt, dass er seinen Dienstpflichten nicht mehr nachkommen kann und und ist es dem Dienstherren zudem nicht möglich, einen angemessenen Arbeitsplatz vorzuhalten, dann kann eine allgemeine Dienstunfähigkeit festgestellt werden, die dann schließlich zur vorzeitigen Pensionierung führt. Dienstunfähigkeit kann auch „beschränkt“ vorliegen. In solchen Fällen wird grundsätzlich geprüft, welche Art von Arbeit innerhalb der Behörde noch geleistet werden kann.

Die Feststellung der Dienstunfähigkeit obliegt allein dem Dienstherren, der darüber auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens entscheidet. Gegen diese Entscheidung, als auch gegen das Gutachten sind Widersprüche möglich. Ein zeitlicher Rahmen wird durch die Dauer einer der Pensionierung vorausgehenden Ausfallzeit durch Krankheit gesetzt. In aller Regel wird nach sechs Monaten ein Amtsarzt hinzugezogen, wenn der Beamte in dieser Zeit mindestens 3 Monate nicht zum Dienst erschienen ist. Angemerkt sei, dass betroffene Beamte sich sowohl gegen die Versetzung, als auch gegen die Untersuchung durch den Amtsarzt mit juristischen Mitteln zur Wehr setzen können.

Derzeit nehmen Krankheitsbilder zu, die z,B. auf Mobbing oder allgemeine Überlastung, Belastung sowie traumatische Erfahrungen zurückgeführt werden. Mit Long Covid kommt nun eine „Ausstiegsgrund“ hinzu, der sogar medizinisch festgestellt werden kann.

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Anspruch auf Pension

Beamte gehen nicht in Rente, sie gehen in den Ruhestand. Und der Unterschied liegt nicht nur im Wort, denn während ein angestellter Mitarbeiter dies nur bis zur Verrentung ist, bleiben Beamte dies auf Lebenszeit. Beamte erhalten als sogenannte Ruhegehalt eine Pension

Beamte erhalten – idealerweise wohlverdient – eine Pension. Die Höhe der Pension hängt u.a. vom Eintrittsalter ab. Grundsätzlich baut sich ein Pensionsanspruch nach einer bestimmten Anzahl von Dienstjahren auf, ebenso altersabhängig ist der Zeitpunkt für den Ausstieg.

 

Hier die grundsätzlichen Parameter für einen Pensionsanspruch

Berechtigt sind 

  • alle Beamten ab 67 Jahren
  • Beamte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und eine Dienstzeit von mindestens 45 Jahren vorweisen können
  • Beamte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und eine Dienstzeit von mindestens 40 Jahren sowie eine Kindererziehungszeit von bis zu 10 Jahren nachweisen  können
  • Bestimmte Beamtengruppen wie Feuerwehrmänner, Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte ab einem Eintrittsalter von 63 Jahren
  • Schwerbehinderte Beamte ab einem Eintrittsalter von 63 Jahren

Geht ein Beamter beispielsweise infolge einer Dienstunfähigkeit oder eines freiwilligen früheren Pensionseintritts vorzeitig in den Ruhestand, erhält in der Regel auch er eine Pension, muss allerdings mit entsprechenden Abschlägen rechnen.

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Aktuelles zum Thema „Früher in Ruhestand“.

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23.01.2022 | Kanzlei Brüllmann

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Wir helfen weiter!

Unsere Experten helfen Ihnen bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf eine Pensionierung vor dem eigentlichen Termin. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und bei Widersprüchen gegen abgelehnte Bescheide oder unpassende Gutachten des Amtsarztes. Wenn Sie aufgrund persönlicher Lebensumstände ausscheiden möchten, sollten Sie dazu den größtmöglichen Anspruch auf Ihr Altersruhegeld durchsetzen. Wir wissen, wie man das macht.

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Was kostet das?

Es sollte Sie vor allem keine Nerven kosten! Ein Rechtsanwalt ist ein Dienstleister, der Angelegenheiten rund um Ihre frühzeitige Pensionierung idealerweise auf Stundenbasis regelt. Aber es gibt durchaus unterschiedliche Modelle, die mit der Kanzlei Ihres Vertrauens besprochen werden können. Unter Umständen können auch Rechtschutzversicherungen zur Finanzierung des Verfahrens aufgerufen werden - auch das prüfen unsere Anwälte im Rahmen des kostenlosen Erstgespräches.

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Was können Sie erwarten?

Der Weg zur frühzeitigen Pensionierung ist kein einfacher Weg - es geht immer zwei Schritte vor und einen zurück. Sie benötigen auf diesem Weg einen Begleiter, der für Sie das bestmögliche Ergebnis herausholt. In diesem Bereich des Beamtenrechts ist es wichtig, dass Ihr Anwalt "sowas schon mal gemacht hat". Erfahrung ist hier gleich Expertise. Wichtig ist ein vertrauensvoller Umgang und eine hohe Empathiefähigkeit, denn insbesondere bei vorliegenden Dienstuntauglichkeiten sind Betroffene vielfach stark körperlich wie geistig belastet. Da braucht es eine individuelle und persönliche Begleitung, die von Großkanzleien nicht geliefert werden kann.

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